rechtliche Fragen

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    Re: rechtliche Fragen

    hanni - 23.01.2007, 15:40


    Habe mit einer Versicherungsexpertin gesprochen, die selbst einen Verein hat. Frau Overkamp aus Plötzkau ;-)

    Haftpflicht ist nicht zwingend notwendig, aber angeraten. sie hat die für ca. 90 Euro (für den einen Monat) abgeschlossen. ABER: in dem moment wo kabel u Technik mit ins spiel kommen wirds teuerer. Sie hört sich mal um.

    ABER II: wir müssen mit dem Mietvertrag aufpassen. der Vermieter ist nämlich für einiges zuständig, auch versicherungen, aber der wird versuchen uns mit nem blöden mietvertrag alles aufzulasten. hatte martin ja schon angedeutet. mal sehen, wie sich das entwickelt.



    Re: rechtliche Fragen

    hanni - 24.01.2007, 10:54

    Versicherungsschutz
    Quelle: http://www.praxis-jugendarbeit.de/jugendleiter-schulung/versicherungen.html

    das ist alles auf freizeiten u jugendfahrten gemünzt, bietet aber nen guten überblick was wir brauchen könnten.


    Die Versicherungsmöglichkeiten für die Jugendarbeit sind auch sehr vielseitig und individuell auf die jeweiligen Belange möglich. Es gibt einige Versicherer (siehe am Ende des Artikels), die hier schon seit vielen Jahren sehr kompetent für diese Klientel Versicherungen und Versicherungspakete anbieten.

    Haftpflichtversicherung
    Grundsätzlich haftet jeder für Schäden, die er/sie selbst verursacht. > private Haftpflichtversicherung hat die Aufgabe, unberechtigte Forderungen Dritter abzuwehren und im Schadenfall für die finanziellen Folgen aufzukommen, sofern die Ansprüche berechtigt sind.

    Unfallversicherung
    Eine Unfallversicherung wird in der Regel vom Träger abgeschlossen, wenn nicht haftet der Träger. Generell ist zunächst die persönliche Krankenversicherung oder eventuell vorhandene zusätzliche Unfallversicherung des Teilnehmers oder Jugendleiters, der einen Schaden erlitten hat in Anspruch zu nehmen. Aber auch hier gilt, dass man sich nicht unbedingt darauf verlassen kann, dass die Versicherung den Schaden bezahlt. Und nicht jeder hat eine private Unfallversicherung.

    Die Unfallversicherung bezahlt Bergungs- und Heilkosten (sofern sie nicht bereits durch eine andere Versicherung abgedeckt sind), Rente bei Invalidität, Pauschale im Todesfall. Und schnell hat sich mal ein Teilnehmer mit dem Beil in den Fuß gehackt, oder einen Zahn beim Fußball spielen ausgeschlagen.


    Gebäude / Hausrat
    Gebäude-Versicherung:
    Jedes Gebäude und Gebäudeteile müssen durch den Gebäudeeigentümer versichert sein. Die Versicherung umfasst i.d.R.:

    Feuer, Explosion, Blitzschlag,
    Leitungswasser,
    Sturm und Hagelschäden



    Hausrat / Inventar-Versicherung:
    Die Hausratversicherung versichert die Einrichtung, das Mobiliars sowie das Material in den Geschäftsstellen, den Jugendräumen oder in Lagerräumen gegen Schäden durch die Risiken

    Feuer, Explosion, Blitzschlag,
    Einbruch-Diebstahl (mit Vandalismusschäden nach einem Einbruch),
    Leitungswasser sowie durch
    Sturm und Hagel.



    Glasbruch-Versicherung:
    Versicherung gegen Glasbruch an Scheiben jeder Art, unabhängig vom Schadenverursacher. Die Prämien richten sich nach Anzahl und Größe der Scheiben. Sollten wir echt drüber nachdenken

    Elektronik-Versicherung:
    Versicherung von elektrischen und elektronischen Geräten und Anlagen wie Büro- und Informationstechnik, EDV-Anlagen, Musik- und Lichtanlagen, Audiovisuelle Geräte, Videoanlagen, Filmaufnahme- und -Vorführgeräte und sonstige elektrische Anlagen gegen sämtliche Schäden, insbesondere gegen Fahrlässigkeit und Fehlbedienung, Diebstahl und Abhandenkommen sowie Kurzschluss und Überspannung.

