Wurst darf nicht "Schweini" heißen

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    Re: Wurst darf nicht "Schweini" heißen

    Haico - 08.03.2007, 19:48

    Wurst darf nicht "Schweini" heißen
    Ein Fleischgroßhändler aus dem Landkreis Aichach-Friedberg darf eine Rostbratwurst nicht unter der Bezeichnung "Schweini" auf den Markt bringen. Das Landgericht München I gab damit dem Bayern-Fußballer Bastian Schweinsteiger Recht, der dagegen geklagt hatte, dass sein Spitzname verwendet wird. Schweinsteiger kann jetzt die Löschung der Marke sowie Schadenerstatz verlangen.

    Zur Begründung erklärte das Gericht, der Kläger habe einen geschützten individualisierbaren Namen. Auch Spitznamen genießen nach Ansicht des Gerichts einen besonderen gesetzlichen Schutz des Namensrechtes. Er komme nicht darauf an, ob Schweinsteiger den Namen "Schweini" selbst aktiv gebraucht habe, so das Gericht. Es reiche aus, dass er in der Öffentlichkeit so genannt worden sei.

    Der Fleischhändler wurde verurteilt, zur Berechnung des Schadens zunächst Auskunft zu erteilen, in welchem Umfang er die Kennzeichnung
    "Schweini" schon verwendet hat und welche Umsätze damit erzielt wurden. Für den Geschäftsmann war angeblich nicht der Ruhm des Fußballers ausschlaggebend für den Markenschutz. Er habe sich an die Leitsätze des Bayerischen Fleischerverbandes gehalten. Dort stehe "Schweini" für Schweinswürstl und "Poldi" für Polnische.
    "Schweini" sollte Rostbratwurst werden

    Der Beklagte hatte sich bereits 2005 während des Confederations Cup die Begriffe "Schweini" und "Poldi" als Marken schützen lassen. Demnach sollte "Schweini" eine Art Nürnberger Rostbratwurst werden, Schweinsteigers Kumpel Lukas Podolski ("Poldi") wollte der Geschäftsmann zu einer Fleischware nach polnischer Art verwursten. Während Podolski keine rechtlichen Schritte einleitete, klagte Schweinsteiger gegen die geschäftsmäßige Nutzung seines Spitznamens.



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