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Re: Auftilung Wohnung = Kapital für Haus
utd - 24.01.2007, 19:20Auftilung Wohnung = Kapital für Haus
Hinsichtlich Wohnung - Threads im "alten Forum"
Das würde mich aber jetzt näher interessieren. :?:
Mein Mann hatte damals die Eigentumswohnung (Wert gut 2.000.000 S) in die Ehe miteingebracht. Ein paar Jährchen lebten sie in dieser Wohnung.
Die wurde dann verkauft und um den Erlös ein neues Haus gekauft, welches um Zuge der Trennung wieder verkauft wurde, sodass wenigstens die Schulden abgedeckt waren. D.h., mehr oder weniger stiegen beide mit 0 aus. Die Möbel hat zur Gänze sie behalten (Nach den jahrelangen Streitereien wollte er nicht wegen jeden Kastls streiten und seine persönlichen, wertvolleren Dinge waren inzwischen ohnehin "verschwunden"...).
Ich wies während der Scheidungsverhandlungen (die ja 3 Jahre dauerten) unseren Anwalt darauf hin, dass mein Mann ja die 1.Wohnung (und somit das Kapital für das gemeinsame Haus) in die Ehe eingebracht hatte. Der meinte, bei der "Ehewohnung" werde nicht aufgeteilt. Stimmt also nicht und meine Zweifel vor Jahren waren berechtigt?
lg
utd
Re: Auftilung Wohnung = Kapital für Haus
Nachfolgefrau - 24.01.2007, 19:42Re: Auftilung Wohnung = Kapital für Haus
utd hat folgendes geschrieben: Der meinte, bei der "Ehewohnung" werde nicht aufgeteilt. Stimmt also nicht und meine Zweifel vor Jahren waren berechtigt?
lg
utd
Liebe utd, mein Wissensstand dazu:
Eine in die Ehe von einem Partner eingebrachte Eigentumswohnung, die auch ehelicher Wohnsitz ist, muss dann in ein Aufteilungsverfahren, wenn der Nichteigentümer nach der Scheidung dort Wohnbedarf hat.
Dann muss der Richter entscheiden, was mit der Wohnung passiert. Einer bekommt die Wohnung zugeteilt, der andere löhnt eine Ausgleichszahlung. Aber: Es gibt auch die Möglichkeit, dass derjenige die Wohnung zurückerhält, der sie eingebracht hat und keine Ausgleichszahlung zahlen muss!
Schaut für mich so aus, wie wenn deine Zweifel damals berechtigt gewesen wären...
Bin ich froh, dass wir einen Ehevertrag und auch keinen ehelichen Wohnsitz haben! :lol:
LG, Nachfolgefrau
Re: Auftilung Wohnung = Kapital für Haus
utd - 24.01.2007, 19:49
Hi Nachfolgefrau,
naja, das Haus wurde zwecks Schulden verkauft. Alle hatten "dringende Wohnbedarf".
Es geht mir ja nicht um die Wohnung selbst (obwohl das auch eine Frechheit war, nicht einmal der Kredit wurde von der Bmgrdl. abgezogen - obwohl sie die ganze Einrichtung usw. mitgenommen hat),
sondern um die mehr als 2.000.000 S, die die Erstwohnung wert war - Und aus dem dann das Haus gekauft worden war.
:twisted:
lg
utd
Re: Auftilung Wohnung = Kapital für Haus
Nachfolgefrau - 24.01.2007, 20:04
utd hat folgendes geschrieben: Hi Nachfolgefrau,
naja, das Haus wurde zwecks Schulden verkauft. Alle hatten "dringende Wohnbedarf".
Hm, naja. Wenn der ursprüngliche Nichteigentümer (bei euch die Ex) keinen Wohnbedarf angemeldet hat - sondern man das Haus lieber verkauft hat um das Geld zu bekommen - dann glaube ich, dass das auch in kein Aufteilungsverfahren hätte kommen müssen. Dann gehts fifty-fifty mit Erlös und Schulden - das Übliche.
Kann sein, dass ich mich komplett irre in meiner Interpretation...
LG, Nachfolgefrau :oops:
Re: Auftilung Wohnung = Kapital für Haus
utd - 24.01.2007, 20:49
Kann leicht sein, liebe Nahfolgefrau. Aber herumgestritten ist dann trotzdem noch worden wegen diesem und jenem, bis halt dann mein Mann das letzte herschenkte, damit er ja endlich geschieden ist von diese..
Im Endeffekt: Was soll ich mich da jetzt noch ärgern? Wegen diesem Milliönchen? Einfacher wär´s natürlich gewesen.
:(
Wir haben´s auch so einigermaßen geschafft. Und WIR können uns noch täglich in den Spiegel schauen.
8)
lg
utd
Re: Auftilung Wohnung = Kapital für Haus
dgt - 25.01.2007, 00:04Eigentumswohnung
ich steig noch nicht voll hinter den Sachverhalt, vor allem was heißen soll die EW wird nicht aufgeteilt.
Soll das heißen das Einbringen wurde überhaupt nicht zugunsten Ihres Mannes berücksichtigt?
Re: Auftilung Wohnung = Kapital für Haus
utd - 25.01.2007, 19:11
Genau das heißt es. In der ganzen Anwaltskorrespondenz rund um die "Aufteilung" habe ich keinen Satz gefunden, in dem irgendetwas vom Eingebrachten stand. Leidglich wer welche Schulden abdecken sollte, wurde heftigst debattiert. Die Ex hätte sogar noch gern eine "Ausgleichszahlung" gehabt für ich weiß gar nicht was.
