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Re: EBAY - Betrügerische Gebühren
derA1 - 22.01.2007, 17:50EBAY - Betrügerische Gebühren
Hi Leute,
habt ihr schon mal was bei Ebay verkauft?
Ja?
Na dann wisst ihr ja, dass man bei der Angebotserstellung eine Gebühr zahlen muss.
Je nach dem mit welchen Optionen man das reinstellt, kommt dann ein geringer Betrag zustande.
0,50 Euro bis max 5 glaube ich.
Ich habe Theaterkarten verkauft, zeigte bei der Angebotsbestätigung auch Gebühren in dieser Grössenordnung an.
Nun erhalte ich eine Rechnung über rund 83 Euro!!!
Es ist nur eine Position "Gebühren" aufgeführt.
Ich dachte schon es handelt sich um eine Fälschung,
aber ich konnte nichts verdächtiges erkennen.
Nach einigem surfen entdeckte ich folgende Ausnahmen bei den Gebühren:
Zitat: Ausnahmen bei der Angebotsgebühr
Angebote, die den Abschluss eines Mobilfunkvertrags beinhalten (Auktion und Festpreis)
Startpreis
Angebotsgebühr*
unabhängig vom Startpreis
EUR 9,95
Festpreisangebote in den Kategorien Bücher, Musik**, Filme & DVDs***
Startpreis
Angebotsgebühr*
unabhängig vom Startpreis
EUR 0,05
**Dieser Preis gilt nur in den Unterkategorien CDs, Vinyl, Sonstige Formate und Hörbücher & Hörspiele.
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Startpreis
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unabhängig vom Startpreis
EUR 10,00
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Hinweis: Für Angebote in der Kategorie „Medikamente von Apothekern“ gelten gesonderte Gebühren. Mehr zum Thema
Verkaufsprovision
Verkaufsprovision*
Verkaufspreis
Verkaufsprovision*
Artikel nicht verkauft
Keine Verkaufsprovision
EUR 1,00 - EUR 50,00
5,0% des Verkaufspreises
EUR 50,01 - EUR 500,00
EUR 2,50 zzgl. 4,0% des Verkaufspreises über EUR 50,01
EUR 500,01 und höher
EUR 20,50 zzgl. 2,0% des Verkaufspreises über EUR 500,01
Ausnahmen bei der Verkaufsprovision
Festpreisangebote in den Kategorien Musik**, Filme & DVDs***
Verkaufspreis
Verkaufsprovision*
unabhängig vom Verkaufspreis
9% des Verkaufspreises
**Dieser Preis gilt nur in den Unterkategorien CDs, Vinyl, Sonstige Formate und Hörbücher & Hörspiele.
***Dieser Preis gilt nur in den Unterkategorien DVD, VHS und Weitere Formate.
Festpreisangebote in der Kategorie Bücher
Verkaufspreis
Verkaufsprovision*
unabhängig vom Verkaufspreis
12% des Verkaufspreises
Angebote für Boote** und Flugzeuge*** in der Kategorie Sport
Verkaufspreis
Verkaufsprovision*
unabhängig vom Verkaufspreis
EUR 40,00
**Dieser Preis gilt nur in den Unterkategorien Jetski, Motorboote, Segelboote und Sonstige Boote.
***Dieser Preis gilt nur in den Unterkategorien Motorflugzeuge und Segelflugzeuge.
Angebote in der Kategorie Tickets (Auktion und Festpreis)
Verkaufspreis
Verkaufsprovision*
EUR 1,00 – EUR 1000,00
7,00% des Verkaufspreises
EUR 1000,01 und höher
EUR 70,00 zzgl. 0,5% des Verkaufspreises über EUR 1000,01
Ja klar, die AGB werden Vertragsbestandteil,
aber wenn es bei der Auftragsbestätigung explizit um einen Betrag geht und in den AGB irgendwo noch eine zusätzliche Gebürh fällig wird,
dann ist das doch unwirksam, oder??
Jedenfalls bin ich nicht nur enttäuscht, sondern fühle mich betrogen von Ebay!
Was sagt ihr dazu?
Re: EBAY - Betrügerische Gebühren
derA1 - 22.01.2007, 17:51
habe es nocheinmal überprüft.
wenn man das angebot reinstellt steht da:
Gebühren:
Angebotsgebüren: 3,40 Euro
Gesamt: 3,40 Euro
und zwei zeilen weiter unten, schön zum überlesen noch der hinweis, dass wenn der artikel verkauft wird eine provision fällig wird.
also sind die auf der sicheren seite.
is mein pech wenn ich das überlesen habe,
und gedacht habe 3,40 ist der gesamtbetrag, den ich bezahlen muss.
ist es ja auch, aber eben nur von den gebühren.
verkaufsprovision ist ja was anderes.
ALSO LIEBE LEUTE, ACHTET DARAUF, DASS ERHEBLICH! VERKAUFSPRVISIONEN ERHOBEN WERDEN AUF BESTIMMTE GÜTERARTEN!!!
