Gildensatzung

Legion des Mondes
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  • Forenbeschreibung: "Wie ist Dein Name?" wurde ich gefragt. Ich schaute auf zum Mond und sagte: "Mein Name ist Legion und wir sind viele."
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    Re: Gildensatzung

    Alliria - 18.12.2006, 13:52

    Gildensatzung
    1.
    Die Gilde wird geführt von Alliria. Als unterstützendes Organe sind die Mitglieder mit dem Rang Windbändiger eingesetzt. Den Anordnungen (sinnvolle) dieser Mitglieder sind folge zu leisten.

    2.
    Jedes Mitglied ist verpflichtet den anderen Mitgliedern zu helfen (mit Rat und Tat).

    3.
    Wir sind keine Rollenspieler-Gilde, aber auf einen gepflegten Umgang miteinander wird Wert gelegt.

    4.
    Dienstleistungen innerhalb der Gilde sind grundsätzlich Entgeldlos, Ausnahmen sind sehr hohe (ab 25 Gold) Materialkosten, seltene Reagenzien und ähnliches. Anspruch auf Dienstleistung haben die Mitglieder erst dann sobald Ihre Probezeit abgelaufen ist. Dieses wird dann durch den entsprechenden Rang gekennzeichnet. Ausnahmen sind Käufe von der Gildenbank, da es sich hier um erarbeitete Gegenstände handelt.

    5.
    Die länge der Probezeit für neue Mitglieder beträgt 1 Monat (Startdatum ist das Anmeldedatum in diesem Forum !) und wird nur von der Gildenführung (siehe Punkt A) in einer Gildenversammlung für beendet erklärt. In dieser Zeit sollte das zukünftige Mitglied durch besondere Aktivität auffallen. Diese kann unterschiedlicher Natur sein. Am Ende der Probezeit sollte das Mitglied eine besondere Leistung erzielt haben und diese der Gilde präsentieren. Wie diese Präsentation aussieht, bleibt dem Mitglied vorbehalten. Jedoch die Wirksamkeit der Präsentation und die damit verbundene Leistung wird ausschliesslich von den oben genannten Mitgliedern bewertet.

    6.
    Es werden regelmässig Instanzen-Raids durchgeführt. Die Einnahmen der Raids kommen der Gildenkasse (Char Auurum) und somit der Allgemeinheit zu Gute. Die Raids werden im Forum von dem Mitglied Rapierz angemeldet.

    7.
    Längere Abwesentheiten sollten im Forum angekündigt werden. Es passiert immer etwas was uns vom Spielen abhält. Sollte Das Mitglied jedoch permanent mit Abwesenheit glänzen und sich vehement weigern seine Abwesenheit im Forum zu begründen, wird das Mitglied aus der Gemeinschaft ausgeschlossen und entfernt.

    8.
    Teamspeak 2 wird in dieser Gilde genutzt, ist aber keine Aufnahmebedingung. Jedoch sollte Beachtet werden das Teamspeak (im folgenden TS genannt) die Kooridinierung merklich vereinfacht wird. Die Anwesenheit im TS-Server und im richtigen Channel ist bei grossen Instanzenraids (ab 5 Personen) jedoch Pflicht.

    9.
    Das Ansehen der Gilde sollte immer gewahrt bleiben. Die soll durch angemessenes Verhalten präsentiert werden. Das Anlegen des Gildenwappens, sowie ehrenvolles Verhalten in Sprache und Handeln sollten in angemessener Form dargelegt werden. Wenn zum Beispiel ein anderer Spieler mit einem PvP-Rang angetroffen wird sollte sein PvP Rang genannt werden. Dies hat sich der Spieler verdient (wie und auf Welcher Art bleibt dahingestellt).

    10.
    Das nicht beachten der Gildensatzung, Betrügereien mit anderen Spielern auf dem Server "Die Ewige Wacht", ebenso ein 28 Tägiges Nichtmelden (Im Spiel und/oder im Forum) haben den sofortigen Ausschluss aus der Gemeinschaft zufolge. Ausgeschlossene Mitglieder werden nicht wiederaufgenommen.

    11.
    Das Forum dient als Kommunikationsplattform und sollte von allen (!) Mitgliedern der Gemeinschaft genutzt werden. In dem Forum können Kritik, Anregungen und Neuigkeiten ausgetauscht werden. Nur wer diese Möglichkeit der "Off-Game" Kommunikation nutzt, kann ein gut Informiertes und gemeinnütziges Mitglied der Gemeinschaft sein.

    12.
    Die Satzung kann von der Gildenmeisterin Alliria jederzeit abgeändert und ergänzt werden.



    Re: Gildensatzung

    Alliria - 12.01.2007, 21:50

    Ergänzung der Satzung zu Punkt 11
    Der letze Satz unter Punkt 11 wird gesrichen.

    "Nur wer diese Möglichkeit der "Off-Game" Kommunikation nutzt, kann ein gut Informiertes und gemeinnütziges Mitglied der Gemeinschaft sein. "

    dieser wird ersetzt durch:

    Das Mitglied der Gilde verpflichtet sich im Forum sich mindestes alle 14 Tage zu dem Gildentreffen verbindlich an- oder abzumelden. Das Nichtbeachten zieht eine Starfzahlung an die Gildenbank nach sich.



    Re: Gildensatzung

    Alliria - 12.01.2007, 22:19

    Ergänzung der Gildensatzung
    Punkt 12 wird zu Punkt 13 geändert

    Punkt 12
    Neue Mitglieder werden ab dem 12.01.2007 erst ab 18. Jahren aufgenommen.



    Re: Gildensatzung

    Alliria - 07.02.2007, 07:54

    Ergänzung der Satzung zu Punkt 10
    Der Zeitraum von 28 Tagen wird geändert. Der Wert lautet nun 42 Tage.

    Dies entspricht eines Zeitraumes von 3 Gildentreffen.



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