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Re: GEMA gegen RapidShare
Tanja - 19.01.2007, 17:49
GEMA gegen RapidShare
Einstweilige Verfügung: GEMA geht gegen RapidShare vor
Gegen die Webspeicheranbieter RapidShare hat die GEMA beim Landgericht Köln nun einstweilige Verfügungen erwirkt. Betroffen ist neben rapidshare.de auch der Dienst unter der .com-Domain.
Nach Ansicht der GEMA haften beide Anbieter für die von Nutzern begangenen Urheberrechtsverletzungen und verstoßen in der jetzigen Form gegen geltendes Recht, da sie GEMA-Inhalte genutzt hätten.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/83897/from/atom10
Re: GEMA gegen RapidShare
Tony - 21.01.2007, 20:26
Du hast die Meldung hoffentlich nicht von heise kopiert, denn die verklagen alle Seitenbesitzer nach Zitaten ihrer Meldungen. :|
:D :D Nöööö von SternShortNews :D
Re: GEMA gegen RapidShare
Izitso - 21.01.2007, 21:33
Loki hat folgendes geschrieben: Du hast die Meldung hoffentlich nicht von heise kopiert, denn die verklagen alle Seitenbesitzer nach Zitaten ihrer Meldungen. :|
...zum Glück entscheiden aber am Ende dann doch noh die Gerichte! :cool:
Re: GEMA gegen RapidShare
Tony - 27.01.2007, 02:56
Klar, und zwar zu Gunsten des Copyright.
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