Israelisches Rechtssytem

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    Re: Israelisches Rechtssytem

    Iskander - 26.12.2006, 00:52

    Israelisches Rechtssytem
    Geradezu mit entsetzen habe ich vor einiger Zeit gelesen das es vor allem im Puncto Familien und Eherecht, ganz offensichtlich in Israel teilweise noch eine mittelalterliche Gesetzgebung gibt.

    Erschreckend kommt noch hinzu das die Menschen qua ihrer Religion vor dem Gesetz unterschiedlich behandelt werden.

    Leider habe ich kaum etwas dazu gefunden, aber ich hätte nicht gedacht das Israel in diesen belangen so rückständig ist. :-(

    Ich zitiere mal einige Beiträge die ich zu dem Thema gefunden habe:

    Zitat:
    Marriage and religious authority

    Currently, Israeli marriage licenses are recognised only if performed under an official religious authority (whether it be Orthodox Jewish, Christian, Muslim, Druze, etc.) only between a man and a woman of the same religion, while civilian marriages are only officially sanctioned if performed abroad. This is a major issue among secular groups, as well as adherents to non-Orthodox streams of Judaism. There is fear that civil marriage will divide the Jewish people in Israel between those who can marry Jews and those who cannot, leading to concerns over retaining the character of the Jewish state.

    Quelle: http://en.wikipedia.org/wiki/Religion_in_Israel

    Zitat: ...Religiöse Instanzen der einzelnen Religionsgemeinschaften sind für Ehe- und Familienrecht zuständig...

    Quelle: http://www.aufenthaltstitel.de/staaten/israel.html

    Zitat: ... Wegen dieses "einseitigen Waffenstillstands des säkularen Judentums" (Amos Oz) gibt es in Israel weder zivile Ehen noch Scheidungen. Im Familienrecht herrscht die Halacha, das jüdische Gesetz. Kein Jude darf einen Nichtjuden heiraten, wenngleich im Ausland geschlossene Ehen anerkannt werden, und ein Jude, der Cohen heißt (hebräisch für Priester), keine geschiedene Frau. Ein so genannter Bastard, ein Kind, das nicht vom Ehemann seiner Mutter stammt, darf überhaupt nicht heiraten, ebenso wenig eine Witwe, deren Schwager sie nicht "freigegeben" hat, sowie all jene, an deren Judentum die Orthodoxie zweifelt. ...

    Quelle: stern.de

    :|

    Was meint ihr dazu?



    Re: Israelisches Rechtssytem

    Riwka - 26.12.2006, 02:16

    Re: Israelisches Rechtssytem
    Iskander hat folgendes geschrieben: Geradezu mit entsetzen habe ich vor einiger Zeit gelesen das es vor allem im Puncto Familien und Eherecht, ganz offensichtlich in Israel teilweise noch eine mittelalterliche Gesetzgebung gibt.


    Leider habe ich kaum etwas dazu gefunden, aber ich hätte nicht gedacht das Israel in diesen belangen so rückständig ist. :-(


    Soso. Nicht wirklich etwas gefunden - aber erst einmal lautstark lostrompeten, wie schlimm und ungerecht das doch alles ist, in Israel.

    Da kann in Israel ein Muslime tatsaechlich keine Christin heiraten, weil es eben keine standesamtliche Trauung gibt, dazu muss man dann ins Ausland. Zypern ist sehr beliegt, ist nur 20 Min Flug und geht superschenll, man ist auf 'israelische Eheschleissungen' spezialisiert.

    Kommt man als Ehepaar aus dem Ausland zurueck, laesst man sich legal ohne Probleme in Israel als verheiratet registrieren, egal, aus was das Paar zusammengesetzt ist - und seit 2005 geht sogar gleichgeschlechtlich.

    Typisch tiefstes Mittelalter ;)



    Re: Israelisches Rechtssytem

    Sharif - 26.12.2006, 11:28

    Re: Israelisches Rechtssytem
    Riwka hat folgendes geschrieben: Da kann in Israel ein Muslime tatsaechlich keine Christin heiraten, weil es eben keine standesamtliche Trauung gibt, dazu muss man dann ins Ausland. Zypern ist sehr beliegt, ist nur 20 Min Flug und geht superschenll, man ist auf 'israelische Eheschleissungen' spezialisiert.

    Kommt man als Ehepaar aus dem Ausland zurueck, laesst man sich legal ohne Probleme in Israel als verheiratet registrieren, egal, aus was das Paar zusammengesetzt ist - und seit 2005 geht sogar gleichgeschlechtlich.

    Und ist dies etwa lobenswert, dass man ins Ausland muss?

    Riwka hat folgendes geschrieben: Typisch tiefstes Mittelalter ;)

    Finde ich schon, wenn man ins Ausland muss, um zu heiraten!



    Re: Israelisches Rechtssytem

    Riwka - 26.12.2006, 15:37

    Re: Israelisches Rechtssytem
    Scharif ibn Nur ibn Aiman hat folgendes geschrieben:

    Und ist dies etwa lobenswert, dass man ins Ausland muss?



    Neee.
    Das sagt ja auch niemand. Klar ist das Fehlen einer staatlichen Eheschliessungsmoeglichkeit schlecht. Jede Regierung versucht immer (bislang erfolglos) eine staatl. Moeglichkeit zu schaffen.

    Aber man kann sich bislang in Israel mit der Tatsache relativ unkompliziert arrangieren, da im Ausland geschlossene Ehen problemlos anerkannt werden. Und man ist ja in 20 Min in Zypern.

    Was aber innerreligioese Dinge angeht, da sind die Probleme weltweit aehnlich - da ist Israel nicht einzigartig.

    **********************

    Umgekeht koennte man ebenso argumentieren, dass der Zwang zwei mal heiraten zu muessen (naemlich in jedem Fall vorher staatlich, will man religioes heiraten) zu verurteilen ist.

    Denn: Was interessiert ein Paar staatliche Gesetze, wenn Ehe und Familienfuehrung unter den Gesichtspunkten der jeweiligen Religion ablaufen werden, was ja (wozu sonst religioese Eheschliessung) ausdruecklich erklaerter Wille der Eheschliessenden ist?



    Re: Israelisches Rechtssytem

    Sharif - 26.12.2006, 17:23

    Re: Israelisches Rechtssytem
    Riwka hat folgendes geschrieben: Umgekeht koennte man ebenso argumentieren, dass der Zwang zwei mal heiraten zu muessen (naemlich in jedem Fall vorher staatlich, will man religioes heiraten) zu verurteilen ist.

