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Re: § 16 Luft VO
Thomas Große - 13.12.2006, 18:25
§ 16 Luft VO
Liebe Kollegen,
nach der neuen Fassung der Luft Vo § 16 ist der Betrieb von Modellflugzeugen auf Flugplätzen verboten worden.
Nur nach Beantragung bei der entsprechenden Behörde ist das noch möglich ( Luftfahrtveranstaltung oder Aufstiegsgenehmigung ).
Informiert Euch rechtzeitig bei den zuständigen Flugleitern!
Plant Ihr eine Veranstaltung, müßt ihr jetzt tüchtig aufpassen.
Es sind horende Strafen angedroht !
In NDS werden zur Zeit auch keine Aufstiegsgenehmgungen erteilt,
da auch hier neue VO kommen.
Angeblich werden die jetzt über den DMFV und DAEC vergeben.
Auch hier mit entsprechenden Auflagen !
Macht Euch kundig, bevor ihr für 2007 etwas ähnliches planen solltet!
Die Eine oder Andere Veranstaltung wird ab 2007 wahrscheinlich nicht durchgeführt werden können (Baby Treffen/ Achmer).
Mit aufwindigen Grüßen
Thomas
Re: § 16 Luft VO
Thermikflieger - 13.12.2006, 19:30
Petition
Diesen Link sollte jeder anklicken und sich an der Petition beteiligen.
Vielleicht hilft es.
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=339
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