    Veranstaltungsversicherung/Veranstalterhaftpflicht
    Neben den normalen Aktivitäten, die in der Regel in einer abgeschlossenen Jahresversicherung abgedeckt sind, muss jeder Veranstalter prüfen, ob besondere Veranstaltungen, die nicht in der Jahresversicherungen mit aufgenommen oder explizit genannt wurden, ebenfalls versichert sind. Das kann für Sportfeste, Umzüge, Jugendtage, Tanz- und Musikveranstaltungen, Schulungen oder auch für Altpapiersammlungen gelten. Die Prämien richten sich z.B. nach Anzahl der an der Veranstaltung teilnehmenden Personen, Art und Anzahl der Fahrzeuge und welche Umfänge z.B. zusätzlich versichert werden sollen (Veranstaltungsausfall, Flurschäden, ...)

    Zusätzliche Versicherungen:
    Was jeder Verein sonst noch versichern möchte muss im Einzelfall direkt erfragt und besprochen werden. Wer einen Spielplatz, eine Skateboardbahn, Hüpfburgen, Kletterwände, eine Cafe/Gastronomiebetrieb, Vermietungen usw. mit in der Verantwortung hat, der sollte sich hier speziell darum kümmern, ob auch diese Risiken abgesichert sind bzw. wie diese versichert werden können.

    Versicherung für geliehene Sachen
    Oftmals werden Kanus oder Zelte geliehen, die i.d.R. nicht in einer Reisegepäckversicherung mitversichert sind. Um Schäden an diesen geliehenen Gegenständen abzusichern empfiehlt sich der Abschluss einer speziellen zusätzlichen Versicherung. Sollte ein Schaden auftreten (z.B. ein geliehenes Kanu zerschellt an einem Felsen, eine geliehene Kamera versinkt im Fluss), dann übernimmt die Versicherung den Schaden (meist Zeitwert). Was alles versichert wird und zu welchen Bedingungen bitte erfragen.

    Was kosten die Versicherungen?
    Die Haftpflicht-, Unfall-, sowie Auslandskrankenversicherung für Freizeiten kosten nur ein paar Cent pro Tag und Teilnehmer und werden oft im Gesamtpaket angeboten. Auch die Insolvenzversicherung kostet ca. 50-60 Cent pro Teilnehmer und Fahrt. Eine Rechtschutzversicherung für Betreuer schlägt bei 14 Tage ca. mit ca. 2€ zu Buche, das versichern eines Kanus für die Dauer von 14 Tagen ca. mit 17 Euro. Die Beträge und Leistungen sind natürlich von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Bitte auch nicht vergessen das Kleingedruckte zu lesen.

    Wie und wo versichern?
    Wichtig ist, dass man sich frühzeitig Gedanken macht über die richtige Versicherung und die Zusammenstellung der Komponenten. Der Versicherungsbetrag lässt sich anschließend recht einfach berechnen. Die Versicherungsanmeldung wird ausgefüllt und per Fax, per Post, oder manchmal auch übers Internet an die Versicherung rechtzeitig vor der Freizeit versendet. Mit der Überweisung des Versicherungsbeitrages gilt der Versicherungsvertrag als abgeschlossen.

    Bei welchem Anbieter?
    Folgende Anbieter bieten Gruppenversicherungen bzw. Versicherungen für Jugendgruppenfahrten an. Diese Auflistung hier ist keine Empfehlung, besitzt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und beinhaltet auch keine Qualitätsaussage. Bitte; jeder muss die Angebote prüfen, vergleichen und nach seiner Meinung das beste (nicht unbedingt das billigste) Angebot herausfinden. Auf den Internetseiten finden sich schon einige Hinweise zu den Angeboten sowie werden vereinzelt auch Arbeitshilfen und Handbücher gerade für die in der Jugendarbeit tätigen Jugendleiter zur Verfügung gestellt, in welchen Aufsichtspflichten, Versicherungsfragen und das ein oder andere Beispiel kurz erläutert werden.