    Denn: Was interessiert ein Paar staatliche Gesetze, wenn Ehe und Familienfuehrung unter den Gesichtspunkten der jeweiligen Religion ablaufen werden, was ja (wozu sonst religioese Eheschliessung) ausdruecklich erklaerter Wille der Eheschliessenden ist?

    Wenn man nur religiöse Eheschließungen akzeptieren würde, dann müsste der Staat diese Eheschließung nicht akzeptieren, da solch eine Eheschließung nur auf die Religion abzielt und nicht auf den Staat - so sagtest du es jedenfalls. Damit hätte nur Ehen, die staatlich geschlossen sind, eine Sonderstellung vor dem Gesetz und die religiösen Ehen keine gesetzlichen Vorteile.

    Wäre dies aber im Interesse der Ehepartner?
    Eine Scheidung wäre dann auch nicht erforderlich, da es keine Ehe nach staatlicher Auffassung gäbe. Eine religiöse Ehe wäre vorm dem Staat nur wie ein Zusammenleben.



    Re: Israelisches Rechtssytem

    Riwka - 26.12.2006, 20:03

    Re: Israelisches Rechtssytem
    Scharif ibn Nur ibn Aiman hat folgendes geschrieben: Riwka hat folgendes geschrieben: Umgekeht koennte man ebenso argumentieren, dass der Zwang zwei mal heiraten zu muessen (naemlich in jedem Fall vorher staatlich, will man religioes heiraten) zu verurteilen ist.

    Denn: Was interessiert ein Paar staatliche Gesetze, wenn Ehe und Familienfuehrung unter den Gesichtspunkten der jeweiligen Religion ablaufen werden, was ja (wozu sonst religioese Eheschliessung) ausdruecklich erklaerter Wille der Eheschliessenden ist?

    Wenn man nur religiöse Eheschließungen akzeptieren würde, dann müsste der Staat diese Eheschließung nicht akzeptieren


    Da hast Du meinen Punkt nicht verstanden. Der Staat hat in Deutschland das Monopol auf Eheschliessungen. Man muss staatlich heiraten, selbst wenn man eigentlich nicht staatlich, sondern aussschliesslich religioes heiraten will.

    Der Staat koennet eja genausogut sagen: Ok, Ehepaare ahben die Wahl. Sie koennen entweder staatlich heiraten, oder reilgioe oder beides. Wir akzeptieren sowohl staatlich geschlossene Ehen als auch aussschliesslich religioes geschlossene Ehen als rechtsgueltig.

    Das macht der deutsche Staat aber nicht (weswegen ich meine, man koenne umgekehrt ebenso meckern).

    Andererseits erkennt der Deutsche Staat eine Ehe an, die in Israel geschlossen wurde. (Und damit erkennt er eine Ehe an, die nicht staatlich, sondern nur religioes geschlossen wurde)

    Der deutsche Staat geht sogar noch weiter: Er erkennt auch Polygamie an - jedoch nur bei Ehen von Muslimen, die im Ausland geschlossen wurden. Mit allen Konsequenzen, die sich daraus fuer den Staat ergeben, wie zB Sozialversicherung, Rentenansprueche, Krankenversicherung der Ehepartnerinnen und den Kindern etc.



    Re: Israelisches Rechtssytem

    Sharif - 26.12.2006, 20:37

    Re: Israelisches Rechtssytem
    Riwka hat folgendes geschrieben: Da hast Du meinen Punkt nicht verstanden.

    Dies liegt sicher daran, dass ich mich mit Eheschließungen eigentlich nicht auskenne!

    Riwka hat folgendes geschrieben: Der Staat koennet eja genausogut sagen: Ok, Ehepaare ahben die Wahl. Sie koennen entweder staatlich heiraten, oder reilgioe oder beides. Wir akzeptieren sowohl staatlich geschlossene Ehen als auch aussschliesslich religioes geschlossene Ehen als rechtsgueltig.

    Ich finde es gut, dass der Staat reine religiöse Ehen nicht als rechtsgültig akzeptiert. Deutschland ist ein säkulärer Staat, weshalb eine Trennung von Staat und Religion erforderlich ist und deshalb ist es auch bei der Eheschließung so.

    Riwka hat folgendes geschrieben: Das macht der deutsche Staat aber nicht (weswegen ich meine, man koenne umgekehrt ebenso meckern).

    Religiöse Menschen werden sicher meckern, jedoch müssen sie sich den Staat halt anpassen, wenn sie Unterstützung von diesen haben wollen. Nach meinen westlich geprägten Vorstellungen ist eine Trennung von Religion und Kirche erforderlich, aber damit stößt man wieder auf ein unterschiedliches Verständnis, weshalb ich meine "Verachtung" zurücknehmen muss, da ich nach westlichen Maß gemessen habe, was ich eigentlich ablehne.

    Persönlich befürworte ich das deutsche System, jedoch werde ich in Zukunft mich nicht abfällig gegenüber ein anderes System äußern, da andere Sitten und Bräuche dort als Grundlage dienen und ich die Vorfahren anderer nicht in Verfruf bringen will.

    Als Grundlage dient:
    Nathan der Weise hat folgendes geschrieben: Kann ich von dir verlangen, dass du deine
    Vorfahren Lügen strafst, um meinen nicht
    Zu wiedersprechen?

    Naja, bin wieder vom Thema abgewichen, aber ich wollte dies unbedingt sagen!

    Riwka hat folgendes geschrieben: Andererseits erkennt der Deutsche Staat eine Ehe an, die in Israel geschlossen wurde. (Und damit erkennt er eine Ehe an, die nicht staatlich, sondern nur religioes geschlossen wurde)

    Der deutsche Staat geht sogar noch weiter: Er erkennt auch Polygamie an - jedoch nur bei Ehen von Muslimen, die im Ausland geschlossen wurden. Mit allen Konsequenzen, die sich daraus fuer den Staat ergeben, wie zB Sozialversicherung, Rentenansprueche, Krankenversicherung der Ehepartnerinnen und den Kindern etc.

    Ein interessantes Problem sprichst du da an.

    Wie reagiert Israel gegenüber Polygamie?
    (Vielleicht hätte man ein Vorbild!)



