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Re: Zum Lachen?
Weicht - 30.03.2007, 19:08Zum Lachen?
Zitat: Teure Wasserhähne
Der Einfallsreichtum vonVermietern scheint grenzenlos zu sein, wenn es darum geht, Mietern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Familie M. aus
Dresden soll nach dem Willen des Hauseigentümers eine jährliche Wartungspauschale für die Sanitärinstallation in Höhe von
50 Euro zahlen. Dies ist aber weder im Mietvertrag vereinbart,
noch besteht dafür eine Notwendigkeit. Der Clou des Ganzen ist:
Die Mieter haben beim Einzug die Armaturen selbst beschafft
und finanziert.
Gefunden in: MieterZeitung 2/2007 - Ausgabe Dresden
Re: Zum Lachen?
Weicht - 26.05.2007, 12:08Und das auch noch ...
Zitat: Erstmals seit mehr als zehn Jahren wurde wieder eine Beitrags-
erhöhung beschlossen. Mitglieder, die ab 1. Mai 2007 in den
Verein eintreten, zahlen einen Jahresbeitrag von 690 Euro und
einen Aufnahmebeitrag von zehn Euro. Bestandsmitglieder ...
Gefunden in: MieterZeitung 3/2007 - Ausgabe Dresden
Re: Zum Lachen?
Weicht - 24.07.2007, 11:47Angst vorm Mieterverein
Aus einem eigenartigen Formularmietvertrag:
Zitat: Die Parteien vereinbaren freiwillig, dass beide bis auf ausdrücklichen schriftlichen Widerruf darauf verzichten, eine Vermieter- bzw. Mieterrechtsschutzversicherung abzuschließen, oder sich gegenseitig mitzuteilen, solche bereits abgeschlossen zu haben.
Sollte der Vermieter oder der Mieter darüber hinaus Mitglied eines Haus- und Grundbesitzervereins bzw. eines Mietervereins sein, oder beabsichtigen Mitglied eines entsprechendenVereins zu werden, so ist er verpflichtet, dies dem Vertragspartner ehestmöglich schriftlich (per Einschreiben) anzuzeigen, damit dieser sich ebenfalls höchst vorsorglich um eine entsprechende Mitgliedschaft bzw. Rechtsschutz bemühen kann.
Gefunden in: MieterZeitung 4/2007 - Ausgabe Bayern
Re: Zum Lachen?
Weicht - 25.11.2008, 12:40Kurios
Zitat: Nicht alle Mitglieder sind beitragszahlungswillig. So kommt es durchaus
vor, dass auf Zahlung von Beitragsrückständen geklagt werden muss.
In einem dieser Fälle hat das Mitglied behauptet, die MieterZeitung nicht
bekommen zu haben. Der Richter war findig und hat das beklagte Mitglied
verurteilt, den offen stehenden Beitrag zu zahlen, „jedoch nur Zug um Zug
gegen die Aushändigung aller zwischen dem 1. Juli 2001 und dem 31. Dezember
2006 von dem Kläger herausgegebenen MieterZeitungen“.
Gefunden in: MieterZeitung 6/2008 - Ausgabe Hannover
Re: Zum Lachen?
Weicht - 22.08.2012, 15:58
Zitat: „Liebe Frau ...,
träumen Sie nicht auch manchmal von Luxusurlaubsreisen,
schnellen Autos, einer teuren Wohnung und schönen Kleidern? Zumindest ein Traum
könnte jetzt für Sie wahr werden, nämlich der von einer teureren Wohnung, hiermit erhöhe ich Ihre monatliche Miete um
zehn Prozent auf nunmehr ... Euro ab 1. Juni 2012. Das sind
gerade einmal 18 Euro pro Bewohner (Knut nicht mitgerechnet), was noch angemessen ist.
Ich habe mir in der ... eine Wohnung direkt am Meer gekauft und brauche deshalb jeden Euro.
Dieser Kauf schließt die Option, dass ich für Ihre Wohnung Eigenbedarf anmelde, nahezu aus, Sie können also sorglos weiter
wohnen bleiben, solange Sie möchten, und ich werde Sie auch für längere Zeit in Ruhe lassen, versprochen. Ich bin noch bis ... in Nürnberg,
falls Sie Fragen haben unter ... zu erreichen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen“
Gefunden in: MieterZeitung 4/2012 - Ausgabe Bayern
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