Re: EBAY - Betrügerische Gebühren
monoject - 22.01.2007, 18:59
hmm super..hör von dem das erste mal....gut zu wissen un danke andi....werd ma drauf achten...aba scheisse is es....
Re: EBAY - Betrügerische Gebühren
Funatic - 22.01.2007, 20:03
die versuchen doch echt geld zu machen wos nur geht..für wieviel hast du die karten verkauft?
Re: EBAY - Betrügerische Gebühren
derA1 - 22.01.2007, 21:51
ich frag trotzdem mal bei der verbraucherzentrale,
weil ich der meinung bin, dass die provision ein elementarer vertragsbestandteil ist und nicht nur ne randbedingung, dass sie nur nebenbei erwähnt zu werden braucht.
Re: EBAY - Betrügerische Gebühren
derA1 - 23.01.2007, 18:29
so, NEWS:
war bei der verbraucherzentrale, die haben mir geraten ein nettes schreiben hinzuschicken, was ich euch nicht vorenthalten möchte:
Zitat:
Guten Tag.
Nachdem ich am Montag den 21.01. in meinem eBay Postfach eine Rechung vom 16.01., mit Eingang am 19.!!01. vorfand war ich zunächst verwundert über einen solch hohen Betrag.
Nach längerer Suche und Anfrage bei dem eBay Kundenservice habe ich die Aufschlüsselung des einzigsten Rechnungsposten "Gebühren" vorfinden können.
Dort musste ich zu meiner Verwunderung etwas von Verkaufsprovision lesen. Waren mir doch nur die normalen eBay-Verkaufsgebühren bekannt, wie sie überall klar und deutlich bei dem Ausfüllen des Verkaufsformulars zu erkennen sind. So ist vor der Angebotsbestätigung ein "GESAMT"-Betrag Fett ausgewiesen in Höhe der Gebühren.
Mit diesem habe ich mich einverstanden erklärt und "ok" gedrückt.
Nun musste ich also diese ominösen Verkaufsprovisionen übersehen haben. Tatsächlich sind sie nirgends angegeben. Nur ein leicht übersehbarer hinweis, dass WENN ein Verkauf stattfindet eine Provison fällig wird. Die Höhe der Provision solle sich nach dem Verkaufspreis richten. Wie erfährt man jedoch erst einige klicks weiter.
Nun schliesst man erst einen Vetrag ab, wenn sich beide Seiten über die Einzelheiten des Vertrages einig sind.
Ich empfand mich als privater Verbrauchernicht genügend darüber aufgeklärt dass es sich bei dem Verkauf von Theaterkarten um eine solche Sonderform handelt, dass es abweichend von der Norm zu Provisionen kommt, die der Höhe nach im Voraus nicht bestimmt sind.
Ich war mir also nicht im klaren dass ich eine Verkaufsprovision überhaupt und in welcher Höhe letztenendes bezahlen muss.
Eine Anfrage bei der Verbraucherzentrale ergab, dass es sich hierbei grundsätzlich um einen Maklervertrag handelt und dort provisionen üblich seinen. Jedoch greift in diesem Spezialfall hier das Fernabsatzgesetz. Hierbei sind die Normen des §312b und §312c des BGB entscheidend. Demnach (§312c Abs.1 Satz1) muss der Unternemer den Verbraucher [...] klar und verständlich informieren über die 1. Einzelheiten des Vertrages [...].
In der BGB-InfoV, §1 Abs.1 heisst es weiter:
„Der Unternehmer muss dem Verbraucher gemäß § 312c Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs folgende Informationen zur Verfügung stellen:
7. den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, über die Grundlage für seine Berechnung, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht“
Diese Informationen wurden mir nur nicht, bzw. nur unzureichend zur Verfügung gestellt,
deshalb RÜGE ich diese Rechnung.
Ich konnte vorher die mir Tatsächlich entstehenden Kosten nicht ersehen,
daher erkenne ich die Richtigkeit dieser Rechnung nicht an und bitte darum den Sachverhalt zu prüfen.
Desweiteren bin ich verwundert über das Datum der Rechnung vom 16.01., wo doch bei mir ein Posteingang vom 19.01. steht. Der Post gesteht man meines wissens eine Dreitagsfrist zur Zustellund zu, nun handelt sich es aber um eine Email, die glaube ich doch etwas schneller sein sollte.
Ich hoffe auf Ihre baldige Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Re: EBAY - Betrügerische Gebühren
monoject - 23.01.2007, 21:14
fein emacht andy..hoffe es kommt positives raus un ebay ändert seine rechtslage in dieser sache. was nur zum vorteil aller verbraucher zu gute kommen lässt.