    Re: Israelisches Rechtssytem

    Dayan - 26.12.2006, 21:15


    Ehen die im Ausland geschlossen wurden werden Grunsätzlich anerkannt auch wenn die Pärchen unterschiedlichen Religion oder Staatsangehörigkeit haben.Im Übrigen ist es in Griechenland genauso.Ich muss zugeben ,das man die Standesamtlichen Traung auch in Israel einführen müsste und die religiösen viel mehr zurück gedrängt werden müssen.Religion gehört in die Synagoge und Kirche und Moshen und haben in der öffentlichkeit nichts verloren.gruss.



    Re: Israelisches Rechtssytem

    Riwka - 26.12.2006, 21:25

    Re: Israelisches Rechtssytem
    Scharif ibn Nur ibn Aiman hat folgendes geschrieben:
    Riwka hat folgendes geschrieben:

    Der deutsche Staat geht sogar noch weiter: Er erkennt auch Polygamie an - jedoch nur bei Ehen von Muslimen, die im Ausland geschlossen wurden. Mit allen Konsequenzen, die sich daraus fuer den Staat ergeben, wie zB Sozialversicherung, Rentenansprueche, Krankenversicherung der Ehepartnerinnen und den Kindern etc.

    Ein interessantes Problem sprichst du da an.

    Wie reagiert Israel gegenüber Polygamie?


    ist in Israel verboten, egal in welcher Religion die Ehen geschlossen werden.

    Das akzeptieren nicht alle - zB die Beduinen leben oft mit mehreren Frauen und haben viele Kinder aus diesen Verbindungen. Probleme sind also immer dann vorprogrammiert, sobald es um das Erlangen von Leistungen geht, die sich ueber den Haushaltsvorstand/Familienverband definieren.



    Re: Israelisches Rechtssytem

    Dayan - 26.12.2006, 22:13

    Re: Israelisches Rechtssytem
    Riwka hat folgendes geschrieben: Scharif ibn Nur ibn Aiman hat folgendes geschrieben:
    Riwka hat folgendes geschrieben:

    Der deutsche Staat geht sogar noch weiter: Er erkennt auch Polygamie an - jedoch nur bei Ehen von Muslimen, die im Ausland geschlossen wurden. Mit allen Konsequenzen, die sich daraus fuer den Staat ergeben, wie zB Sozialversicherung, Rentenansprueche, Krankenversicherung der Ehepartnerinnen und den Kindern etc.

    Ein interessantes Problem sprichst du da an.

    Wie reagiert Israel gegenüber Polygamie?


    ist in Israel verboten, egal in welcher Religion die Ehen geschlossen werden.

    Das akzeptieren nicht alle - zB die Beduinen leben oft mit mehreren Frauen und haben viele Kinder aus diesen Verbindungen. Probleme sind also immer dann vorprogrammiert, sobald es um das Erlangen von Leistungen geht, die sich ueber den Haushaltsvorstand/Familienverband definieren. Ja Polygamie ist in Israel verboten aber ich frage mich ist das richtig?Bist du da sicher?gruss.Tommy.



    Re: Israelisches Rechtssytem

    Dayan - 26.12.2006, 22:15


    Ich könnte mir es durchaus vorstellen mit 2 frauen verheiratet zu sein und wenn beide Damen sich mögen dann kann es richtig gemütlich werden.habe ich Recht?Sicher gibst du mir Recht1Gruss.Ich sehe Alle geben mir Recht und das freut mich.http://media.putfile.com/Die-schonsten-Augen



    Re: Israelisches Rechtssytem

    Dayan - 26.12.2006, 23:11


    Dayan hat folgendes geschrieben: Ich könnte mir es durchaus vorstellen mit 2 frauen verheiratet zu sein und wenn beide Damen sich mögen dann kann es richtig gemütlich werden.habe ich Recht?Sicher gibst du mir Recht1Gruss. http://media.putfile.com/Semer http://media.putfile.com/Semer Alle geben mir Recht und das freut mich<:http://media.putfile.com/Die-schonsten-Augen http://media.putfile.com/Die-schonsten-Augen



    Re: Israelisches Rechtssytem

    Riwka - 26.12.2006, 23:46


    hem b'emet moz'im chen b'ejnecha? :lol: b'ejnaj lo.
    (<= 'Das koennte Dir so passen....')



    Re: Israelisches Rechtssytem

    Dayan - 26.12.2006, 23:50


    Riwka hat folgendes geschrieben: hem b'emet moz'im chen b'ejnecha? :lol: b'ejnaj lo. Shalom Riwka.Das habe ich nicht verdient.Ich bin Ashkenase aber in manchen Dingen haben nunmal die sepharden Recht.Nicht gleich böse werden.Litraud.Tommy.http://media.putfile.com/Gute-Takte http://media.putfile.com/Gute-Takte



    Re: Israelisches Rechtssytem

    Dayan - 27.12.2006, 00:06


    Als Versöhnungsgeste für riwka , ein Lied von der marokanischen Jüdin Alabina:http://media.putfile.com/Chabibi http://media.putfile.com/Chabibi



    Re: Israelisches Rechtssytem

    Dayan - 27.12.2006, 00:14


    Dayan hat folgendes geschrieben: Als Versöhnungsgeste für riwka , ein Lied von der marokanischen Jüdin Alabina:http://media.putfile.com/Chabibi http://media.putfile.com/Chabibi Als Zugabe:http://media.putfile.com/Sie-geht-nicht-ans-Telefon http://media.putfile.com/Sie-geht-nicht-ans-Telefon



    Re: Israelisches Rechtssytem

    Riwka - 27.12.2006, 00:44


    Tommy trauemt von mehreren Ehefrauen. :lol:



    Ishtar Alabina – oder auch bekannt als Eti Zach aus Kiryat Ata (das ist nicht weit von Haifa) - hat eine egyptische Mutter und einen marokkanisch-franzoesischen Vater und ist in Egypten aufgewachsen. Sie singt auch viele Sachen in arabisch - und so mancher denkt wohl, sie ist nicht juedisch. Ist sie aber :)

    Sie war uebrigens 1986 eine der ersten weiblichen IAF mechanics...



