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Re: Einreisebest. für Belgien, Niederlande und Luxemburg
Conni - 21.02.2007, 14:23Einreisebest. für Belgien, Niederlande und Luxemburg
Niederlande:
Tollwutimpfung vor mindestens 30 Tagen, höchstens 12 Monaten, wenn die Hunde nach Vollendung des dritten Lebensmonats geimpft wurden.
Für Tiere, die vorher geimpft wurden, gilt die Gültigkeit drei Monate.
"Typ Pit Bull Terrier" verboten, die Einreise mit American Staffordshire Terrier und Bullterrier dagegen erlaubt. Es empfiehlt sich aber die Mitnahme des Abstammungsnachweises. Dies gilt auch für Fila Brasilieros, Dogo Argentinos und Mastino Napolitani.
In den Niederlanden gilt Leinenpflicht für alle Hunde. An vielen Stränden sind Hunde erlaubt.
An der Leine sind Hunde in öffentlichen Verkehrsmitteln erlaubt.
Bis auf wenige Ausnahmen sind Hunde in Hotels und auf Campingplätzen erlaubt.
Kontakt: Botschaft des Königreichs der Niederlande
Belgien:
Tollwutimpfung mindestens vor einem Monat, höchstens vor 12 Monaten. Für Hunde unter drei Monaten ist die Impfung sechs Monate gültig, für ältere Hunde 12 Monate
Kein Einfuhrverbot.
Leinenzwang.
Hunde dürfen in allen öffentlichen Verkehrsmitteln mitfahren.
Hunde sind in vielen Hotels und fast allen Campingplätzen erlaubt, aber in Jugendherbergen verboten.
Kontakt: Botschaft des Königreichs Belgien
Luxemburg:
Tollwutimpfung vor mindestens 30 Tagen, höchstens vor 12 Monaten. Bei Hunden unter drei Monaten ist eine Impfung nicht obligatorisch.
Kein Einfuhrverbot.
Für Hunde muss in Bus und Bahn eine Kurzstreckenkarte gelöst werden, die dann für den ganzen Tag gültig ist.
In den meisten Unterkünften sind Hunde erlaubt.
Kontakt: Botschaft des Großherzogtum Luxemburg
Quelle: http://www.hundezeitung.de/
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