Anti-Nazi-Symbole wohl doch straffrei

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    Re: Anti-Nazi-Symbole wohl doch straffrei

    Ruf der Freiheit - 08.03.2007, 15:03

    Anti-Nazi-Symbole wohl doch straffrei
    Wer Anti-Nazi-Symbole verkauft oder trägt, macht sich wohl doch nicht strafbar: Der Bundesgerichtshof wird ein entsprechendes Urteil des Stuttgarter Landgerichts nach Ansicht von Beobachtern voraussichtlich kippen oder zumindest deutlich einschränken. Das zeichnete sich am Donnerstag im Revisionsprozess eines Versandhändlers in Karlsruhe ab. Der BGH verkündet sein Urteil am kommenden Donnerstag.


    Händler wehrt sich gegen Verurteilung

    Im konkreten Fall hatte das Landgericht den baden-württembergischen Versandhändler Jürgen Kamm wegen des Vertriebs von Ansteckern, Kleidungsstücken und anderen Artikeln mit durchgestrichenen oder zerstörten Hakenkreuzen im vergangenen September zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt. Solche Symbole sollten - ob durchgestrichen oder nicht - möglichst aus dem öffentlichen Raum verbannt werden, um einen Gewöhnungseffekt zu vermeiden, argumentierten die Richter. Das Urteil hatte bundesweit Empörung ausgelöst, der erklärte Antifaschist Kamm legte Revision ein.


    "So etwas sollte nicht bestraft werden"

    In Karlsruhe beantragte nun nicht nur Kamms Verteidiger, sondern auch Bundesanwalt Gerhard Altvater einen Freispruch. Die Embleme stellten ganz überwiegend eine "verkörperte Verunglimpfung von NS-Symbolen" dar, erklärte Altvater. Damit komme unmissverständlich eine Ablehnung der Nazi-Ideologie zum Ausdruck. Ein Missbrauch solcher Kennzeichen durch die rechtsextreme Szene sei nicht vorstellbar: "So etwas sollte in einem demokratischen Rechtsstaat nicht bestraft werden", erklärte der Bundesanwalt. Selbst der Vorsitzende Richter Walter Winkler deutete an, dass Symbole, die eindeutig die NS-Ideologie verächtlich machten, kaum den demokratischen Rechtsstaat gefährden können.


    Missbrauch vermeiden

    In der Verhandlung waren sich Verteidiger und Bundesanwalt auch einig, dass eine Lockerung des Verbots nicht zum Missbrauch durch Rechtsextreme führt. "Es kommt entscheidend darauf an: Kann das Symbol dahin interpretiert werden, dass es die Nationalsozialisten unterstützt?" erläuterte Altvater. Die allermeisten Embleme, die das Landgericht beanstandet hatte, drücken aus Sicht des Bundesanwalts allerdings eindeutig eine Ablehnung des Nationalsozialismus' aus. Der Vorsitzende Winkler sprach von einem schmalen Grat: Es müsse geprüft werden, ob dieser Weg gangbar ist. Zugleich müsse aber auch verhindert werden, "dass die braune Flut nachdrängt, wenn die Tür ein Spalt weit aufgemacht wird".


    Verwunderung über Landgericht

    Über die Interpretationen des Landgerichts herrschte in Karlsruhe allerdings Verwunderung: Einen Stiefel, der ein Hakenkreuz zertrümmert, hatten die Stuttgarter Richter so beschrieben: "Beschuhter Fuß bedeckt teilweise ein Hakenkreuz". Ein weiteres Emblem zeigte ein zertrümmertes Hakenkreuz in einem weißen Kreis mit rotem Rand, die Trümmer konnten als "4." gelesen werden. Über der Zahl stand "Kein" und darunter "Reich". Die Landrichter interpretierten die Aussage so, dass "Kein 4. Reich" auch als Bekenntnis zum "Dritten Reich" verstanden werden könne. Altvater wies beides zurück. Es handele sich um eine unmissverständliche Distanzierung vom NS-Gedankengut, die straffrei bleiben müsse.


    Zweideutiges CD-Cover

    Unzulässig erschien Bundesanwalt und Verteidiger lediglich ein CD-Cover der Szene-Band "Schleimkeim": Es zeigt Adolf Hitler unter der Reichsstandarte auf dem Reichsparteitag in Nürnberg - darunter steht das Wort "Drecksau". Rechtsanwalt Thomas Fischer räumte ein, dass hier die Grenze des Zulässigen überschritten sei. Sein Mandant habe - trotz der eindeutigen Nazi-Gegnerschaft in den Liedtexten - die CD wegen des zweideutigen Covers aus dem Sortiment genommen.


    Quelle: www.t-online.de



    Re: Anti-Nazi-Symbole wohl doch straffrei

    Ruf der Freiheit - 08.03.2007, 15:11


    Dazu fällt mir wirklich nichts mehr ein. Wir dürfen die alten Symbole nicht tragen, da wir dafür ja sofort bestraft werden. Aber die Linken parasiten dürfen sie tragen nur wal sie durchgestrichen sind. Mit welchem Recht denn? Aber was die Linken machen ist eh nie so schlimm, die dürfen ja auch bei Demos die Polizisten angreifen ohne bestraft zu werden. Verhabtet werden dann ja unsere kameraden obwohl sie nicht Gewalttätig waren.



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