Leute ich brauch eure Hilfe

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    Re: Leute ich brauch eure Hilfe

    pga - 19.01.2007, 09:31

    Leute ich brauch eure Hilfe
    Folgender Sachverhalt:

    Mir wurde zur Last gelegt, ich hätt hier an der Schule, nen Lehrer an nem Mast gesäscht.

    Habe zweimal im Unterricht mit Maik leise geschwatzt.
    Hab deswegen eine sechs bekommen (schuelerrecht untersagt diese maßnahme zur disziplinierung)
    Ich bin ruhig geblieben, je ruhiger ich war, desto mehr ist der ausgerastet und hat mich soagr am arm angepackt. Er hat gedroht mich nciht auf die fachoberschulezulassen(ich war ruhig -> zum glueck nichts gesagt) bzw. nach dem motto: solche schueler gehören heir nicht her.

    Ich habe ein Beschwerdeschreiben gemacht.

    schaut es euch biutte an

    bin zhiemlich verzweifelt


    Matthias Schramm 2007-01-19
    Herzogstraße. 34
    08321 Zschorlau







    Frau Lippert
    Schulleitung BSZ-Schwarzenberg
    08340 Schwarzenberg




    Beschwerde


    Sehr geehrter Herr Köhler,

    leider müssen wir(Maik Pecher, Matthias Schramm) uns über Sie, aufgrund mehrerer Verstoße gegen den Schulgesetz und Schülerrechts/Sachsen, über Sie beschweren.
    Aufgrund der nicht eingehaltenen Regeln des Schülerrechts, (Informationsrecht, Mitwirkungsrecht, Leistungsbewertung) sehe ich mich dazu gezwungen, ein Beschwerdeschreiben einzureichen.


    Folgende Klausel untersagt ein solches Verhalten:

    Schulgesetz §48 Artikel 2
    Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungsbereich Schriftliche Arbeiten und im Beurteilungsbereich sonstige Fähigkeiten /erbrachten Leistungen. Beide Beurteilungsbereiche sowie die Ergebnisse zentraler Lernstandserhebungen werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt.
    Schülerrecht

    Mitwirkungsrecht:
    - bedeutet, sich die Maßstäbe für Noten vom Lehrer erläutern zu lassen.
    Informationsrecht:
    - bedeutet sich am Unterrichtsgeschehen zu beteiligen
    - bei Nichtberücksichtigung der Vorschläge eine Erklärung vom Lehrer zu verlangen
    (der Lehrer muss es beweisen können)
    Leistungsbewertung und Noten
    - haben keinen absoluten Maßstab
    - sind keine Mittel zur Disziplinierung
    - mitarbeiten wird in Kopfnoten gerechnet und darf nicht mit der Leistung zusammenfallen
    - der Lehrer hat nicht das Recht, die Noten offen Preiszugeben
    - Lehrer hat die Pflicht die Benotung zu rechtfertigen
    Ich habe das Recht auf:
    - auf Beschwerde
    - Meinungsäußerung
    - Verteidigung
    Der Lehrer verpflichtet sich weiterhin:

    • Konflikte Objektiv und Gelassen zu betrachten
    • eine optimale Lösung des Konfliktes zu finden
    • ein Vorbild der Klasse zu sein


    Auf folgende Verstöße machen wir Sie aufmerksam:

    - Unerlaubte Notenvergabe/ keine Erläuterung des Lehrers möglich, da vergehen nicht rechtens war.

    - unerlaubter Körperlicher Kontakt

    - Unqualifiziertes und aufbrausendes Verhalten gegenüber Schülern

    - Verleumdung (Anfertigen des Beschwerdeschreibens während der Pause ist rechtens – Herr
    Köhler informierte die Schulleitung über eine falsche Tatsache. Er sagte aus, dass ich
    dieses Schreiben im Unterricht angefertigt habe, wobei er mich gleichzeitig, darüber
    informierte, dass ich noch zwei Minuten bis zum Unterricht besäße, um dieses
    Schreiben zu beendigen..
    Zeugen: Brigitte Schramm, Matthias Schramm)

    - Drohung (Köhlers Aussage: „…Solche Schüler wie dich, sortiert die Schulleitung, für die
    Fachoberschule von Anfang an aus. Die brauchen solchen überhaupt nicht, die
    fliegen von Anfang an raus. Zeugen: Marcel Sheja sagte daraufhin zu Köhler: „…War
    das eine Morddrohung?...“ -> Herr Köhler reagierte auf diese Aussage, also sollte er sich
    auch noch daran errinern können)

    Natürlich war dies keine Morddrohung, sondern viel eher ein Hinweis dafür, dass es besser wäre, mein Recht nicht zu verteidigen, da sonst einiges sich ändern könnte. Die Aussage von Herr Köhler schloss jeden Raum für Interpretation.