    Re: Israelisches Rechtssytem

    Dayan - 27.12.2006, 00:47


    Riwka hat folgendes geschrieben: Tommy trauemt von mehreren Ehefrauen. :lol:



    Ishtar Alabina – oder auch bekannt als Eti Zach aus Kiryat Ata (das ist nicht weit von Haifa) - hat eine egyptische Mutter und einen marokkanisch-franzoesischen Vater und ist in Egypten aufgewachsen. Sie singt auch viele Sachen in arabisch - und so mancher denkt wohl, sie ist nicht juedisch. Ist sie aber :)

    Sie war uebrigens 1986 eine der ersten weiblichen IAF mechanics... http://media.putfile.com/Malach-Engelsgesicht http://media.putfile.com/Malach-Engelsgesicht



    Re: Israelisches Rechtssytem

    Dayan - 27.12.2006, 00:51


    Riwka hat folgendes geschrieben: Tommy trauemt von mehreren Ehefrauen. :lol:



    Ishtar Alabina – oder auch bekannt als Eti Zach aus Kiryat Ata (das ist nicht weit von Haifa) - hat eine egyptische Mutter und einen marokkanisch-franzoesischen Vater und ist in Egypten aufgewachsen. Sie singt auch viele Sachen in arabisch - und so mancher denkt wohl, sie ist nicht juedisch. Ist sie aber :)

    Sie war uebrigens 1986 eine der ersten weiblichen IAF mechanics... Erev Tov Riwka.Nimm bitte nicht Alles ernst was ich schreibe ,es genügt wenn du die hälfte ernst nimmst.Laila Tov= Gute Nacht.http://media.putfile.com/Malach-Engelsgesichthttp://media.putfile.com/Malach-Engelsgesicht http://media.putfile.com/Malach-Engelsgesicht



    Re: Israelisches Rechtssytem

    Dayan - 27.12.2006, 00:55


    http://media.putfile.com/Gefillte-Fisch



    Re: Israelisches Rechtssytem

    Das Tier - 27.12.2006, 13:13


    Riwka hat folgendes geschrieben: Tommy trauemt von mehreren Ehefrauen. :lol:


    Kennst Du die Strafe für Bigamie?












    ZWEI Schwiegermütter. :mrgreen:



    NACHTRAG: Zitat: Forumsregeln, Stand: 11.10.2006:

    Diese sollen hier auf ein absolutes Minimum eingeschränkt sein. Es soll hier weder eine Meinungsdiktatur herrschen, noch bei jedem Pups sanktioniert werden. Jeder darf hier schreiben, ob Pro oder Contra Israel oder wofür, wogegen auch immer. Hier gilt Rede- und Meinungsfreiheit(...)


    Also, keep cool.... und schöne Grüße !



    Re: Israelisches Rechtssytem

    intihaar - 27.12.2006, 13:45

    hinweis
    leute, leute... bitte bleibt beim thema - sonst wird hier noch gnadenlos abgeschnitten, amputiert und deportiert. hab mir schon scheren, messer und skalpelle besorgt, die warten auf ihren einsatz. und meiner einer ist nicht gerade für seine herausragenden chirurgischen fähigkeiten bekannt.

    es gibt übrigens auch eine äußerst nette einrichtung, die nennt sich editierfunktion. wenn euch also nachträglich noch etwas einfällt, könnt ihr die gerne benutzen, statt mehrere einträge eines gedankengangs direkt aneinander zu kleben. das dient der übersichtlichkeit.

    also nehmt bitte ein wenig rücksicht auf den leser, der sich über das israelische rechtssystem informieren, und den diskutanten, der darüber debattieren will. ;)



    Re: Israelisches Rechtssytem

    Riwka - 27.12.2006, 15:39


    Naja, ich warte noch so ein bischen auf Iksander.

    Bislang habe ich noch nicht so ganz herausgefunden, was an an der Moeglichkeit, dass man zwar nicht staatlich heiraten kann, aber seine im Ausland geschlossene Ehe in Israel registriert bekommt, mittelalterlich ist.
    Den Umstand finde ich bestenfalls ausgesprochen aergerlich, aber halte ihn nicht fuer etwas, was mich mit Entsetzen erfuellen koennte.

    Ganz andere Dinge finde ich viel schlimmer:

    * fuer katholisch-christliche Ehen gilt: "bis das der Tod sie scheidet"
    Egal, ob sich das Paar laengst aufgehoert hat zu lieben, egal ob es Betrug oder schlimmste Gewalt in der Ehe gibt, es gibt keinerlei Moeglichkeit, die Ehe aufzuloesen. Den Strafbestand: "Vergewaltigung in der Ehe" gibt es nicht.

    Im Judentum und im Islam gibt es die Moeglichkeit zur Scheidung - Ehe gilt als eine Art "Vertrag", den man loesen kann. Im juedischen *) Ehevertrag ist sogar zwingend die Versorgung im Falle der Scheidung geregelt.

    Im Judentum kann sowohl Mann als auch Frau den Vertrag loesen.
    Fuer den Mann ist das unproblematisch, er kann quasi sofort wieder heiraten. Fuer Frauen ist das hingegen viel problematischer. (Und hier koennte man mit voelligem Recht sagen, dieser Zustand ist tiefes Mittelalter)

    Sie benoetigen nach juedischem Recht den "Get" - den Scheidebrief Ihres Mannes. Nun gibt es aber Ehemaenner, die ihren Frauen den Get nicht geben.

    (Das kann unterschiedlich Gruende haben: - verschollen in einem der Kriege, nicht mehr auffindbar ('er ging Zigaretten holen') - unzurechnungsfaehig, zB wegen Komazustand .......bis hin zur schlichten Weigerung des Mannes, den Get zu geben.

    Die Rabbinate koennen zwar Druck auf Maenner die sich weigern ausueben, aber niemand kann sie zwingen - bei komatoesen Ehepartnern gibt es keine Moeglichkeiten, und wer will schon einen verschollenen Menschen als TOT erklaeren lassen)

    Frauen, die also kein Get vorweisen koennen, fallen unter den Begriff "agunot". Sie koennen in Israel keine andere Ehe schliessen, wenn sie aus einer (dann ja nicht legalisierten) Verbindung Kinder haben, sind diese Kinder ausserehliche "mamzer" und haben ihrerseits groesste Probleme - von Heirat bis hin zur Beerdigung auf einem juedischen Friedhof.

    Das ist unmenschlich und muss dringend geaendert werden, wenn man mich fragt.


    *) wie es bei Muslimen funktioniert, weiss ich nicht besonders gut. Vielleicht kann einer der hier schreibenden Muslime etwas dazu sagen?



    Re: Israelisches Rechtssytem

    Dayan - 27.12.2006, 17:27


    Das Tier hat folgendes geschrieben: Riwka hat folgendes geschrieben: Tommy trauemt von mehreren Ehefrauen. :lol:


    Kennst Du die Strafe für Bigamie?












