Aufhebungsvertrag

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    Re: Aufhebungsvertrag

    Airbag - 18.02.2007, 15:52

    Aufhebungsvertrag
    Der Aufhebungsvertrag ist eine sehr sinnvolle Alternative zur Kündigung. Er vermeidet das erhebliche Kostenrisiko eines Kündigungsrechtsstreites und schafft für beide Verhandlungspartner (Arbeitgeber wie Arbeitnehmer) eine transparente Rechtsgrundlage zur einvernehmlichen Trennung. Die Hintergründe sind in der Regel unerfreulich – sonst wäre man ja "zusammengeblieben". Ein Gentlemans Agreement ist jedoch – schon unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten - besser als u.U. jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen, mögen die Prozessaussichten auch noch so günstig erscheinen.

    Letztendlich steht hinter einem solchen Vertrag immer eine unausgesprochene (Änderungs-) Kündigung. In der Praxis bedeutet dies wiederum, dass die hypothetischen (!) Voraussetzungen einer Kündigung geprüft werden müssen, denn diese allein bestimmen die Abfindungshöhe.

    Es spielen aber noch viele weitere Aspekte bei Abschluß und Formulierung des Aufhebungsvertrages eine Rolle, bspw.:

    - Optimierung des Aufhebungsvertrages bez. sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Folgen
    - Austrittsdatum
    - Freistellung
    - Weiterzahlung der Vergütung incl. Gratifikationen etc.
    - Urlaubsregelung / Urlaubsabgeltung
    - Zeugnis
    - Rückgabe Dienstwagen / betriebseigene Gegenstände
    - Sprachregelung zum Ausscheiden
    - Nebenabsprachen
    - Erledigung von vertragsspezifischen Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis
    - Betriebliche Altersversorgung

    Rechtliche Regelungen finden sich hierzu in keinem Gesetz. Es ist eher als "Puzzle" zu bezeichnen, einen optimalen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren – ein Zusammenspiel von praktischer Gerichts- und Verhandlungserfahrung, Erkennen der Verhandlungsspielräume und vor allem – minutiöser Ermittlung aller Einflussgrössen.



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