    Ich fordere Sie mit hoher Dringlichkeit auf, ihr an den Tag gelegtes irrationales Verhalten zu entschuldigen und die unerlaubte Notenvergabe zurückzuziehen.





    Außerdem bitte ich Sie dazu ein Schreiben anzufertigen über folgende Punkte:

    - rechtliche Ordnung ihrer Pflichten und Rechte als Lehrer
    - Beweisen Sie, die von Ihnen abgegebene Schuld in einem Schreiben (Datum, Uhrzeit, Zeugen –
    Fakten keine Anschuldigungen)
    - eine Gliederung über ihre Aufgaben als Lehrer psychologisch sowie pädagogisch.
    - rechtfertigen sie ihr aufbrausendes und herabwertendes Verhalten, welches vorwiegend nonverbal
    vorlag und sich als sehr verletzend herausstellte.



    Jedes gesetzliches Fehlverhalten zieht Konsequenzen mit sich. Ich ziehe es vor, höhere Instanzen zu meiden, jedoch schließe ich sie nicht aus.

    An die Schulleitung


    Mit freundlichen Grüßen


    Matthias Schramm



    Re: Leute ich brauch eure Hilfe

    jochen - 19.01.2007, 18:29


    also erstmal: ich finde ein förmliches Beschwerdeschreiben gut, wird aber nicht viel ändern. Der Kultusapparat ist da viel zu festgefahren, die beziehen Gelder der öffentlichen Hand... aber der Versuch ists trotzdem wert!

    Von daher: Gesetzesansatz (Schulgesetz) sehr gut! wenn möglich noch mehr davon
    Ansonsten: straffen! das ist viel zu lang
    Man liest deutlich dass dus aus der Emotion heraus geschrieben hast.
    Verkürz es auf die Wesentlich Fakten.

    1. Beschreibung des Vorfalls, mit Datum, Zeugen etc
    2. Anspruchsgrundlage (Schulgesetz, Rechte d. Schülers)
    3. Daraus entstehende Rechtsfolgen, Konsequenzen, Appelle ...

    Müsste bei guter Formulierung (zu Marc schiel :wink: ) auf eine A4 Seite passen.

    Und zu guter letzt: Form- und Rechtschreibfehler sind ordentlich dabei
    gegen den Schulgesetz
    (Köhlers Aussage

    aber mit der vollständigen Korrektur warte ich am besten auf die Endversion.



    Re: Leute ich brauch eure Hilfe

    pga - 19.01.2007, 20:47


    erstmal danke für die konkrete ersteinschätzung...
    Ich hab das teil in aufregung verfasst, dass da viele fehler drin sind, konnt ich mir denken, hat mich bis jetzt jedoch nicht tangiert.

    Ich setz mich am we jetzt hin und mach was ordentliches draus. zumindestens werde ich es versuchen.
    Sachen zu dem thema zu finden, is relativ kompliziert, jedoch werde ich jetzt nochn bisschen suchen...

    danke@ll
    thx jochen



    Re: Leute ich brauch eure Hilfe

    Apparatschik - 19.01.2007, 21:39


    Matthias Schramm 2007-01-19
    Herzogstraße. 34
    08321 Zschorlau

    Frau Lippert
    Schulleitung BSZ-Schwarzenberg
    08340 Schwarzenberg




    Beschwerde über -Vorname- Köhler


    Sehr geehrte Frau Lippert (Korrespondenten beibehalten),

    leider muß ich bei ihnen formal Beschwerde aufgrund mehrerer Verstöße gegen das Schulgesetz des Freistaates Sachsen gegenüber -Vorname- Köhler einlegen.
    Aufgrund der nicht eingehaltenen Regeln des Schülerrechts (Informationsrecht, Mitwirkungsrecht, Leistungsbewertung), sehe ich mich dazu gezwungen, ein Beschwerdeschreiben einzureichen.


