Psychoterror am Arbeitsplatz (Mobbing II)

Der Stammtisch
Verfügbare Informationen zu "Psychoterror am Arbeitsplatz (Mobbing II)"

  • Qualität des Beitrags: 0 Sterne
  • Beteiligte Poster: Airbag
  • Forum: Der Stammtisch
  • Forenbeschreibung: Für alle Fußballfans ist hier nun DIE Plattform!! Plaudern wie am Stammtisch!!
  • aus dem Unterforum: Kanzlei
  • Antworten: 1
  • Forum gestartet am: Sonntag 05.11.2006
  • Sprache: deutsch
  • Link zum Originaltopic: Psychoterror am Arbeitsplatz (Mobbing II)
  • Letzte Antwort: vor 17 Jahren, 2 Monaten, 7 Tagen, 20 Stunden, 18 Minuten
  • Alle Beiträge und Antworten zu "Psychoterror am Arbeitsplatz (Mobbing II)"

    Re: Psychoterror am Arbeitsplatz (Mobbing II)

    Airbag - 18.02.2007, 19:02

    Psychoterror am Arbeitsplatz (Mobbing II)
    Mobbing ist kein Modethema, sondern ein ernst zunehmendes Problem für unsere Gesellschaft. Denn: Mobbing macht krank und ist teuer. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat festgestellt, dass ca. 20 Prozent der gemobbten Personen mehr als sechs Wochen krankheitsbedingt ausfallen. Mögliche Folgen sind Magen- und Darmbeschwerden, Herzschmerzen, Bluthochdruck, Verspannungen oder psychische Krankheiten wie Depressionen, Burn Out-Syndrom etc..


    Wo fängt Mobbing an?
    Laut Urteil des Landesarbeitsgerichts Thüringen meint Mobbing „systematisches Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte.“ (LAG Thüringen, Az.: 5 Sa 403/00). Typische Anzeichen sind zum Beispiel unberechtigte Kritik, üble Nachrede, sexuelle Annäherung, tätliche Angriffe und soziale Isolation.

    Was tut man als Betroffener, wenn die Kollegen regelmäßig in Schweigen verfallen, sobald man den Raum betritt, wenn Unfreundlichkeiten und systematische Kritik vor versammelter Mannschaft an der Tagesordnung sind, oder gar Unterlagen vom eigenen Schreibtisch verschwinden? Die Antwort kann nur lauten: Frühzeitig wehren – wenn das Gespräch mit dem Chef nicht fruchtet oder dieser gar das Mobbing (mit-)betreibt, ein Betriebsrat nicht existiert, dann sollte auf jeden Fall rechtlicher Rat eingeholt werden.


    Anspruch gegen den Arbeitgeber
    Aufgrund seiner Fürsorgepflicht ist der Arbeitgeber gehalten, Mobbing zu unterbinden und konsequent einzugreifen. Tut er dies nicht, macht er sich schadensersatzpflichtig, unabhängig davon, ob er sich selbst an den Mobbinghandlungen beteiligt oder nicht. So hat das Arbeitsgericht Dresden einer Angestellten im öffentlichen Dienst 32.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte zugesprochen: Die Klägerin war über ein Jahr hinweg nur mit Hilfsarbeiten betraut worden, wurde von Kaffee-Runden ausgegrenzt und mit gezielt gestreuten Gerüchten traktiert.

    Mobbt der Chef selbst, wird ein Gespräch mit ihm nur selten weiterhelfen. Hier bleibt dem Betroffenen nur die Möglichkeit, fachkundigen Rechtsrat einzuholen und weitere rechtliche Schritte zu erwägen. Bei schwer wiegenden Vertragsverstößen des Arbeitgebers ist der Gemobbte außerdem berechtigt, der Arbeit fern zu bleiben und seine Leistung zu verweigern – ohne dass die Lohnfortzahlungspflicht des Chefs unterbrochen wird.


    Ansprüche gegen den Mobbing-Täter
    Schadenersatzpflichtig macht sich ebenfalls der mobbende Kollege bzw. die mobbende Kollegin. Die Rechtsprechung ist auch hier nicht zurückhaltend. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat z. B eine Vorarbeiterin dazu verurteilt, einer entlassenen Kollegin den Verdienstausfall solange zu ersetzen, bis diese wieder einen neuen Arbeitsplatz gefunden hatte. Mit ihren wahrheitswidrigen Behauptungen hatte die Vorabeiterin die Kündigung und damit die Arbeitslosigkeit der Kollegin herbeigeführt.

    Mobber riskieren aber nicht nur, eine Verpflichtung zum Schadenersatz, sondern ihre eigene fristlose Kündigung. Ohne Abmahnung und unabhängig davon, ob es zu einer Störung des Betriebsfriedens gekommen ist, kann die außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein. So z. B., wenn der Mobbingtäter erkennen musste, dass sein Verhalten zu einer Erkrankung des Opfers geführt hat und er das Mobbing dennoch fortsetzt.

    Weitere Möglichkeiten zur Gegenwehr – egal ob der Mobber nun Chef oder Kollege ist – bleiben eine zivilrechtliche Inanspruchnahme auf Schmerzensgeld oder eine Strafanzeige wegen Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung. Außerdem empfiehlt es sich, ein Mobbing-Tagebuch zu führen. Hier sind die unschönen Vorkommnisse konkret mit Datum, Uhrzeit und möglichen Zeugen schriftlich festzuhalten – vor Gericht ein wertvolles Beweismittel.



    Mit folgendem Code, können Sie den Beitrag ganz bequem auf ihrer Homepage verlinken



    Weitere Beiträge aus dem Forum Der Stammtisch

    Ich fühle mich schmutizg... - gepostet von Daywalker am Freitag 10.08.2007
    Der neue User - gepostet von Daywalker am Mittwoch 13.12.2006
    [b]Interessante Suchmaschinen Alternativen...[/b] - gepostet von sAmS am Sonntag 19.11.2006
    Der ominöse eccco-award. - gepostet von Psychohygiene am Freitag 20.07.2007
    Prozess gegen die beiden BR Mitglieder R.B. & D.W. - gepostet von Airbag am Samstag 28.04.2007
    Was man alles so findet... - gepostet von sAmS am Samstag 09.06.2007
    Ich schmeiss mich weg... - gepostet von Arienna am Freitag 18.05.2007
    Wir kriegen MMS - realistischer als viele denken - gepostet von Daywalker am Samstag 28.07.2007



    Ähnliche Beiträge wie "Psychoterror am Arbeitsplatz (Mobbing II)"

    Studie: Deutsche mit ihrem Arbeitsplatz besonders zufrieden - derA1 (Montag 12.02.2007)
    Was halten sie von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz? - Daveed (Mittwoch 14.02.2007)
    Virtual Mobbing - Henry Chinaski (Dienstag 10.01.2006)
    Mobbing Forum 1 - henningsen (Mittwoch 05.09.2007)
    Mobbing - Mara (Samstag 28.01.2006)
    Euer Arbeitsplatz....... - HAKKE (Montag 05.03.2007)
    Mein Arbeitsplatz - Nemoriko (Donnerstag 07.09.2006)
    Mobbing im ersten Lehrjahr? - onkel86 (Donnerstag 05.10.2006)
    Ashanti´s Arbeitsplatz - Ashanti (Montag 24.01.2005)
    Mobbing in der Schule - simon (Freitag 31.08.2007)