NordWestBündnis-Gesetzbuch

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    Re: NordWestBündnis-Gesetzbuch

    tuvoc - 08.11.2004, 23:24

    NordWestBündnis-Gesetzbuch
    Das NordwestBündnis-Gesetzbuch

    Inhalte:
    I. Stammesgesetze
    II. Verwaltung
    .1 Minister und ihre Zuständigkeiten
    .2 Verwaltung
    .3 Verhaltensanweisungen für Mitglieder


    I. Stammesgesetze

    § 1 Wer Stammesmitglieder oder Vertragspartner angreift wird des Stammes verwiesen.
    § 2 Kriegerische Handlungen dürfen nur unter vorheriger Absprache oder zur Verteidigung durchgeführt werden, da der Stamm nicht durch
    den Willen eines Einzelnen gefährdet werden soll. Bei Zuwiederhandlung droht der Stammesverweis.
    § 3 Inaktivität über mehr als 3 Tage wird als Spielaufgabe gesehen und mit dem Stammesverweis quittiert.
    § 4 Wer Stammesinterna verrät wird als 'nicht stammeszugehörig' wenn nicht 'feindlich' eingestuft und muss mit Konsequenzen rechnen.
    § 5 Stammeshopper und Kriegsflüchtlinge müssen evtl. mit einer Bewährungszeit rechnen. Während dieser Zeit können sie auch ohne Ver-
    stöße gegen die genannten §§ entlassen werden.



    II. Verwaltung

    .1 Minister und ihtre Zuständigkeiten

    Innenminister
    Fishman

    Zuständigkeiten
    -> Neuaufnahmen
    -> Mitgliederverwaltung
    -> Aufsicht über Einhaltung der Ordnung


    Außenminister (Diplomatie)
    Erlkoenig

    Zuständigkeiten
    -> Verhandlungen mit Stämmen
    -> politische Abkommen
    -> Aufsicht über Einhaltung der Ordnung


    Handelsminister
    Mausmeister D

    Zuständigkeiten
    -> Organisation bei dringenden Resi-Nachfragen
    -> Handelsabkommen


    Kriegsminister
    Mr. Gay

    Zuständigkeiten
    -> Koordination von Kriegshandlungen
    -> Anlaufstelle für andere Stämme betreffend militärische Unterstützung


    Informationsminister
    Mendossa

    Zuständigkeiten
    -> Forenpflege


    Sollte ein Minister vorübergehend ausfallen, dann treffen zwei Administratoren Entsheidungen für den betroffenen Zuständigkeitsbereich bis der Posten wieder besetzt ist.



    .2 Verwaltung

    Für eine effiziente und schnelle Koordination wird das Stammesgebiet in vier Regionen zugeteilt.
    Jede Region hat einen Verwalter, der die Aufsichtspflicht über sein Gebiet hat.
    Seine Hauptaufgaben sind: Gefahren frühzeitig erkennen, innere Ordnung sichern, Anlaufstelle für Fragen.
    Die Regionsverwalter haben keine Befugnisse über die Stammesgrenzen hinaus und unterstehen den Ministerien.

    Jeder Spieler einer Region hat in seinem Gebiet Truppen an seine Mitspieler abzustellen - mindestens fünf gleiche Einheiten - um so über Angriffe auf den Stamm frühzeitig informiert zu sein und eine Verzögerung von Hilfsleistungen zu vermindern.
    Die Regionsvorgaben schränken die Informationsfreiheiten der Foren nicht ein - sie sollen weiterhin zwecks stammesweiter Information genutzt werden.

    Es wird zwischen den folgende Regionen unterschieden:
    (Angaben mit Verwalter und Bereich)

    Nord (Kontinent 34 exklusive der Sektoren 60, 70, 71, 80-82 & 90-93)
    (noch ausstehend)

    Zentral-Nord (Kontinent 33 & 44; Kontinent 34, Sektoren 60, 70, 71, 80-82 & 90-93; Kontinent 43, Sektoren 6-9, 17-19, 28, 29 & 39)
    Erlkoenig

    Zentral-Süd (Kontinent 43, Sektoren 0-5, 10-16, 20-27, 30-38, 40-59 & 65-69)
    Mausmeister D

    Süd (Kontinent 43, Sektoren 60-64 & 70-99 sowie Kontinent 53)
    Fishman

    In Zweifelsfällen dürfen die Regionsverwalter die Zuständigkeit untereinander absprechen. Die Mitglieder sind über ihre Zugehörigkeit zu informieren (mittels Forum oder IGM).


    .3 Verhaltensanweisungen für Mitglieder

    Das Einhalten der Stammesgesetze ist strengste Pflicht aller Stammesmitglieder.

    Im Allgemeinen sind die Mitspieler aufgefordert, sich nach bestem Wissen und Gewissen zu helfen.

    Wird jemand ab und an gefarmt, sind vor allem die Mitglieder der eigenen Region zu informieren. Sie sind zur Hilfe verpflichtet.
    Alle anderen Mitspieler sind zur Hilfe aufgefordert.
    Der Außenminister kann zur Vermittlung eingeschaltet werden.

    Bei der Andeutung größerer Gefahr besteht für alle die Pflicht zu helfen.
    Der Außenminister und der Kriegsminister sollen informiert werden.

    Für Aufnahmen wird - nach Ende der Orientierungsphase - vorrangig der Innenminister zuständig sein.
    Sie werden unter Absprache mit anderen Administratoren durchgeführt.
    Eine Zustimmung durch den Innen- und den Außenminister alleine reicht jedoch für die Aufnahme aus.

    Bei Handels- und sonstigen Resi-Anfragen (dringende Anfragen, Unterstützung bei Konzepten) ist vorrangig das Forum zu nutzen.
    Der Handelsminister kann koordinierend eingesetzt werden.

    Bei Angriffen gegen eindeutig aktive Spieler (beachte Punktestand und -zuwachs) muss zuerst eine Genehmigung beantragt werden.
    Das geschieht über das Forum und den Kriegsminister. Der Kriegsminister überwacht und koordiniert die Angriffe.

    Das intere Forum steht für allerlei Fragen und Meldungen zur verfügung.

    1. Auflage, Stand: 07.11.2004
    Inkrafttreten bei Bekanntgabe.
    Änderungen sind dem Ministerium vorbehalten.



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