    ZWEI Schwiegermütter. :mrgreen:



    NACHTRAG: Zitat: Forumsregeln, Stand: 11.10.2006:

    Diese sollen hier auf ein absolutes Minimum eingeschränkt sein. Es soll hier weder eine Meinungsdiktatur herrschen, noch bei jedem Pups sanktioniert werden. Jeder darf hier schreiben, ob Pro oder Contra Israel oder wofür, wogegen auch immer. Hier gilt Rede- und Meinungsfreiheit(...)


    Also, keep cool.... und schöne Grüße ! Hi.Das habe ich mir Allerdings nicht bedacht.Gruss.



    Re: Israelisches Rechtssytem

    lennox - 28.12.2006, 13:58


    wie ist das ehe- und erbrecht geregelt, wenn es keine staatliche israelische eheschließung gibt? kann man sich in israel gerichtlich scheiden lassen? gruebel



    Re: Israelisches Rechtssytem

    Riwka - 28.12.2006, 16:14


    lennox hat folgendes geschrieben: kann man sich in israel gerichtlich scheiden lassen? gruebel

    Nein.
    Fuer Ehe- und Familienrecht sind die einzelnen Religionsgemeinschaften zustaendig.



    Re: Israelisches Rechtssytem

    Iskander - 28.12.2006, 17:24


    Riwka hat folgendes geschrieben: Naja, ich warte noch so ein bischen auf Iksander.

    Das warten hat ein ende, hier bin ich! :mrgreen:

    Zitat: Bislang habe ich noch nicht so ganz herausgefunden, was an an der Moeglichkeit, dass man zwar nicht staatlich heiraten kann, aber seine im Ausland geschlossene Ehe in Israel registriert bekommt, mittelalterlich ist.
    Den Umstand finde ich bestenfalls ausgesprochen aergerlich, aber halte ihn nicht fuer etwas, was mich mit Entsetzen erfuellen koennte.

    Mich hat es insofern entsetzt da ich dachte das Israel in dieser hinsicht eine zivile Gesetzgebung hat. Mit dem wort mittelalterlich bezog ich mich eher auf

    Zitat: Fuer Ehe- und Familienrecht sind die einzelnen Religionsgemeinschaften zustaendig.

    ich denke mal das deren rechtszuständigkeit auch über Ehefragen hinausgeht, wenn von Familienrecht die rede ist. Hinzukommend stellt sich mir die frage wie ich dann als konfessionslose Person gestellt wäre.

    Andererseits so wäre ich Evangelisch oder Katholisch in Israel dann wohl für mich entsprechende Priester zuständig?

    Zitat: Ganz andere Dinge finde ich viel schlimmer:

    * fuer katholisch-christliche Ehen gilt: "bis das der Tod sie scheidet"
    Egal, ob sich das Paar laengst aufgehoert hat zu lieben, egal ob es Betrug oder schlimmste Gewalt in der Ehe gibt, es gibt keinerlei Moeglichkeit, die Ehe aufzuloesen. Den Strafbestand: "Vergewaltigung in der Ehe" gibt es nicht.

    Im Judentum und im Islam gibt es die Moeglichkeit zur Scheidung - Ehe gilt als eine Art "Vertrag", den man loesen kann. Im juedischen *) Ehevertrag ist sogar zwingend die Versorgung im Falle der Scheidung geregelt.

    Im Judentum kann sowohl Mann als auch Frau den Vertrag loesen.
    Fuer den Mann ist das unproblematisch, er kann quasi sofort wieder heiraten. Fuer Frauen ist das hingegen viel problematischer. (Und hier koennte man mit voelligem Recht sagen, dieser Zustand ist tiefes Mittelalter)

    Sie benoetigen nach juedischem Recht den "Get" - den Scheidebrief Ihres Mannes. Nun gibt es aber Ehemaenner, die ihren Frauen den Get nicht geben.

    (Das kann unterschiedlich Gruende haben: - verschollen in einem der Kriege, nicht mehr auffindbar ('er ging Zigaretten holen') - unzurechnungsfaehig, zB wegen Komazustand .......bis hin zur schlichten Weigerung des Mannes, den Get zu geben.

    Die Rabbinate koennen zwar Druck auf Maenner die sich weigern ausueben, aber niemand kann sie zwingen - bei komatoesen Ehepartnern gibt es keine Moeglichkeiten, und wer will schon einen verschollenen Menschen als TOT erklaeren lassen)

    Frauen, die also kein Get vorweisen koennen, fallen unter den Begriff "agunot". Sie koennen in Israel keine andere Ehe schliessen, wenn sie aus einer (dann ja nicht legalisierten) Verbindung Kinder haben, sind diese Kinder ausserehliche "mamzer" und haben ihrerseits groesste Probleme - von Heirat bis hin zur Beerdigung auf einem juedischen Friedhof.

    Das ist unmenschlich und muss dringend geaendert werden, wenn man mich fragt.


    Ebend um solche dinge ging es mir als ich den Thread eröffnete.

    Zitat:
    *) wie es bei Muslimen funktioniert, weiss ich nicht besonders gut. Vielleicht kann einer der hier schreibenden Muslime etwas dazu sagen?



    Würde mich auch interessieren..



    Re: Israelisches Rechtssytem

    Hausdrache - 28.12.2006, 18:30


    Riwka hat folgendes geschrieben: lennox hat folgendes geschrieben: kann man sich in israel gerichtlich scheiden lassen? gruebel

    Nein.
    Fuer Ehe- und Familienrecht sind die einzelnen Religionsgemeinschaften zustaendig.
    hm... Und wie kommt es dann, dass "Polygamie" staatlich verboten ist? Das ist doch ein Wiederspruch. Und wie steht es mit Atheisten wie mir? Kann ich da meine eigenen Regeln machen, wann ich verheiratet oder geschieden bin? Diese Regelung, dass nur die Religionsgemeinschaften zuständig sind, scheint mir doch ziemlich kompliziert, chaotisch und äußerst absonderlich zu sein... gruebel

    Und dass dann die Beduinen Mehrfach-Ehen eingehen, das dürfte dann auch kein Problem sein, da dies mit ihrer Religion konform geht. Zuständig ist ja nun mal die jeweilige Religions-/Glaubensgemeinschaft und deren Regeln... was faktisch bedeuten würde, dass für gläubige Muslime in diesem Falle die sharia gilt... hmmm... unglaublich, in einem demokratischen Rechtsstaat. *kopfschüttel* Selbst die Kanadier haben nach wenigen Jahren eingesehen, dass solch eine Regelung einem demokratischen Staat nicht gut zu Gesicht steht.