:evil:
Allerdings habe ich mir das rund um die Eigentumswohnung (1. Ehewohnung) nochmals zu Gemüte geführt. Tja, das Ganze ist denn doch noch etwas komplizierter: Die EW bekam mein Mann zwar von seinem Vater "geschenkt", als sie kurz verheiratet waren - Allerdings hatte mein Mann dafür in ebenfalls bereits aufrechter Ehe eine Gegenleistung erbracht (Gegenschenkung); ebenfalls ein Grundstück mit Wohnanteil. Und dieses Grundstück hatte er längst vor der Ehe besessen. Also hätte zumindest dies berücksichtigt werden müssen?
Aber im Nachhinein ist man immer gscheider.
:(
lg
utd
Re: Auftilung Wohnung = Kapital für Haus
tewsguenter - 25.01.2007, 21:06
utd hat folgendes geschrieben: Also hätte zumindest dies berücksichtigt werden müssen?
utd
ja
Re: Auftilung Wohnung = Kapital für Haus
utd - 25.01.2007, 21:50
Vielen Dank, Herr Dr. Tews, für Ihre Antwort.
Ich will mich darüber auch nicht mehr wirklich ärgern, obwohl´s mir sehr schwer fällt. Da war eben sehr viel schiefgelaufen, bevor ich meinen Mann kennen lernte. Und der Anwalt (vormals Anwalt der Familie) sah sich wohl mehr als Anwalt der "Kinder" (KM) als der seines Klienten.
:evil:
Das Traurige daran ist, dass die Rückzahlungskosten (Firmenkredit)wegen dringenden Wohnungsbedarfs nach wie vor in die UBemgrdl. einbezogen wird, da mein Mann der KM Möbel, Hausrrat, Bibliothek, eine wertvolle Schallplsttensammlung usw.überlassen hat - im Gegensatz dazu aber NUR :?: Rechnungen für Adaptierungsmaßnamen: Böden, Sanitärbereich usw. vorweisen konnte. Sprich: Nur wenn er Möbel gekauft hätte, dann wäre der Betrag von € 90,-- mtl. abzugsfähig gewesen! (LG Linz).
Ich hoffe ja doch, dass wir das bei der nächsten "Unterhaltsanpassung" irgendwie einbringen können.
lg
utd
Re: Auftilung Wohnung = Kapital für Haus
nikita2908 - 25.01.2007, 22:54
Allerdings habe ich mir das rund um die Eigentumswohnung (1. Ehewohnung) nochmals zu Gemüte geführt. Tja, das Ganze ist denn doch noch etwas komplizierter: Die EW bekam mein Mann zwar von seinem Vater "geschenkt", als sie kurz verheiratet waren - Allerdings hatte mein Mann dafür in ebenfalls bereits aufrechter Ehe eine Gegenleistung erbracht (Gegenschenkung); ebenfalls ein Grundstück mit Wohnanteil. Und dieses Grundstück hatte er längst vor der Ehe besessen. Also hätte zumindest dies berücksichtigt werden müssen?
Aber im Nachhinein ist man immer gscheider.
:(
lg
utd[/quote]
Hallo utd!
Seh ich das richtig? Der Grund (Besitz von deinem Mann) wurde während der Ehe gegen die damalige Ehewohnung eingetauscht, also wurde die Wohnung während der Ehe erworben. Ich glaube, es ist dann lt. Gesetz völlig egal, wer mit was dafür bezahlt hat, sondern es gilt nur, daß die Wohnung während der Ehe erworben wurde. Kann mich aber auch täuschen.
Liebe Grüße,
Nikita
Re: Auftilung Wohnung = Kapital für Haus
tewsguenter - 25.01.2007, 23:39
Hallo utd!
Seh ich das richtig? Der Grund (Besitz von deinem Mann) wurde während der Ehe gegen die damalige Ehewohnung eingetauscht, also wurde die Wohnung während der Ehe erworben. Ich glaube, es ist dann lt. Gesetz völlig egal, wer mit was dafür bezahlt hat, sondern es gilt nur, daß die Wohnung während der Ehe erworben wurde. Kann mich aber auch täuschen.
Liebe Grüße,
Nikita[/quote]
Sie täuschen sich tatsächlich, der eingebrachte Wert wäre - da nachvollziehbar - alleine dem Mann anzurechnen gewesen
Re: Auftilung Wohnung = Kapital für Haus
nikita2908 - 26.01.2007, 00:42
tewsguenter hat folgendes geschrieben: Hallo utd!
Seh ich das richtig? Der Grund (Besitz von deinem Mann) wurde während der Ehe gegen die damalige Ehewohnung eingetauscht, also wurde die Wohnung während der Ehe erworben. Ich glaube, es ist dann lt. Gesetz völlig egal, wer mit was dafür bezahlt hat, sondern es gilt nur, daß die Wohnung während der Ehe erworben wurde. Kann mich aber auch täuschen.
Liebe Grüße,
Nikita
Sie täuschen sich tatsächlich, der eingebrachte Wert wäre - da nachvollziehbar - alleine dem Mann anzurechnen gewesen[/quote]
Auch noch, nachdem die Wohnung verkauft wurde und ein Haus gekauft wurde? Uii, das kapier ich jetzt nicht ;-) Heißt das, wenn ich belegen kann, daß ich vor der Ehe ein gewisses Kapital hatte, dies dann in etwas gemeinsam erworbenes einfließen lasse, das dann aus der Aufteilung wieder rausnehmen kann?
Danke,
Nikita
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