Frankfurt Netzbetreiber wegen Verbreitung von Kinderpornogra

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    Re: Frankfurt Netzbetreiber wegen Verbreitung von Kinderpornogra

    Nordseeengel - 23.01.2007, 17:57

    Frankfurt Netzbetreiber wegen Verbreitung von Kinderpornogra
    Netzbetreiber wegen Verbreitung von Kinderpornografie angeklagt
    Freitag 19. Januar 2007, 12:31 Uhr




    Frankfurt/Main (ddp-hes). Wegen der Verbreitung von Kinderpornografie im Internet muss sich seit Freitag ein Netzbetreiber vor dem Frankfurter Landgericht verantworten. Dem 54 Jahre alten Webdesigner wird laut Anklage vorgeworfen, kinderpornografische Schriften «geliefert, angeboten und angepriesen» zu haben. Sein als Nachrichtenportal getarnter Internetauftritt sei gezielt auf Verbreitung pornografischer Schriften ausgelegt gewesen.

    Der aus Bad Soden (Main-Taunus-Kreis) stammende Angeklagte stritt die Vorwürfe ab. Er selbst habe keine kinderpornografischen Dateien eingestellt und sei für den Inhalt der Nachrichtenportale nicht verantwortlich, sagte der 54-Jährige, der sich selbst nur als «Makler für Zugangsberechtigungen» sieht.

    Der Staatsanwaltschaft zufolge muss sich mit dem Webdesigner erstmals ein Netzbetreiber selbst wegen der Verbreitung kinderpornografischer Schriften vor dem Frankfurter Landgericht verantworten. Der Prozess wird am kommenden Mittwoch fortgesetzt.

    (ddp)

    http://de.news.yahoo.com/19012007/336/netzbetreiber-verbreitung-kinderpornografie-angeklagt.html



    Re: Frankfurt Netzbetreiber wegen Verbreitung von Kinderpornogra

    Nordseeengel - 23.01.2007, 17:58


    Prozess gegen Netzanbieter wegen Kinderpornografie eingestellt
    Freitag 19. Januar 2007, 13:54 Uhr



    Frankfurt/Main (AP) Das erste Verfahren in Deutschland gegen einen Netzanbieter wegen der Verbreitung von Kinderpornografie ist am Freitag eingestellt worden. Der 54 Jahre alter Diplom-Designer muss eine Geldbuße in Höhe von 10.000 Euro bezahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, seinen Kunden den Zugang zu Internet-Seiten mit kinderpornografischen Bildern und Videos ermöglicht zu haben.
    Er habe mit unzensierten, anonymen Zugängen zu Seiten mit «Inhalten für Erwachsene» geworben. Es seien bei ihm auch E-Mails gefunden worden, in denen sich seine Kunden ausdrücklich für den Zugang

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    zu solchen Seiten bedankt hätten. Nach der Anklage ist er als Netzanbieter zwar nicht für die Inhalte verantwortlich, hätte sie aber mit einem Filter sperren müssen, weil er Kenntnis davon gehabt habe.
    Der Vorsitzende Richter Horst Zimmermann begründete die Einstellung des Verfahrens damit, dass es noch keine grundsätzlichen Urteile darüber gebe, ob ein Netzbetreiber auch für die Inhalte verantwortlich ist. Die Rechtslage sei zu unsicher. Auch Staatsanwalt Jan Wehres hat der Einstellung zugestimmt, weil sonst ein langer Prozess mit ungewissem Ausgang drohte.

    Der Angeklagte selbst hatte sich als eine «Durchleitfunktion» bezeichnet. Er habe seinen Kunden lediglich den Zugang zu verschiedenen Internet-Nachrichtendiensten ermöglicht. In seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen heiße es dazu ausdrücklich: «Wir lehnen jede Verantwortung für Inhalte ab und distanzieren uns von Illegalem.»

    Der 54-Jährige betonte, dass er sich nicht strafbar gemacht habe, sondern seriös und und korrekt gehandelt habe, obwohl die meisten Seiten, zu denen er den Zugang ermöglicht hat, einschlägige Namen tragen wie «Lolita», «Erotica babys» oder «Early teens hard core». Er verglich sein Handeln mit dem Kauf von Karten für Fußballspiele. Wenn er die weiterverkaufe, sei er auch nicht für Randale oder das Ergebnis verantwortlich.


    http://de.news.yahoo.com/19012007/12/prozess-netzanbieter-kinderpornografie-eingestellt.html



    Re: Frankfurt Netzbetreiber wegen Verbreitung von Kinderpornogra

    Nordseeengel - 23.01.2007, 17:58


    Geldbuße für Computer-Netzbetreiber wegen Kinderpornos
    Freitag 19. Januar 2007, 16:08 Uhr




    Frankfurt/Main (dpa) - Der Betreiber eines Computer-Netzdienstes muss wegen umfangreicher kinderpornografischer Abbildungen in seinen Diensten eine Geldbuße von 10 000 Euro zahlen. Im Gegenzug stellte das Landgericht Frankfurt das Strafverfahren gegen den 54-Jährigen am Freitag ein.

    Das Gericht begründete die Verfahrenseinstellung mit den großen rechtlichen Unsicherheiten. Bislang gebe es noch keinerlei Grundsatzurteile darüber, inwieweit ein Netzbetreiber als Vermittler (Access-Provider) für die Inhalte seiner Dienste haftbar gemacht werden können. Eine fünfstellige Geldbuße aber habe immerhin eine abschreckende Wirkung, sagte der Richter.

    Seit 1998 hatte man in den von dem Angeklagten vermittelten Diensten eine Vielzahl von Fotos und Filmen mit kinderpornografischem Inhalt vorgefunden. Der Angeklagte beteuerte vor Gericht, mit diesem Material nichts zu tun zu haben. Auch nach den Bestimmungen des Teledienst-Gesetzes sei er als bloßer Vermittler nicht für die Inhalte haftbar zu machen. Die Staatsanwaltschaft erklärte sich in Anbetracht des drohenden langen Prozesses mit ungewissem Ausgang mit der Verfahrenseinstellung einverstanden. 7500 Euro der Geldauflage gehen an den Kinderschutzbund, der Rest an die Staatskasse.

    http://de.news.yahoo.com/19012007/3/geldbusse-computer-netzbetreiber-kinderpornos.html



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