Eure Meinung zu einem "Problem"

Hal9000
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    Re: Eure Meinung zu einem "Problem"

    Arthur - 22.01.2007, 16:55

    Eure Meinung zu einem "Problem"
    was haltet ihr davon?



    -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Sehr geehrter Teilnehmer,

    die Firma VitaActive Ltd. hat mich mit der Durchsetzung einer gegen Sie
    bestehenden Zahlungsforderung beauftragt. Nach Überprüfung der Sach- und
    Rechtslage ist Ihnen folgendes mitzuteilen:

    Sie haben sich am 28.09.2006 um 22:06 Uhr mit der eMail-Adresse
    "der.graf@freenet.de" und der Ihnen zu diesem Zeitpunkt zugewiesenen
    IP-Adresse 89.48.152.243 (L98f3.l.pppool.de) im Internet-Angebot
    "IQ-Fight" (www.iqfight.de) meiner Mandantin angemeldet und Zugang zu
    deren kostenpflichtiger Dienstleistung erhalten. Aus dem dadurch
    zustandegekommenen Vertrag ergibt sich eine Forderung, die von Ihnen bis
    heute nicht beglichen wurde. Auf die Rechnung meiner Mandantin vom
    09.10.2006 (ReNr. REVA-299059) haben Sie ebensowenig eine Zahlung
    geleistet, wie auf deren erste Mahnung vom 24.10.2006 (M1VA-299059) und
    zweite Mahnung vom 08.11.2006 (M2VA-299059). Da Sie sich seit der ersten
    Mahnung im Zahlungsverzug befinden, haben Sie meiner Mandantin auch den
    seither entstandenen sowie den zukünftig entstehenden Verzugsschaden (§§
    280 I, II, 286 BGB) zu ersetzen, wozu auch laufende Verzugszinsen sowie
    die Kosten meiner Inanspruchnahme zählen:

    Gebührenberechnung nach RVG
    0,8 Geschäftsgebühr, VV 2300 20,00 EUR
    Post- und Telekommunikationspauschale, VV 7002 4,00 EUR
    ---------------------------------------------------------
    Anwaltskosten 24,00 EUR

    Sollten Sie der Meinung sein, die Forderung sei deshalb unberechtigt,
    weil Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung minderjährig gewesen sind, werden
    Sie aufgefordert, entsprechende Nachweise wie etwa die beglaubigte Kopie
    des Personalausweises oder der Geburtsurkunde zu übersenden. Allerdings
    wird bereits jetzt darauf hingewiesen, daß Minderjährigkeit nicht
    notwendig die zivilrechtlichen Ansprüche meiner Mandantin entfallen
    läßt. Bei Teilnehmern, die zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht das
    18., jedoch bereits das 14. Lebensjahr vollendet hatten, und die sich
    die Teilnahme durch Angabe eines falschen Geburtsdatums auf
    rechtswidrige Weise erschlichen haben, behält sich meine Mandantin neben
    der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen auch die Erstattung einer
    Strafanzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB) vor. Es wird darauf
    hingewiesen, daß dann bei strafrechtlich verantwortlichen Jugendlichen
    selbst in den Fällen des Absehens von der Verfolgung durch die
    Staatsanwaltschaft oder der Einstellung des Verfahrens gem. § 60 Abs. 1
    Nr. 7 BZRG, §§ 45, 47 JGG ein zwingender Eintrag in das
    Erziehungsregister erfolgt.

    Eine Postzustellung an Sie konnte auf Basis der von Ihnen am 28.09.2006
    gemachten Angaben nicht bewirkt werden, weshalb Ihnen diese Mahnung per
    eMail zugestellt wird. Da bis heute keine Korrektur dieser Angaben und
    auch keine Zahlung erfolgte, ist zu vermuten, daß bereits zum Zeitpunkt
    der Anmeldung die Absicht bestand, sich den Zugang zur kostenpflichtigen
    Dienstleistung meiner Mandantin zu verschaffen, ohne deren Entgelt
    bezahlen zu wollen. Ein solches Verhalten erfüllt den Betrugstatbestand
    (Eingehungsbetrug) und ist strafbar gemäß § 263 StGB.

    Ihnen wird hiermit letztmalig Gelegenheit gegeben, den offenen
    Gesamtbetrag von 59,69 EUR bis spätestens zum 09.02.2007 (Eingang) unter
    Angabe des Verwendungszwecks "IQ-130062-89672" auf das Konto 15342466
    bei der Postbank Dortmund (BLZ 44010046, Empfänger: HOELLER INKASSO) zu
    überweisen. Für die Zahlung von ausländischen Konten verwenden Sie bitte
    IBAN: DE54440100460015342466 und BIC: PBNKDEFF, wobei für hinreichende
    Deckung der Bankspesen zu sorgen ist. Sollte diese Zahlung nicht, nicht
    fristgerecht oder nicht vollständig eingehen, ist damit zu rechnen, daß
    meine Mandantin schon aus Gründen der Ermittlung Ihrer Identität und
    Anschrift sowie zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens den Vorgang
    umgehend der zuständigen Staatsanwaltschaft übermitteln wird. Es wird
    bereits jetzt darauf hingewiesen, daß hierdurch weitere Kosten entstehen
    werden.

    Sollten Sie dieses Schreiben erhalten, obwohl Sie die Forderung meiner
    Mandantin in der Zwischenzeit beglichen haben, werden Sie aufgefordert,
    entsprechende Nachweise wie etwa die Kopie eines Zahlungsbelegs
    einzureichen.

