Europäisches Gericht rügt deutsche Sicherungsverwahrung

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    Re: Europäisches Gericht rügt deutsche Sicherungsverwahrung

    Republikflüchtling - 13.01.2011, 13:09

    Europäisches Gericht rügt deutsche Sicherungsverwahrung
    www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,739257,00.html

    Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat über Sicherungsverwahrung für Schwerverbrecher in Deutschland entschieden - und die Regelung stark kritisiert. Geklagt hatten vier als gefährlich eingestufte Sexualstraftäter.



    Re: Europäisches Gericht rügt deutsche Sicherungsverwahrung

    Republikflüchtling - 13.01.2011, 13:16


    Ich bin ja schon immer der Meinung gewesen, das das Wohl von Kindern über dem Recht von Sexualtätern steht nicht bekannt zu sein.
    Hier in Maine ist das einfach geregelt: http://sor.informe.org/sor/
    In dieser Datei kann das Jeder nachschauen, ob es einen speziellen Grund gibt warum der Nachbar immer in den Garten verläuft wenn die Kinder spielen!
    Das gibt zwar nicht 100% an, aber zu mindestens diese die schon verurteilt wurden.
    Was ich an der Datei ändern würde wäre Sie mit mehr Informationen zur Tat zu gestallten, denn mit den Gesetzen kann oftmals nicht genau beschrieben werden was passiert ist.
    So stehen da Leute drin die jahrelang mit einer Freundin gelebt haben und dann heisst es auf einmal Vergewaltigung.
    Das ist ja etwas anderes als wie ein Vergewaltiger der einer Frau im Park auflauert.



    Re: Europäisches Gericht rügt deutsche Sicherungsverwahrung

    Attila - 13.01.2011, 13:34


    Na ganz neu ist ja die Kritik des EuGH auch nicht mehr, das ist ja schon Monate her ?

    Die Regierung hier bastelt ja schon an einer Gesetztesänderung.

    Ob Sexualtäter öffentlich gemacht werden sollen - ich finde es nicht gut.
    Wenn die ihre Strafe verbüßt haben und keine Wiederholungsgefahr besteht sollte man ihnen auch eine faire Chance geben anstatt sie zu stigmatisieren.

    Es hilft auch nicht weil der an sich bislang unbescholtene Nachbar auch schnell mal zum Sexualtäter werden kann, theoretisch.

    Mich würde auch interessieren wieviele schon Racheakten oder Selbstjustiz zum Opfer gefallen sind.


    Aber bei der Sicherheitsverwahrung gehts ja nicht nur um Sexualtäter.
    Die Frage war ja, kann man jemanden rückwirkend ohne Urteil zu gleichen Haftbedingungen weiter einsperren der seine Strafe verbüßt hat ?

    Zumindest will man jetzt wenigstens die Haftbedingungen danach verbessern.



    Re: Europäisches Gericht rügt deutsche Sicherungsverwahrung

    Republikflüchtling - 13.01.2011, 14:27


    Also die Haftbedingungen waren meines Wissens schon besser in der Sicherungsverwahrung.
    Das Problem bei Sexualtätern ist, das die idR immer rückfällig werden in irgendeiner Form.
    Ob das jetzt Kinderpornographie ist oder physikalisch ist dabei dem Gesetz nach uninteressant.
    Die Dunkelziffer ist dabei riesengroß.
    Die Bewährungshelfer die ich kenne sagen alle das wenn man einen Sexualtäter wieder in den Knast stecken will, braucht man nie lange graben um etwas zu finden.



    Re: Europäisches Gericht rügt deutsche Sicherungsverwahrung

    hemo - 13.01.2011, 16:44


    Sehr pauschale Äußerung, lieber Marc. :roll:



    Re: Europäisches Gericht rügt deutsche Sicherungsverwahrung

    Republikflüchtling - 13.01.2011, 16:54


    Nee, Erfahrungswerte aus erster Hand.
    Ich denke das da die deutschen Sexualverbrecher nicht besser sind.
    Unter Rückfällig versteht man dabei nicht die nächste Vergewaltigung.
    Es gibt ja reichlich andere Dinge gegen diese Leute verstoßen.
    So dürfen Sie zeitlebens nicht auf einen Spielplatz, bzw. sich solche auch nicht bis auf 90 Meter nähern!
    Was ein Kinderschänder auf einem Spielplatz will überlasse ich Deiner Phantasie!
    Das passiert in DE mit Sicherheit sehr oft, da selbst die Polizisten die dort patrolieren nicht wissen das es einer ist.
    Täterschutz sei Dank!



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