    Folgender Paragraph (Klauseln gibt es in Verträgen ;)) untersagt obiges Verhalten:

    Schulgesetz §48 Artikel 2
    Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungsbereich Schriftliche Arbeiten und im Beurteilungsbereich sonstige Fähigkeiten /erbrachten Leistungen. Beide Beurteilungsbereiche sowie die Ergebnisse zentraler Lernstandserhebungen werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt.

    Mitwirkungsrecht:
    - bedeutet, sich die Maßstäbe für Noten vom Lehrer erläutern zu lassen.

    Informationsrecht:
    - bedeutet sich am Unterrichtsgeschehen zu beteiligen
    - bei Nichtberücksichtigung der Vorschläge eine Erklärung vom Lehrer zu verlangen
    (der Lehrer muss es beweisen können)

    Leistungsbewertung und Noten:
    - haben keinen absoluten Maßstab
    - sind keine Mittel zur Disziplinierung
    - mitarbeiten wird in Kopfnoten gerechnet und darf nicht mit der Leistung zusammenfallen
    - der Lehrer hat nicht das Recht, die Noten offen Preiszugeben
    - Lehrer hat die Pflicht die Benotung zu rechtfertigen

    Ich habe das Recht auf:
    - auf Beschwerde
    - Meinungsäußerung
    - Verteidigung

    Der Lehrer verpflichtet sich weiterhin:

    • Konflikte objektiv und gelassen zu behandeln
    • eine optimale Lösung des Konfliktes zu finden
    • ein Vorbild der Klasse zu sein


    Auf folgende Verstöße mache ich Sie aufmerksam:

    - Unerlaubte Notenvergabe bzw. keine Erläuterung des Lehrers bezüglich der Vergabe der Note.

    - unerlaubter körperlicher Kontakt

    [ist unsachlich]

    - Verleumdung
    (Anfertigen des Beschwerdeschreibens während der Pause ist rechtens – Herr Köhler informierte die Schulleitung über eine falsche Tatsache.
    Er sagte aus, dass ich dieses Schreiben im Unterricht angefertigt habe, wobei er mich gleichzeitig darüber informierte, dass ich noch zwei Minuten bis zum Unterricht besäße, um dieses Schreiben zu beenden.
    (Zeugen: Brigitte Schramm))

    [ist unsachlich]

    [ist unsachlich]

    Ich möchte Sie mit hoher Dringlichkeit darum bitten, Herr Köhler auf diesen Vorfall und seine Vorgehensweise anzusprechen und weiterhin entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

    Weitere Zeugen: Maik Pecher



    [[Außerdem bitte ich Sie dazu ein Schreiben anzufertigen über folgende Punkte:

    - rechtliche Ordnung ihrer Pflichten und Rechte als Lehrer
    - Beweisen Sie, die von Ihnen abgegebene Schuld in einem Schreiben (Datum, Uhrzeit, Zeugen –
    Fakten keine Anschuldigungen)
    - eine Gliederung über ihre Aufgaben als Lehrer psychologisch sowie pädagogisch.
    - rechtfertigen sie ihr aufbrausendes und herabwertendes Verhalten, welches vorwiegend nonverbal
    vorlag und sich als sehr verletzend herausstellte.]]



    Jedes gesetzliches Fehlverhalten zieht Konsequenzen mit sich. Ich ziehe es vor, höhere Instanzen zu meiden, jedoch schließe ich sie nicht aus.

    An die Schulleitung


    Mit freundlichen Grüßen


    Matthias Schramm

    EDIT: Wäre meine Variante!



    Re: Leute ich brauch eure Hilfe

    pga - 22.01.2007, 09:12


    hm kay danke



    Re: Leute ich brauch eure Hilfe

    Apparatschik - 22.01.2007, 09:57


    Hoffe ich konnte damit helfen !



    Re: Leute ich brauch eure Hilfe

    pga - 24.01.2007, 09:14


    ja haste dank Dir Marc



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