    Bernhard-Assekuranz Internat.Versicherungsmakler GmbH,
    Mühlweg 2b, Postfach 148, 82050 Sauerlach/München,
    Tel.: 08104/89 16 0 , Internet: www.bernhard-assekuranz.com/
    Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G.,
    Reiseversicherung, 20449 Hamburg,
    Internet: www.deutscherring.de/internet/service/reise_urlaub/jugendversicherungswerk/index.jsp
    Ecclesia Versicherungsdienst GmbH,
    Klingenbergstraße 4, 32758 Detmold,
    Tel.: 05231/603-0, Internet: www.ecclesia.de/
    Jugendhaus Düsseldorf e.V.
    Abteilung Versicherung, Carl-Mosters-Platz 1, 40477 Düsseldorf,
    Tel.: 0211/46 93-135, Internet: www.jugendhaus-duesseldorf.de/

    Was ist im Schadensfall zu tun?
    Keinen Schaden vorschnell anerkennen.
    Je nach Schadensfall ist die Polizei einzuschalten.
    Ein Schaden muss der Versicherung innerhalb einer bestimmten Frist gemeldet werden. Am besten gleich telefonisch einen Schaden anmelden und die entsprechenden Unterlagen anfordern.
    Genaue Schilderung des Schadensverlaufs (Ort, Datum, Zeit, Beteiligte mit Namen und Anschrift, äußere Umstände, Zeugen angeben , polizeiliche Aufnahme durch ...)
    Rechnungen mit einreichen, die ggf. geltend gemacht werden
    Sofern gerichtliche Forderungen bestehen sind diese ebenfalls mitzuteilen, ebenso alles, was der Versicherung hilft, sich ein Bild vom Schaden zu machen.
    Bankverbindung angeben
    Genaue Hinweise was im Schadensfall zu tun ist erteilt die jeweilige Versicherung.



    Re: rechtliche Fragen

    sarah - 24.01.2007, 22:38

    rechtl. fragen der gründungssitzung... hier die antworten
    1) Grds. ist es kein Problem, wenn alle Nationalitäten zugelassen werden. Kritisch könnte das allerdings werden, wenn gegen Ausländische Personen – gerade wenn diese dem Vorstand angehören – Ansprüche durchgesetzt werden sollen.

    2)Haftbarkeit des Vorstandes: Der Verein haftet gem. 31 BGB für den Vorstand. Aus diesem Grund muss der Vorstand auch in der Jahreshauptversammlung entlastet werden. Die Vorstandsmitglieder haften also, außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nicht privat.

    3) brauchn wir eine gewerbeschein für den verein od reicht martins? Das kommt darauf an: Wenn ihr gewerbescheinpflichtige Tätigkeiten durchführen wollt, muss der Vorstand auch einen Gewerbeschein auf den Verein ausstellen lassen. So etwas kann man nicht „mitnehmen“. Allerdings wäre ich da sehr vorsichtig: Wofür meint ihr denn, einen Gewerbeschein zu brauchen? Grds. wird einem Gewerbe nämlich Gewinnerzielungsabsicht unterstellt. Und die dürft ihr nicht haben (vgl. letzte Mail). Also müsst ihr an dieser Stelle wg. Konflikten mit eurem Vereinsstatus aufpassen.

    4) Anmeldung der veranstlatung beim odrnungsamt?
    Sobald ordnungsrechtliche Konflikte zu befürchten sind (etwa Lärmbelästigung bei einem Konzert, größere Versammlung, etc.), muss die Veranstaltung angemeldet und genehmigt werden. Allerdings fällt mir dabei ein großes Problem auf, das auch nachfolgen bei den versicherungsrechtlichen Fragen noch eine Rolle spielen wird: Wenn ihr die Veranstaltungen in leer stehenden Häusern durchführen wollt, weiß ich nicht, ob euch das aus Gründen des Brandschutzes, der Sanitärauflagen, etc. überhaupt gestattet werden wird. Tut mir leid, dass ich da keine pauschale Antwort geben kann, aber das sind immer sehr einzelfallbezogene Fragen. Aber m.E. nach muss zumindest euer „Vereinsheim“ eine Reihe von Mindeststandards für Veranstaltungsräume erfüllen, wenn daran – so habe ich das auch verstanden – auch Nicht-Vereinsmitglieder gegen Entgelt teilnehmen sollen.

