Wir lassen uns das dagegen sein nicht verbieten!

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    Re: Wir lassen uns das dagegen sein nicht verbieten!

    bottrop - 08.03.2007, 14:01

    Wir lassen uns das dagegen sein nicht verbieten!
    st das durchgestrichene Hakenkreuz nun verboten?

    Bitte bis zum Schluss durchlesen!!!

    Nachdem das Urteil des Landgericht Stuttgarts durch alle Medien getragen wurde, haben viele die Auffassung, dass das durchgestrichene Hakenkreuz (oder ähnliche Abbildungen) verboten sind. Bei uns häufen sich die Meldungen, dass seitdem vermehrt gegen diese Symbolträger vorgegangen wird. Egal ob dem Schüler mit Schulverweiß gedroht, Staatsanwaltschaften Antifa´s oder örtliche Parteien (Die Linke, Grüne Jugend), oder einfach nur bekennende Unterstützer verfolgt werden. In allen Bereichen häufen sich die Meldungen. Wir haben Bundestagsabgeordnete (SPD und Die Grünen) über die Ereignisse
    informiert. Dort wurden Resolutionen und für den Fall, das das Urteil auch vor dem
    BGH stand hält, an eindeutige Gesetzesänderungen vorbereitet. Hier ein dickes
    Dankeschön an die zwei Parteien.

    AKTUELLE RECHTSLAGE!!!!:
    Durch unsere eingelegte Revision ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die meisten Gerichte (z.B. Landgericht Tübingen) haben nicht verurteilt. Viele Staatsanwaltschaften (Berlin, Düsseldorf..) verweigerten sogar bei Selbstanzeigen/Anzeigen ein Ermittlungsverfahren, da aus ihrer Sicht diese Symbole nicht strafbar sind. Im Einzugsgebiet der Staatsanwaltschaft
    Stuttgart werden sämtliche Symbolträger erfasst (aktuell angeblich 60 Verfahren anhängig) und je nachdem wie das Urteil vor dem BGH ausgeht, eingestellt oder angeklagt. Aber keine Angst Claudia Roth (Die Grünen) und Sebastian Edathy (SPD) befinden sich auch darunter. Kurz gefasst: Solange der BGH nicht entschieden hat, gibt es keine klare Aussage ob diese Symbole strafbar sind oder nicht. Vorsorglich hat die Bundesjustizministerin Zybries sich geäußert, dass gegebenenfalls das Gesetzt geändert werden muss. Wer Probleme hat soll sich auf jedenfalls bei uns melden wir versuchen zu
    helfen.

    Wichtig: Für den Fall das die Revision abgelehnt wird, wird das Urteil mit Urteilverkündung rechtskräftig. Dann wären nach über 60 Jahre die besagten Symbole deutschlandweit wieder für jeden strafbar, der mit diesen Symbolen seine Ablehnung gegen den Faschismus zum Ausdruck bringt.

    Dagegen Bleiben!!!

    http://www.dagegen-bleiben.de



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