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Re: Drah di net um ... der Kommisar geht um
carapapa - 17.02.2007, 10:37Drah di net um ... der Kommisar geht um
Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten
Anlage II – Länderteil
Herausgeber: Bundesministerium der Justiz
Dominikanische Republik
1. Eine Auslieferung ist auf vertragloser Grundlage möglich. Vor der Einleitung von Fahndungsmaßnahmen, die sich auf diesen Staat beziehen, ist Kontakt mit der obersten Justizbehörde aufzunehmen.
2. Auslieferungsersuchen werden auf dem diplomatischen Weg übermittelt.
3. Ersuchen um Anordnung der vorläufigen Auslieferungshaft können auf dem unmittelbaren Geschäftsweg oder über Interpol gestellt werden.
Das Auslieferungsersuchen und die Unterlagen sind unverzüglich der
dominikanischen Regierung zu übermitteln.
4. Der Schuldverdacht wird nachgeprüft.
5. Den Auslieferungsunterlagen sind Übersetzungen in die spanische Sprache beizufügen.
6. Der sonstige Rechtshilfeverkehr erfolgt vertraglos.
7. Rechtshilfeersuchen werden auf dem diplomatischen Weg übermittelt.
8. Den Rechtshilfeersuchen und den Unterlagen sind Übersetzungen in die spanische Sprache beizufügen.
9. Deutsche Konsularbeamte in der Dominikanischen Republik können deutsche Staatsangehörige vernehmen, falls sie sich freiwillig dazu bereit finden, sowie ihnen Urkunden und Schriftstücke jeder Art zustellen, soweit der Empfänger zur Annahme bereit ist. Ersuchen um förmliche Zustellung sind eine Blankovollmacht und eine Kostenzusage beizufügen. Die Blankovollmacht sollte den Umfang der Vollmacht, nicht jedoch den zu Bevollmächtigten benennen (wird von der Botschaft angegeben).
10. Die Dominikanische Republik ist Mitglied der Interpol.
Zur Zeit schiebt die Regierung der Dominikanischen Republik deutsche Staatsangehörige, gegen die um Verhängung der vorläufigen Auslieferungshaft ersucht wurde, ohne Durchführung eines förmlichen Auslieferungsverfahrens ab.
Klasse, dann hamma bald wieder mehr Platz auf der Isla :eek:
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