    @Dayan:
    Du kannst Dir soviele Frauen gleichzeitig genehmigen, wie Du möchtest. Vorausgesetzt, die Frauen haben damit kein Problem. Selbst in Europa, trotz Polygamie-Verbot, gibt es feste Mehrfach-Beziehungen. Du darfst halt nur eine der Damen "staatlich" ehelichen. Aber dieses Problem existiert ja in Israel sowieso nicht, da nur die jeweilige Religionsgemeinschaft zuständig ist. ;) Die Vaterschaft der Kinder der unterschiedlichen Damen kannst Du ja trotzdem anerkennen. Auch dafür muss man nicht verheiratet sein. Deinem "Polygamie-Gedanken" steht also eigentlich nichts im Wege.

    Gruß
    Susanna



    Re: Israelisches Rechtssytem

    Dayan - 28.12.2006, 23:06


    Hi.Für Polygamie gibt es in Israel ca 6-10 Jahre gefängnis.Also so ohne weiteres kann ich kein Polygamie begehen.Vieleicht sollte ich mich bei der Uno Menschensrechtskomission darüber beschweren? Dazu kommt noch,das die Jüdinen sind keine patriachat duldende Wesen.Tja Moslem s habens leicher.grüsschen.



    Re: Israelisches Rechtssytem

    Hausdrache - 28.12.2006, 23:23


    Dayan hat folgendes geschrieben: Hi.Für Polygamie gibt es in Israel ca 6-10 Jahre gefängnis.Also so ohne weiteres kann ich kein Polygamie begehen.

    Vielweiberei - ja, Polygamie - nein. :lol:
    Obwohl, bei dieser merkwürdigen Regelung, die für Israel gilt, kann Polygamie eigentlich nicht ernsthaft strafbar sein...

    Zitat: Vieleicht sollte ich mich bei der Uno Menschensrechtskomission darüber beschweren? Dazu kommt noch,das die Jüdinen sind keine patriachat duldende Wesen.Tja Moslem s habens leicher.grüsschen.

    Werd' Muslim, such dir die entsprechenden Frauen, verdiene genug Geld, um Dir mehrere Frauen leisten zu können, behandle sie alle gleich (was unmöglich ist) - und das Problem ist keins mehr.

    Gruß
    Susanna



    Re: Israelisches Rechtssytem

    Dayan - 28.12.2006, 23:26


    Hausdrache hat folgendes geschrieben: Dayan hat folgendes geschrieben: Hi.Für Polygamie gibt es in Israel ca 6-10 Jahre gefängnis.Also so ohne weiteres kann ich kein Polygamie begehen.

    Werd' Muslim, such dir die entsprechenden Frauen, verdiene genug Geld, um Dir mehrere Frauen leisten zu können, behandle sie alle gleich (was unmöglich ist) - und das Problem ist keins mehr.

    Gruß
    Susanna Hi.Wünsch mir lieber Aids als ,das ich Moslem werde.Lieber bleibe ich ein lebenslang Monogam als die Alternative Moslem zu werden.Gruss Tommylein.http://media.putfile.com/Orientalisch-aber-nicht-islamischhttp://media.putfilehttp://media.putfile.com/Orientalisch-aber-nicht-islamisch.com/Orientalisch-aber-nicht-islamisch



    Re: Israelisches Rechtssytem

    Dayan - 28.12.2006, 23:49


    Dayan hat folgendes geschrieben: Hausdrache hat folgendes geschrieben: Dayan hat folgendes geschrieben: Hi.Für Polygamie gibt es in Israel ca 6-10 Jahre gefängnis.Also so ohne weiteres kann ich kein Polygamie begehen.

    Werd' Muslim, such dir die entsprechenden Frauen, verdiene genug Geld, um Dir mehrere Frauen leisten zu können, behandle sie alle gleich (was unmöglich ist) - und das Problem ist keins mehr.

    Gruß
    Susanna Hi.Wünsch mir lieber Aids als ,das ich Moslem werde.Lieber bleibe ich ein lebenslang Monogam als die Alternative Moslem zu werden.Gruss Tommylein.http://media.putfile.com/Orientalisch-aber-nicht-islamischhttp://media.putfilehttp://media.putfile.com/Orientalisch-aber-nicht-islamisch.com/Orientalisch-aber-nicht-islamisch http://media.putfile.com/Orientalisch-aber-nicht-islamisch http://media.putfile.com/Orientalisch-aber-nicht-islamisch



    Re: Israelisches Rechtssytem

    Dayan - 28.12.2006, 23:58

    Zur <Klarstellung
    Ich halte Frauen nicht nur für gleichwertig wie die Männer sondern für Höherwertig den Frauen sind im Durchschnitt klüger und Vernünftiger als die Männer un vor Allem zuverläsiger und Anständiger als die Männlichen gegenstücken.ich vereehre und Liebe Frauen.http://media.putfile.com/Orientalisch-aber-nicht-islamisch http://media.putfile.com/Orientalisch-aber-nicht-islamisch



    Re: Israelisches Rechtssytem

    intihaar - 29.12.2006, 15:27

    scheidung
    Zitat: riwka: "wie es bei Muslimen funktioniert, weiss ich nicht besonders gut. Vielleicht kann einer der hier schreibenden Muslime etwas dazu sagen?"
    iskander: "Würde mich auch interessieren.."
    scheidung gilt im islam als auflösung eines zivilrechtlichen vertrages; die ehe ist kein sakrament, die scheidung kein sakrileg. scheidung gilt im islam allgemein, je nach rechtsschule, in ihrer rechtlichen einordnung entweder als mubah oder makruh, also entweder als eine indifferente handlung, deren durchführung und unterlassung weder belohnt noch bestraft, oder als verwerfliche handlung, deren durchführung weder belohnt noch bestraft, deren unterlassung aber belohnt werden wird. letzteres wäre für den menschen übrigens vorteilhafter, denn es würde bedeuten, dass er für jeden tag, an dem ein mensch verheiratet ist, ohne dass er sich scheiden lässt, bei gott 'pluspunkte' gutgeschrieben bekommt.

    meines erachtens deuten auch alle diesbezüglichen aijat und ahadith auf eine einschätzung als makruh hin, denn sowohl quran als auch muhammad wurden nicht müde, darauf hinzuweisen, wie sehr sich allah freuen würde, wenn streitende eheleute wieder zueinander fänden. dementsprechend wird sie gerne als "notwendiges übel" oder als "die verabscheuungswürdigste tat unter den erlaubten" geschildert.