    5) Sind wir rechtlich dazu verpflichtet, eine Versicherung auf die Räumlichkeiten abzuschliessen? Könnten wir die Haftung für Personenschäden umgehen, in dem wir schilder à la „Betreten auf eigene Gefahr“ aufhingen?
    Versicherung? JA!!! Von der Haftung könnt ihr euch nicht durch bloße Hauftungsausschlusserklärung exkulpieren. Da solltet ihr einen Versicherungsmenschen eures Vertrauens hinzuziehen – wenn es so was überhaupt gibt J - und euch mal ein Angebot für eine Art „Betriebliche Haftpflicht“ unterbreiten lassen. Ihr braucht im Grunde genau so eine Versicherung, wie sie jeder gewerbliche Event-Veranstalter auch hat. Falls mal jemandem ein Scheinwerfer auf den Kopf fällt… Aber da müsst ihr euch ganz konkret an die jeweiligen Anbieter wenden.

    7) Schanklizenz?
    Ich sehe beim Getränkeausschank folgendes Problem: Ihr seit ein eingetragener Verein, d.h. alle Veranstaltungen sind so zu sagen „offiziell“. Eine Schankerlaubnis schützt u.a. das Lebensmittelrecht. D.h., wenn ihr regelmäßig Speisen und Getränke ausschenken wollt, braucht ihr die Genehmigung m.E. nach. Wie hoch die Ordnungsgelder bei euch in Sachsen-Anhalt sind, kann ich schlecht herausbekommen. Das Problem dürfte aber vielmehr die mögliche Schließung eures Vereinsheimes sein, die aus Verstößen folgen kann. Diese Genehmigungsfragen sind aber auch immer Verhandlungssache vor Ort! Einfach mal mit eurem Begehren bei der Ordnungsbehörde vorsprechen, bzw. schriftlich anfragen. Die müssen euch das wirksam bescheiden können.

    8) preise der Gema u strafen?
    Medienlizenzpreise müsst ihr bei den Verwertungsgesellschaften direkt erfragen. Auch die Strafen richten sich nach deren Maßgaben und werden nur zivil- nicht ordnungsrechtlich durchgesetzt.



    Re: rechtliche Fragen

    sarah - 13.02.2007, 11:08

    veranstaltungsversicherungs des Stura
    Der Stura hat ein Kontingent an Veranstaltungen, es wäre hier also die Frage, wie viele wir konkret versichern wollen und dann ist in erster Linie die Teilnehmerzahl relevant.
    Da wäre es vlt gut, die großen Bandabende über den Stura zu versichern?

    Versichert wären dann Schäden die vom Veranstalter oder von ihm „beauftragte“ Personen des Veranstaltungsteams verursachen. Deckungssumme: 1.000.000 Gebäudeschaden, 2.000.000 Personenschaden



    Re: rechtliche Fragen

    sarah - 14.02.2007, 10:11


    *besucherzahlen/ zählen Mitglieder da mit rein?
    Grds. kann das von Land zu land verschieden geregelt sein. Je nach Veranstaltungsgröße müssen die Besucherzahlen meist nur geschätzt werden. Da es sich nach dem Schutzzweck der Kostenordnung um eine „Gegenleistung“ zu verursachten Emission handelt, ist es hierbei grds. irrelevant, ob die Besucher Vereinsmitglieder sind, oder nicht. Aber – so mach ich das bei uns zumindest – rechne nie die Leute mit ein, die unmittelbar mit der Veranstaltungsdurchführung betraut sind. Und das sind meist Vereinsmitglieder und können ggf. auch ein paar mehr sein :-) Erfahrungswert: Wenn die Diskrepanzen nicht 1/4 übersteigen, sind die meisten Behörden da recht großzügig.

    *[b]Kleine veranstaltungen unter privatparty laufen lassen oder nicht?V
    Sobald eine Veranstaltung nicht hauptsachlich für Vereinsmitglieder gedacht ist und mit öffentlichem Publikum gerechnet wird, würde ich das anmelden. Ihr werdet ja auch bei kleineren Events als Verein aktiv und dann ist das mit der „Privatparty“ so eine Sache… Wenn ihr es nicht anmeldet, kann das auch – gerade bei einer Lesung – durchaus gut gehen, aber wenn etwas passiert, oder sich jemand beschwert, dann habt ihr das Problem. Und über Versicherungsrecht wollen wir hier mal lieber nicht noch einmal reden…



    Re: rechtliche Fragen

    sarah - 19.04.2007, 08:19


    ich hab pietz mal zu thema polizei gefragt.
    er sagt:
    Grds. ist es so, dass die Polizei außerhalb der behördlichen Öffnungszeiten jegliche ordnungsbehördliche Gewalt ausüben darf. Allerdings bleiben die Voraussetzungen grds. dieselben, d.h. wenn die Veranstaltung ordnungsgemäß angemeldet ist und die Lärmgrenzen nicht so weit überschritten werden, dass dadurch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht, wird man euch den Laden nicht einfach schließen können.

