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Uwe Gerber - 25.02.2007, 18:01
VZB: Die Landeszahnärztekammer Brandenburg K.d.ö.R.
ZBB 06/2005, Seite 9 - Aus der Kammerversammlung vom 22.10.2005 -Auszug-
hat folgendes geschrieben:
Den Abschluss der Kammerversammlung bildete der „Bericht aus dem Versorgungswerk“.
Zwar ging es um Bilanzen und Tendenzen in den vergangenen Monaten und Jahren, gleichwohl war es ein Ausblick in die Zukunft: mit welchen Renten die Versorgungsmitglieder werden rechnen können.
Sowohl Dr. Dirk Weßlau, Beauftragter der brandenburgischen Kammerversammlung im Verwaltungsrat des Versorgungswerkes, als auch der Vorsitzende des Verwaltungsrates, Herr Albert Essink, und der Direktor, Herr Ralf Wohltmann, sorgten mit ihren Präsentationen für umfangreiche Hintergrundinformationen.
Einen ausführlichen Beitrag wird es im Zahnärzteblatt Brandenburg Nr. 1/2006 geben.
Uwe Gerber - 25.02.2007, 18:08
ZBB 06/2005, Seite 9 - Aus der Kammerversammlung vom 22.10.2005 -Auszug-
hat folgendes geschrieben:
Einen ausführlichen Beitrag wird es im Zahnärzteblatt Brandenburg Nr. 1/2006 geben.
NIX GEFUNDEN 21\
ZBB Nr. 01/2006
Uwe Gerber - 25.02.2007, 18:14
ZBB 06/2006, Seite 11
Aus der Kammerversammlung vom 21.10.2006 in Motzen
hat folgendes geschrieben:
Versorgungswerk: Eigene Körperschaft knapp verpasst
Für den Tagesordnungspunkt „Aktuelle Entwicklungen des Versorgungswerkes“ begrüßte Jürgen Herbert den Geschäftsführer des Versorgungswerkes Berlin, Herrn Ralf Wohltmann, sowie Dr. Ingo Rellermeier, Mitglied des Verwaltungsausschusses.
Herr Wohltmann stellte die Diskussionen „eigene Körperschaft oder Teilrechtsfähigkeit“ in den Vordergrund. Eine eigenständige Körperschaft wäre die einzige sichere verfassungsgerichtsfeste Lösung gewesen, weshalb die Zahnärztekammern Brandenburg und Bremen bereits für diesen Schritt votiert hatten.
„Aber bei den Berliner Delegierten wurde die 4/5-Mehrheit verpasst. Mit der nun automatisch in Kraft getretenen Teilrechtsfähigkeit steht das Versorgungswerk nur bedingt auf sicherem Fundament“
Teilrechtsfähigkeit bedeute, dass eine Vertreterversammlung gebildet und daraus ein Verwaltungs- und Aufsichtsausschuss gewählt werden muss. Die Besetzung folgt anteilig je nach Kammergröße. Die Interessen der brandenburgischen Mitglieder werden dabei von drei gewählten Vertretern wahrgenommen.
Für das Land Brandenburg muss jetzt die Anschlusssatzung für das Versorgungswerk entsprechend geändert, in der Kammerversammlung beschlossen und veröffentlicht werden.
Erst danach kann die Wahl der Delegierten erfolgen.
Die nächste Kammerversammlung der Landeszahnärztekammer Brandenburg wird am 24. März 2007 in Motzen stattfinden.
Kommentar:
1. Ist die benannte Votierung allgemeinveröffentlicht :?:
In den Ausgaben
ZBB 2004-2006
habe ich nichts gefunden.
2. Berichte von der Tagung der Kammerversammlung als das höchste Organ der Landeszahnärztekammer Brandenburg, sollten den Mitgliedern die Möglichkeit geben, sich selbst auch ein meinungsbildendes Urteil über einen Sachverhalt machen zu können (pro/contra).
Für eine derart komplexe Fragestellung wie Teilrechtsfähigkeit oder vollständig eigene Körperschaft gilt dies besonders.
Das erscheint hier nicht der Fall, denn gemessen an der Komplexität des Themas ist der hier veröffentlichte Artikel inhaltlich äußerst "dünn".
Wer sich selbst ein Bild machen möchte, hier bitte:
VZB: Überleitung in selbständige K.d.ö.R.
VZB: Abtrennung von Brandenburg/Bremen? - Wie real ist das?
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