Vorsicht! Darauf sollten Sie achten (Zeugnis)

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    Re: Vorsicht! Darauf sollten Sie achten (Zeugnis)

    Airbag - 18.02.2007, 21:42

    Vorsicht! Darauf sollten Sie achten (Zeugnis)
    Ist ein Arbeitszeugnis fehlerhaft oder unvollständig, kann sich der Bewerber nicht damit herausreden, dafür nicht verantwortlich zu sein. Es ist seine Pflicht, das Zeugnis zu kontrollieren und Verbesserungen einzufordern. Die häufigsten Fehler:

    1. Formfehler
    Ist das Zeugnis nicht auf dem offiziellen Firmenpapier ausgestellt, unterschreibt ein nicht zuständiger Zeugnisaussteller oder wimmelt es vor Rechtschreibfehlern, wird damit ein mangelnde Wertschätzung des beurteilten Mitarbeiters zum Ausdruck gebracht. Jedes Arbeitszeugnis sollte die Abschnitte „Einleitung“, „Werdegang“, „Stellenbeschreibung“, „Leistungs- und Verhal¬tens¬teil“ und „Beendigungsformel“ enthalten. Die Aussagen zu „Werdegang“ und „Stellenbeschreibung“ müssen sachlich und vor allem wertungsfrei gehalten sein.

    2. Relativierungen
    Achten Sie auf Ausdrücke, die sich bei Arbeitszeugnissen eingebürgert haben, um der Bewertung einen negativen Dreh zu geben. Etwa: „im Großen und Ganzen“, „insgesamt“, „war bemüht“, „zeigte Interesse“, „war bestrebt“

    3. Negativformulierungen
    Vorsicht – Negativformulierungen dienen oft dazu, Kritik indirekt mitzuteilen. So heißt etwa „Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten war nicht zu beanstanden“ in Wirklichkeit, dass es „eindeutig zu beanstanden war“. Passivformulierungen, wie etwa „die ihm übertragenen Aufgaben“ können auf mangelnde Eigeninitiative deuten.

    4. Nebensächlichkeiten
    Arbeitszeugnisse enthalten typische Tätigkeiten. Steht bei einem Verkäufer da, „dass er für die Buchung von Zahlungseingängen“ und „die Urlaubsplanung“ zuständig war, lesen Profis daraus, dass er wohl im Verkauf nichts taugte.

    5. Widersprüche
    Achten Sie darauf, ob positive Formulierungen an anderer Stelle wieder zurückgenommen oder relativiert werden. Missverständlich wirkt auch, wenn bei einem an sich sehr guten Zeugnis die Dankes- und Bedauernsformel am Ende fehlt.

    6. Beredtes Schweigen
    Kurze Sätze und knappe Aufgabenbeschreibungen mit wenigen Details sind verdächtig. Im besten Fall wird es als Zeichen mangelnder Wertschätzung gewertet. Im schlimmsten Fall vermutet der neue Arbeitgeber, dass Angaben fehlen, um negative Formulierungen zu vermeiden. So sollte bei einem Bankangestellten immer die Ehrlichkeit erwähnt werden, bei einem Designer die Kreativität und bei einem Abteilungsleiter die Führungsqualitäten.

    7. Missverständliche Formulierungen
    Personalchefs haben eine Geheimsprache entwickelt, mit der sie ungünstige Beurteilungen möglichst positiv klingen lassen. Auch wenn der Chef das Zeugnis in bester Absicht schreibt, kann die Sache für den Mitarbeiter übel ausgehen. Dann nämlich, wenn der Vorgesetzte mit den Feinheiten der Zeugnissprache nicht vertraut ist. Im ehrlichen Glauben, dem Arbeitnehmer gute Leistungen zu attestieren, kann die Wahl einer bestimmten Formulierung von anderen Arbeitgebern als ein eindeutig negatives Werturteil verstanden werden.. Die gleiche Gefahr besteht natürlich, wenn Sie selbst Ihr Zeugnis verfassen.
    Achten Sie deshalb darauf, dass ein Profi das Zeugnis geprüft hat, bevor sie es akzeptieren.

    8. Gefälligkeitszeugnis
    Fällt ein Zeugnis gar zu überschwänglich aus, ohne sehr stark ins Detail zu gehen, liegt der Verdacht nahe, dass der Arbeitgeber den Mitarbeiter loswerden wollte.



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