    Hochachtungsvoll

    Rechtsanwalt
    ANWALTSKANZLEI HOELLER
    Inkassodezernat


    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------



    und?



    Re: Eure Meinung zu einem "Problem"

    Nino - 22.01.2007, 17:46


    möööööp !!!
    ?????



    Re: Eure Meinung zu einem "Problem"

    Beckmann - 22.01.2007, 20:48


    Was war den das?? Also iqfight???

    Du sollteste lieber die kosten abwägen und wie hoch die kosten gehen können. Sollten die wirklich einen zivilrechtlichen prozess anstreben kann das sehr teuer werden. Du solltest auch noch beachten das es direkt zwei klagen sind: Erstens die wegen des geldes und zweitens folgende
    Bei Teilnehmern, die zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht das
    18., jedoch bereits das 14. Lebensjahr vollendet hatten, und die sich
    die Teilnahme durch Angabe eines falschen Geburtsdatums auf
    rechtswidrige Weise erschlichen haben, behält sich meine Mandantin neben
    der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen auch die Erstattung einer
    Strafanzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB) vor.

    Du solltest ganz klar bezahlen weil sind wir doch mal erlich. Eine Verurteilung wegen Betrugs macht sich in einem Polizeilichen Führungszeugnisses bei einer Bewerbung garnicht gut.

    Also schreib am besten noch heute die Überweisung und vergiss die Angelegenheit.



    Re: Eure Meinung zu einem "Problem"

    BennyThierry - 22.01.2007, 21:20


    ich weiß zwar nicht was dieses "iqfight" ist, aber du solltest nicht zahlen!
    und zwar weil:
    -Wenn du denen deine daten nicht gegeben hast (was ich mal annehme) dann kannst du deinen e-mail account löschen und die finden dich nie
    -für 24€ bzw. 59,69€ lohnt es sich nicht jmd. zu verklagen
    -und außerdem dient so ein schreiben meist nur zur einschüchterung der leute, also ignorieren
    -und es wäre schade um das Geld



    Re: Eure Meinung zu einem "Problem"

    Arthur - 23.01.2007, 18:00


    2 sachen.... (unteranderem @ benny)

    ich habe auch einen lebens erwartungs test gemacht und da kommt es auf ca die selbe summe

    2 x 60 = zuviel

    und die haben meine ip/kann man auch auf deren HP lesen
    (habe aber keine daten angegeben /diehaben also eigendlich nur meine ip









    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    habe diese email an die geschrieben:

    Hallo igfight-leute ich habe einen Fehla gemacht . ich durfte eigendlich nicht an den komputer von meinem Bruder . er hat mir auch ferboten seine imail-adrese auf eine Seite zu schreiben . das tut mir echt leit .ich habe keine urkunde und mein Papa wird immer gans böse wen ich was getan habe mein bruder ist auch noch nich mal 14 aber er darf ins internet aber ich nicht das is gemein Er hat mir auch gezeigt das ganz unten auf der iq-seite der preis steht jetzt tut mir dass auch fol leit ich sol euch auch sagen das ihr und der anwalt bite keinen Nachtrichten an ihn schreiben solt tschüs

    bis jetzt hab ich nur ne bestätigung (standartmail) von dem support team bekommen^^



    Re: Eure Meinung zu einem "Problem"

    Christian - 23.01.2007, 21:43


    och arthur wie alt bist du denn ???

    die machen sowas professionell ...

    mit der mail bekommst du nur noch mehr e mails ...

    desweitern überleg doch mal wie ein normaler mensch :

    ein anwalt ist ein vom staat beglaubigter mensch , d.h wenn er eine anklage oder schadensersatzforderung stellt muss er dies schriftlich mit seiner unterschrift verbürgen ...

    mit deiner rück email machst du dich nur zum affen



    Re: Eure Meinung zu einem "Problem"

    Nino - 23.01.2007, 21:44


    ZU SPÄT!!!!!!!!!



    Re: Eure Meinung zu einem "Problem"

    KSone - 23.01.2007, 23:05


    :lol: Hahah... lol.

    Ignorier diese Kacke doch einfach. ^^ Naja jetzt is es zu spät und die deepen vom iqfight dinges lachen sich schlapp und werden dich immer weiter nerven



    Re: Eure Meinung zu einem "Problem"

    Beckmann - 24.01.2007, 16:00


    Es ist meines wissens verboten personen über die ip adresse zurückzuverfolgen. Mach am besten einfach deinen Router aus und wieder an und lösch dwen email account. Und pass auf das dein papa nich böse wird.
    Warum hasse net gleich gesagt das du keine Daten angegeben hast.

    Ach ja die Email LÄCHERLICH



    Re: Eure Meinung zu einem "Problem"

    Arthur - 24.01.2007, 17:59


    danke

    hab mir auch mühe gegeben^^
    ^^
    ich denke auch dass so n anwalt mehr als lächerliche 20€ kostet





    - wie lösch ich meinen accout? - und - habe vielen meine alte email adresse gegeben.
    was soll ich tun ^^ kann man ne umleitung legen?



    Re: Eure Meinung zu einem "Problem"

    Christian - 24.01.2007, 21:33


    lass deine mail adresse wie sie ist und löch einfach die mails die nerven ... spam ist in der heutigen zeit normal :P



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