    im quran wird der sachverhalt der scheidung vor allem in sura 2, aijat 227ff. behandelt. dort heißt es: "und wenn sie sich zur ehescheidung entschließen, so ist allah allhörend, allwissend." im anschluss werden die genauen rechtsnormen erläutert. jusuf 'ali schreibt in seinem tafsir dazu:

    "islam tries to maintain the married state as far as possible, especially where children are concerned, but it is against the restriction of the liberty of men and women in such vitally important matters as love and family life. it will check hasty action as far as possible, and leave the door to reconciliation open at many stages. even after divorce a suggestion of reconciliation is made, subject to certain precautions (mentioned in the following verses) against thoughtless action. a period of waiting ('iddah) for three monthly courses is prescribed, in order to see if the marriage conditionally dissolved is likely to result in issue. but this is not necessary where the divorced woman is a virgin: 33:49. it is definitely that men and women shall have similar rights against each other."

    im grunde gibt es im islam drei arten der scheidung: 'verstoßung', talaaq, bedeutet der ein- oder zweimalige ausspruch der formel "anti taliq" (wörtlich: 'du bist frei') durch den mann. das mehr als zweimalige aussprechen dieser formel hintereinander ist verboten. diese form der scheidung ist nicht augenblicklich rechtskräftig. ihr müssen die in sura 4, aija 35 genannten schritte der "konfliktlösung" vorausgegangen sein, das heißt die ermahnung, die gegenseitige meidung und die aggressivere form, die fälschlich als schlagen übersetzt, jedoch von allen rechtsschulen als ghair mubarrih (nicht schmerz verursachend, nicht verletzend, nicht quälend) eingestuft wird.

    zudem müssen im falle von ehestreitigkeiten laut sura 4, aija 36 zwei schlichter berufen werden, die versuchen sollen, zwischen den streitenden zu vermitteln: "und befürchtet ihr ein zerwürfnis zwischen ihnen, so bestimmt einen schlichter aus seiner sippe und einen schlichter aus ihrer sippe. wenn diese dann aussöhnung herbeiführen wollen, so wird allah zwischen ihnen [den eheleuten] vergleichen. denn allah ist allwissend, allkundig." die sunniten verzichten bei dem talaaq auf die anwesenheit von zeugen, die djafarija der shiiten jedoch verlangt, dass zwei zeugen dem talaaq beiwohnen. der talaaq wird erst nach drei monaten rechtsgültig, bis dahin soll und darf die frau weiter bei ihrem mann wohnen, und die schlichter sollen versuchen, die beiden einander wieder anzunähern. sollte es in diesen drei monaten ('idda) zu einer aussöhnung kommen, ist eine wiederverheiratung nicht notwendig, da die ehe erst nach diesen drei monaten als endgültig geschieden gilt. im falle einer endgültigen scheidung ist der mann zur sofortigen zahlung der ausstehenden hälfte des brautgeldes verpflichtet.

    neben dem talaaq gibt es die scheidung im gegenseitigen einvernehmen (khulaa). in diesem fall scheiden sich die ehepartner friedlich voneinander und verzichten auf jegliche ansprüche gegeneinander.

    die dritte form der scheidung ist die richterliche scheidung (tafriiq), die allein der frau offensteht. auch hier verläuft der ablauf in drei phasen: ermahnung, letzte warnung und meidung, benachrichtigung von familienangehörigen und anrufung eines gerichtes. letzteres ist zunächst verpflichtet, den mann erneut zur änderung seines verhaltens zu ermahnen; bleibt das aus, kann das gericht gegen den mann strafen verhängen, die sich auf geldstrafen, körperliche züchtigung oder haft erstrecken. führt auch das zu nichts, wird die ehe geschieden.

    rechtsgültige scheidungsgründe sind sowohl für mann als auch für frau allgemein asoziales verhalten (nushuth), darüber hinaus impotenz, kastration, diverse mutationen des gliedes, lepra und geisteskrankheiten, abfall vom islam, die weigerung des mannes, für den unterhalt aufzukommen, untreue, gewalttätigkeit des mannes, längere abwesenheit eines ehepartners, gefangenschaft des mannes. eine scheidung, die im zorn begangen wurde, im zustand der trunkenheit, während der monatsregel der frau sowie zwischen zwei monatsregeln, wenn nach der letzten geschlechtsverkehr erfolgt ist, gilt von vornherein als ungültig; letztere regelung dient vor allem dem schutz eventuell in diesem zeitrahmen gezeugter kinder.

    im falle einer scheidung fällt das sorgerecht für die kinder automatisch an die frau, die rechtliche vertretung jedoch erfolgt durch den mann. ab dem siebten lebensjahr, in manchen rechtsschulen auch nach der pubertät, dürfen die kinder selbst entscheiden, ob sie lieber bei ihrer mutter oder bei ihrem vater leben wollen. stirbt die mutter vorher, fällt die hadana, also das sorgerecht, entweder an die großmutter mütterlicherseits oder an den vater. der vater hat unterhaltspflicht, soll jedoch nicht über alle maßen überansprucht werden: "[...] niemand werde belastet über sein vermögen. die mutter soll keinen schaden haben durch ihr kind, und der vater soll keinen schaden haben durch sein kind. [...]" (sura 2, aija 234)

    nach der scheidung dürfen beide ehepartner sofort wieder jemand anderen heiraten, und es wurde explizit dem mann verboten, sich in diese neue ehe einzumischen oder sie gar verhindern zu wollen. auch gegen wiederverheiratung hat die sharia nichts einzuwenden, im gegenteil, sie wird im quran eindeutig bevorzugt.



    Re: Israelisches Rechtssytem

    Riwka - 29.12.2006, 15:45


    Hausdrache hat folgendes geschrieben: Riwka hat folgendes geschrieben: lennox hat folgendes geschrieben: kann man sich in israel gerichtlich scheiden lassen? gruebel

    Nein.
    Fuer Ehe- und Familienrecht sind die einzelnen Religionsgemeinschaften zustaendig.
    hm... Und wie kommt es dann, dass "Polygamie" staatlich verboten ist? Das ist doch ein Wiederspruch.


    Nein, ist keiner. Die Religionsgemeinschaften bewegensich ja innerhalb des Staates. So kann zB ja auch kein Familiengericht "Steinigung" als Strafe fuer Ehebruch verhaengen.

