Einreisebest. für die Schweiz, Österreich und Italien

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    Re: Einreisebest. für die Schweiz, Österreich und Italien

    Conni - 21.02.2007, 14:29

    Einreisebest. für die Schweiz, Österreich und Italien
    Schweiz:

    Tollwutimpfung vor mindestens 30 Tagen, höchstens vor 12 Monaten.

    Gesundheitszeugnis, nicht älter als 30 Tage und tierärztliches Tollwutimpfzeugnis.
    Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und/oder Rute ist bei Tieren jünger als fünf Monate verboten. Für die Durchreise mit Bahn oder Flugzeug oder kurzem Zwischenaufenthalt gibt es keinerlei Einschränkungen.
    Kein Einfuhrverbot.

    In Waldgebieten Leinenzwang. Leinen- und Maulkorbzwang ist regional möglich.
    Hunde bis 30 Zentimeter Schulterhöhe reisen gratis. Grössere Hunde zahlen den halben Preis eines Zweite-Klasse-Tickets.
    In den meisten Hotels sind Hunde zugelassen.
    Kontakt: Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft


    Österreich:

    Tollwutimpfung vor mindestens 30 Tagen, höchstens vor 12 Monaten.

    Internationaler Impfpass, Maulkorb und Leine sind mitzuführen.
    Kein Einfuhrverbot.

    Weitgehend gilt Leinenzwang, häufig auch Maulkorbzwang, z. B. in Innenstädten.
    An Stränden gilt Hundeverbot.
    Hunde sind im öffentlichen Nahverkehr erlaubt.
    Wer seinen Hund im Auto in der Sonne zurücklässt, kann mit Wagenaufbruch, der Verbringung in ein Tierheim und einer Anzeige rechnen.
    In vielen Hotels und Pensionen sind Hunde gestattet.
    Kontakt: Botschaft der Republik Österreich.


    Italien:

    Tollwutimpfung vor mindestens 20 Tagen, höchstens vor 11 Monaten.
    Amtstierärztliches Impf- und Gesundheitszeugnis (30 Tage gültig).
    Leinen- und Maulkorbzwang. Kein Einfuhrverbot.

    Hunde sind in allen öffentlichen Verkehrsmitteln erlaubt.
    Hunde sind in Hotels meist erlaubt.
    Kontakt: Botschaft der Republik Italien



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