    eine ausführliche antwort zu polizeil. Einsätzen, kosten etc folgt am WE



    Re: rechtliche Fragen

    sarah - 23.04.2007, 22:10


    nochmal pietz:
    also noch mal etwas ausführlicher zu eventuellen Polizeieinsätzen. Grds. sind gibt es zwei Formen der Kostenbeteiligung: Derjenige, der einen Polizeieinsatz ungerechtfertigt veranlasst ist zur Teilkostentragung verpflichtet. Der tatsächliche Störer wird im Normalfall allerdings durch ein anschließendes Bußgeldverfahren beschwert (unter 1000 Euro). Dadurch sind in der Regel die Kosten für den Polizeieinsatz abgegolten.

    Grds. kann ich euch aber beruhigen. Normalerweise muss bei einer genehmigten Veranstaltung schon eine ganze Menge vorfallen, dass die Polizei eine Schließungsverfügung verhängt. Und wenn ihr euch halbwegs an die Auflagen haltet… Ich empfehle aber – auch wenn euch eine behördliche Genehmigung vorliegt – unmittelbar betroffene Nachbarn im Vorfeld anzuschreiben und über mögliche Belästigungen zu informieren.



    Re: rechtliche Fragen

    sarah - 02.05.2007, 15:52


    Thema Presserecht...

    pietz, der letztes WE sein Festival Rock in den Ruinen durchführte, hat mir folg. Tipps gegeben:
    Grds. dürfen Pressevertreter (also alle mit DJV-Presseausweis) Bildmaterial von einer Konzertveranstaltung, einer Theateraufführung, etc. erstellen und auch verwerten. Als Veranstalter darf man allerdings nicht Presseakkreditierungen an sonstige Journalisten (z.B. von Online-Magazinen, o.ä.) vergeben. Die Bildrechte liegen in diesem Fall weiterhin bei den Künstlern selbst. Vor der Berichterstattung müssten demnach alle Berichterstatter ohne gültigen Presseausweis Rücksprache mit allen Beteiligten halten und ein entsprechendes Einverständnis einholen.

    Ich werde es bei Rock in den Ruinen daher im kommenden Jahr anders machen: Ich lasse mir als Veranstalter vorab von allen teilnehmenden Bands die kompletten Bildrechte mittels Vertrag abtreten und kann darauf hin selbst entscheiden, wie ich diese vermarkte. Das empfehle ich euch auch.



    Re: rechtliche Fragen

    anne - 25.05.2007, 12:04


    so, schöner mist. der herr dr. stude is jetzt erstmal bis zum 4.6. im urlaub und hat keine nachricht hinterlassen, ob er sich schonmal beim stura gemeldet hat bzw. was dabei raus gekommen ist. :?
    ich werd also nochma nächste woche beim stura nachfragen, wie es nu aussieht, und hoffe, dass er es, wie versprochen, erledigt hat und alles läuft. wissen also preislich immernoch nich wie's mit der versicherung aussieht. :(



    Re: rechtliche Fragen

    sarah - 07.06.2007, 17:03


    Thema glasbruch-Versicherung

    kostet 150 steine, die frage ist, ob sich das lohnt. zur not kann man das auch über private Haftpflicht laufen lassen (wenn "einer von uns schuld ist").

    die bisherigen meinungen dazu:
    hanni ist eher dagegen, martin will nix davon hören, anne will Arno nicht noch mehr belasten. da kann ich ihr nur zustimmen, aber ich bin tendenziell auch eher gegen eine.

    deshalb die frage an euch andere:
    -über wessen haftpflicht könnten wir mögliche Schäden laufen lassen?
    -Wer ist dafür oder dagegen?[/b]



    Re: rechtliche Fragen

    l'arnaud - 08.06.2007, 00:18


    Es wäre cool, wenn das mit der haftpflicht jemand anders übernimmt. Ich mach ja quasi schon den "Arsch" für die Technik.Fänd ich nett...Nur im Notfall. Hab in letzter Zeit bzw. generell immer ganz schön Pech - daher probierts gar nicht erst. Ich ziehe ein wenig Misserfolge und Unglück an. Also lieber ohne mich ausmachen. Mit der Technik - da muss ich wohl durch.



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