    Hausdrache hat folgendes geschrieben:

    Und wie steht es mit Atheisten wie mir?



    Genau wie alle anderen, die nicht religioes heiraten (koennen):

    Du heiratest irgendwo im Ausland (und laesst Dich danach als verheiratet registrieren). Und an Ehe-Gesetze des Landes zu denen Du geheiratet hast, bist Du dann im Hinblick auf die Ehe auch gebunden - und kannst dort entsprechend die Scheidung einreichen. (das ist uebrigens in D ebenfalls so)

    Hausdrache hat folgendes geschrieben:

    Und dass dann die Beduinen Mehrfach-Ehen eingehen, das dürfte dann auch kein Problem sein, da dies mit ihrer Religion konform geht. Zuständig ist ja nun mal die jeweilige Religions-/Glaubensgemeinschaft und deren Regeln


    Nein, hier ist ein Misverstaendnis. Die Gerichte der einzelnen Religionen bewegen sich innerhalb der geltenden Gesetze Israels.

    Und das Verbot der Polygamie gilt generell - also fuer alle, egal welche Religion.

    Auch fuer Beduinen - das heisst, die zweite,dritte... Frau die im grossen Verband mit dem 'Haushaltsvorstand' lebt, ist nicht seine anerkannte Ehefrau, kann auch nicht als solche registriert werden, die Kinder sind 'nicht ehelich'.

    Hausdrache hat folgendes geschrieben:
    Selbst in Europa, trotz Polygamie-Verbot, gibt es feste Mehrfach-Beziehungen. Du darfst halt nur eine der Damen [...] ehelichen.


    Das beschreibt das, was ua. zB Beduinen dann tun.

    In Israel gibt sowas zwangslaeufig brennende Probleme, wo es um Leistungen geht, die zwingend ueber den 'Haushaltsvorstand' definiert werden, wie etwa Krankenversorgung, Witwenversorgung. Wo die Menschen so arm sind, dass sie ausschliesslich auf staatliche Leistungen angewiesen sind, ist es wichtig, entsprechend registriert zu sein.

    Sowas ist in Mehrfach-Beziehungen aber ja nicht der Fall.



    Re: Israelisches Rechtssytem

    Riwka - 29.12.2006, 16:17


    Iskander hat folgendes geschrieben:

    Ebend um solche dinge ging es mir als ich den Thread eröffnete.



    Was den juedischen Get (Scheidebrief) anbelangt, der laut halacha (jued. Religionsgesetz) davon abhaengig ist, dass der Mann ihn uebergibt, so kann man im Eheschliessungsdokument (dieses Dokuemt muss man nach jued. Recht immer machen) bestimmte Voraussetzungen einfuegen, wo der Ehevertrag ungueltig werden soll, wenn diese eintreffen (Kiddusin Al Tnai).
    Bei modernen Eheschliessungen wird das heute vielfach so gemacht.


    Die Eheschliessungen bei den oben erwaehnten Christen, die egal was passiert immer gelten, bis einer stirbt - tja, das ist wirklich ein Problem. Keine Ahnung, wie die das loesen, zb bei Gewalt in der Ehe.



    Re: Israelisches Rechtssytem

    Hausdrache - 30.12.2006, 17:06


    Riwka hat folgendes geschrieben: Hausdrache hat folgendes geschrieben: Riwka hat folgendes geschrieben: lennox hat folgendes geschrieben: kann man sich in israel gerichtlich scheiden lassen? gruebel

    Nein.
    Fuer Ehe- und Familienrecht sind die einzelnen Religionsgemeinschaften zustaendig.
    hm... Und wie kommt es dann, dass "Polygamie" staatlich verboten ist? Das ist doch ein Wiederspruch.


    Nein, ist keiner. Die Religionsgemeinschaften bewegensich ja innerhalb des Staates. So kann zB ja auch kein Familiengericht "Steinigung" als Strafe fuer Ehebruch verhaengen.

    Für mich ist das schon ein Widerspruch. Denn ich rede nicht von "Steinigung", sondern von der Gültigkeit der sharia. Und die ist nun einmal in Ehe- und Familienfragen für Muslime gültig. Sharia ist NICHT gleich sharia und beinhaltet auch nicht zwangsläufig Steinigung oder deren Ausführung. Es geht mir um die teilweise Ungleichbehandlung von Männern und Frauen im Ehe- und Scheidungsrecht der sharia. Wenn dies vom israelischen Staat der jeweiligen Religion überlassen wird, ist das, da muss ich Iskander unbedingt zustimmen, mittelalterlich. Unfassbar, dass so was in einem modernen, demokratischen Rechtsstaat geduldet wird.

    Zitat: Hausdrache hat folgendes geschrieben:
    Und wie steht es mit Atheisten wie mir?

    Genau wie alle anderen, die nicht religioes heiraten (koennen):

    Du heiratest irgendwo im Ausland (und laesst Dich danach als verheiratet registrieren). Und an Ehe-Gesetze des Landes zu denen Du geheiratet hast, bist Du dann im Hinblick auf die Ehe auch gebunden - und kannst dort entsprechend die Scheidung einreichen.
    Na toll. Genau was ich sage: Chaos. Wie können für einen Israeli, der in Israel lebt, die israelische Staatsbürgerschaft hat, die Ehe- und Familiengesetze eines ANDEREN Staates gelten? Ne, dass kann es ja wohl nicht sein... sceptic Da müssen einheitlichen Gesetze und Regelungen her, die für JEDEN gelten und den rechtsstaatlichen Prinzipien entsprechen.

    Zitat: (das ist uebrigens in D ebenfalls so)

    Nein, dass ist SO nicht richtig. Ich zitiere aus dem Link:
    Zitat: Ein Verstoß gegen den verfahrensrechtlichen ordre public greift, wenn grundlegende Anforderungen des deutschen Prozessrechtes im ausländischen Verfahren nicht gewahrt wurden. Bei solchen Verfahrensprinzipien handelt es sich um den Grundsatz des rechtlichen Gehörs, den Grundsatz der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Gerichts, der Gleichbehandlung der Parteien (Waffengleichheit) und dem grundsätzlichen Anspruch jeder Partei auf ein faires Verfahren. Eine Anerkennung einer ausländischen Entscheidung ist auch zu versagen, wenn eine Partei die Entscheidung durch einen Prozeßbetrug, z.B. durch Vorlage gefälschter Unterlagen oder durch Falschaussagen erlangt hat. ;)

    Gruß
    Susanna



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