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Re: Rechts- und Geschäftsfähigkeit
jessica - 06.12.2006, 19:54Rechts- und Geschäftsfähigkeit
Da mich schon viele zu diesem Thema etwas gefragt haben, habe ich mal eine Übersicht abgetippt und hoffe das jemand was dait anfangen kann!
Rechtsfähigkeit ist das Vermögen, Träger von Recht und Pflichten zu sein
Rechtssubjekte:
- natürliche Personen
Beginn: Vollendung der Geburt
Ende: mit dem Tod
- juristische Personen
Beginn: durch Eintragnung z.B. in das Handelsregister
Ende: durch löschung im Handlesregister
Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsunfähigkeit sind:
- Natürliche Personen bis zum vollendeten 7. Lebensjahr
- Dauernd Geisteskranke
Willenserklärungen sind nichtig (ungültig) Der gesetzliche Vertreter handelt
Ausnahmen:
Botengänge
(Hierbei handelt der Bote allerdings nicht im eigenen Namen, sonder als "verlängerter Arm" des gesetzlichen Vertreters.)
Beschränkte Geschäftsfähigkeit
- Natürliche Personen vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- Betreiite mit Einwilligungsverhalten (des Vormundschaftsgericht)
Rechtsgeschäfte sind nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters gültig.
Zustimmung:
Einwillugnung (vorher)
Genehmigung (nachher) Bis zur Genehmigung ist das Rechtsgeschäft "schwebend unwirksam"!
Ausnahmen:
-Taschengeldparagraph
- Rechtlicher Vorteil
- Dienst- oder Arbeitsverhältnis
- Betrieb eines Erwerbsgeschäfts (mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts)
Unbeschränkt Geschäftsfähig
- Natürliche Personen: Ab dem vollendeten 18 Lebensjahr
- Juristische Persoen: vertreten durch Vorstand, Geschäftsführer
Rechtsgeschäfte können selbstständig und rechtswirksam abgeschlossen werden.
Ausnahme:
Dauernd Geisteskranke sind Geschäftsunfähig
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