Bundesanwaltschaft fordert Straffreiheit

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    Re: Bundesanwaltschaft fordert Straffreiheit

    $ BeAt-FAcTuRy $ - 08.03.2007, 19:48

    Bundesanwaltschaft fordert Straffreiheit
    Zitat: Ein betroffener Händler freut sich: Der Verkauf von verfremdeten Symbolen verfassungswidriger Organisationen ist nach Ansicht der Bundesanwaltschaft nicht strafbar. Damit nimmt die Behörde Stellung zum Prozess um den Verkauf von Anti-Nazi-Symbolen.

    Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wandte sich Bundesanwalt Gerhard Altvater gegen ein Urteil des Landgerichts Stuttgart, das einen Versandhändler wegen des Vertriebs von T-Shirts, Buttons und anderen Artikeln mit durchgestrichenen und zerstörten Hakenkreuzen zu 3600 Euro Geldstrafe verurteilt hatte.

    Der Angeklagte habe damit eindeutig seine Missachtung der Nazi-Ideologie zum Ausdruck gebracht und nicht etwa deren Unterstützung, argumentierte der Bundesanwalt. Allerdings dürften Embleme nur straffrei bleiben, wenn sie eine unmissverständliche Distanzierung vom NS-Gedankengut zum Ausdruck brächten.

    Der BGH überprüft erstmals die umstrittene Strafbarkeit des Verkaufs von Anti-Nazi-Symbolen. Das Stuttgarter Landgericht hatte den angeklagten Händler wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig gesprochen, obwohl das Gericht selbst davon ausgegangen war, dass die Artikel eindeutig gegen die Nazi-Ideologie gerichtet waren. Die Richter wollten damit eine Gewöhnung der Öffentlichkeit an die verbotenen Embleme verhindern.

    Anlass für die Verhandlung ist das Berufungsverfahren eines 32-jährigen Versandhändlers aus Baden-Württemberg. Der Geschäftsmann vertreibt über seinen Online-Shop „Nix gut“ Anstecker und Aufnäher mit durchgestrichenen Hakenkreuzen.

    Die Stuttgarter Richter hatten entschieden, dass das Zeigen eines Hakenkreuzes generell strafbar sei, auch wenn es durchgestrichen und die eigentliche Absicht des Trägers erkennbar ist. Sie begründeten dies damit, dass durch die „kommerzielle Massenverbreitung“ solcher Symbole die Gefahr bestehe, dass das Hakenkreuz wieder eingebürgert werde. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte im Lager des Angeklagten rund 17.000 Artikel beschlagnahmt, darunter Buttons und Aufkleber mit Hakenkreuzen in einem Halteverbotszeichen.

    Der 32-Jährige ist dagegen der Auffassung, er sei aufklärerisch gegen Rechtsextremismus tätig. Seine Produkte würden vor allem in der antifaschistischen Szene als Zeichen gegen Neonazis und Rassismus getragen.Quelle:MSN

    Was haltet ihr davon ?!?



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