Gesetz §4

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    Re: Gesetz §4

    luedze - 08.03.2007, 21:09

    Gesetz §4
    hier wird eine erörterung zu §4 reinkommen, wie sie von uns richtern gehandhabt wird.



    Re: Gesetz §4

    luedze - 08.03.2007, 22:39


    Antiraub-Paragraph

    1) Einzelraub
    Für jeden Planeten, den ein Herrscher besitzt, darf ein einzelner Angreifer diesen Herrscher maximal 2x mit Missionsparamter "Raubzug" innerhalb einer Woche (= 168 Stunden) ab dem ersten Anflug legal anfliegen. Mehr Anflüge sind illegal und damit verboten. Es ist jedoch nicht festgelegt, welcher Planet angeflogen wird, und wie die Anflüge auf die Planeten verteilt werden.

    2) Gruppenraub
    Wenn mehrere Herrscher einer Allianz oder Meta (=über ein Bündnis hinausgehender, enger Zusammenschluss mehrerer Allianzen) einen anderen Herrscher mehr als doppelt so oft wie in Absatz 1 erlaubt mit dem Parameter "Raubzug" innerhalb von einer Woche (= 168 Stunden) anfliegen, gilt das als Gruppenraub und ist verboten. Gruppenraub legalisiert keinen Einzelraub!

    3) Mittäterschaft
    Wer anderen Herrschern derselben Allianz oder Meta bei Raubzügen Hilfe leistet, wird wie diese bestraft. Als Hilfe leisten gelten alle Handlungen bis zu 48 Stunden vor den Raubzügen, die ohne selbst ein Raubzug zu sein, der Zerstörung von Verteidung dienen können.

    4) Strafmass
    Leichtes Vergehen: 1 - 2 Anflüge mehr als erlaubt (500 Strafpunkte)
    Mittleres Vergehen: 3 - 5 Anflüge mehr als erlaubt (1000 Strafpunkte)
    Mittelschweres Vergehen: 6 - 9 Anflüge mehr als erlaubt (1500 Strafpunkte und Eintrag ins Bountypad)
    Schweres Vergehen: 10 und mehr Anflüge mehr als erlaubt (2000 Strafpunkte und Eintrag ins Bountypad)

    AUSNAHME: Wird ein Spieler massiv gebasht (d. h. 11 + (5 (10 bei Gruppenraub) * Planetenanzahl) Anflüge mehr als erlaubt), erhöht sich das Strafmaß auf 3000 Strafpunkte und Eintrag ins Bountypad.



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