:jawoll:
Re: EBAY - Betrügerische Gebühren
Linny - 24.01.2007, 13:31
krass von ebay, schweine, wie überall.
cooler brief, hat dein daddy fein gemacht ;)
Re: EBAY - Betrügerische Gebühren
derA1 - 24.01.2007, 15:33
aber sonst gehts noch, hab ich viellei mal selber gemacht
:mad:
Re: EBAY - Betrügerische Gebühren
Linny - 26.01.2007, 13:52
ja hätt ja sein könn nun sei ma ni so XOxxx
Re: EBAY - Betrügerische Gebühren
derA1 - 29.01.2007, 09:39
hier die antwort von ebay
Zitat:
Erhalten: 27.01.07
Von: eBay Kundenservice
Hallo Herr ,
vielen Dank fuer Ihre Anfrage zur Gebuehrenberechnung bei eBay und dem
Eingang Ihrer eBay-Rechnung.
Ich erklaere Ihnen gerne welche Gebuehren fuer Verkaeufer anfallen, wenn
Sie Artikel bei eBay zum Verkauf einstellen:
1. Angebotsgebuehren werden unabhaengig vom Verkauf fuer das Einstellen
eines Artikels erhoben. Gebuehren fuer Zusatzoptionen werden nur bei
Nutzung der jeweiligen Option berechnet. Diese Gebuehren werden auch
dann berechnet, wenn auf Ihre Artikel nicht geboten wird.
2. Eine Verkaufsprovision wird berechnet, wenn Ihr Angebot mit einem
Gebot oder im Wege eines Sofort-Kaufes beendet wurde. Die
Verkaufsprovision richtet sich nach der Hoehe des Verkaufspreises.
Bitte beachten Sie, dass die Hoehe der Gebuehren von der
eBay-Laenderseite abhaengig ist, auf der Sie Ihre Artikel einstellen.
Die genaue Verkaufsprovisionsberechnung finden Sie eindeutig auf unseren
Hilfeseiten:
http://pages.ebay.de/help/sell/fees.html
Desweiteren finden Sie, bevor Sie den Artikel entgueltig einstellen,
folgenden Hinweis:
"Wenn Ihr Artikel verkauft wird, fällt eine Verkaufsprovision an, deren
Höhe vom Verkaufspreis abhängig ist."
Eine vorherige Berechnung der Verkaufsprovision ist natuerlich nicht
moeglich, da nicht bekannt ist in welcher Hoehe der Artikel endet.
Desweiteren haben Sie den AGBs zugestimmt in denen Sie unter §5 Abs. 2
auf folgendes hingewiesen wurden:
Für das Anbieten von Artikeln erhebt eBay von dem Anbieter eine
Angebotsgebühr. Je nach Ausgestaltung des Angebots oder der Anzeige hat
der Anbieter weitere Gebühren für Zusatzoptionen zu zahlen. Kommt es
über die eBay-Website zum Abschluss eines Vertrags mit einem anderen
Mitglied, fällt zugunsten von eBay eine Provision an, die von dem
Anbieter zu begleichen ist. Weiterhin erhebt eBay Gebühren für die
Nutzung verschiedener Services, Funktionen und Tools, die eBay den
Mitgliedern zur Verfügung stellt. Die Höhe der einzelnen Gebühren sowie
der Provision richtet sich nach der jeweils aktuellen Gebührenordnung.
Nun noch zu Ihrem Anliegen bezueglich der eBay-Rechnung:
Die Berechnung der eBay-Gebuehren erfolgt in der aktuellen Rechnung vom
16.Dezember 2006 bis 15.Januar 2007. Die Versendung der eBay-Rechnung
erfolgt nicht Taggenau daher haben Sie diese erst am 19. Januar 2007
erhalten. Dies hat jedoch keinen weitern Einfluss.
Wir belasten Ihr Bankkonto in der Regel fuenf bis sieben Tage, nachdem
Sie unsere Rechnung erhalten haben. Einen Hinweis auf die automatische
Abbuchung finden Sie auf Ihrer monatlichen Rechnung und in Ihrem
eBay-Verkaeuferkonto.
Ich wuensche Ihnen, Herr D*****, weiterhin viel Spass und Erfolg bei
eBay. Falls Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gern
zur Verfuegung.
Mit freundlichen Gruessen
Juliane Schroeder
eBay-Kundenservice
tja, s steht da.
das hab ich hinterher auch gesehen.
ich bin eben der meinung dass es nicht hinreichend deutlich gemacht wurde, sondern nur im "kleingedruckten" zu erkennen war.
lt. gesetz muss es ja aber eben deutlich erkennbar gemacht werden.
Ist nun die Frage ob das ausreicht wie es ebay gemacht hat.
Hab aber eigentlich keine Lust da zu klagen...
Andererseits gehts ums Prinzip und hab auch kein Geld zu verschenken.
Re: EBAY - Betrügerische Gebühren
mipoo - 29.01.2007, 13:44
Letztendlich bezahlst du bei ner klage mehr als das was du dir wiederholen willst!
Re: EBAY - Betrügerische Gebühren
derA1 - 29.01.2007, 17:06
nich, wenn ich gewinne
;)
aber das ist eben äusserst fraglich.
Mit folgendem Code, können Sie den Beitrag ganz bequem auf ihrer Homepage verlinken
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