Rechts- und Geschäftsfähigkeit

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    Re: Rechts- und Geschäftsfähigkeit

    jessica - 06.12.2006, 19:54

    Rechts- und Geschäftsfähigkeit
    Da mich schon viele zu diesem Thema etwas gefragt haben, habe ich mal eine Übersicht abgetippt und hoffe das jemand was dait anfangen kann!



    Rechtsfähigkeit ist das Vermögen, Träger von Recht und Pflichten zu sein

    Rechtssubjekte:

    - natürliche Personen
    Beginn: Vollendung der Geburt
    Ende: mit dem Tod

    - juristische Personen
    Beginn: durch Eintragnung z.B. in das Handelsregister
    Ende: durch löschung im Handlesregister







    Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Rechtsgeschäfte abzuschließen


    Geschäftsunfähigkeit sind:
    - Natürliche Personen bis zum vollendeten 7. Lebensjahr
    - Dauernd Geisteskranke

    Willenserklärungen sind nichtig (ungültig) Der gesetzliche Vertreter handelt

    Ausnahmen:
    Botengänge
    (Hierbei handelt der Bote allerdings nicht im eigenen Namen, sonder als "verlängerter Arm" des gesetzlichen Vertreters.)




    Beschränkte Geschäftsfähigkeit
    - Natürliche Personen vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
    - Betreiite mit Einwilligungsverhalten (des Vormundschaftsgericht)

    Rechtsgeschäfte sind nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters gültig.

    Zustimmung:
    Einwillugnung (vorher)
    Genehmigung (nachher) Bis zur Genehmigung ist das Rechtsgeschäft "schwebend unwirksam"!

    Ausnahmen:
    -Taschengeldparagraph
    - Rechtlicher Vorteil
    - Dienst- oder Arbeitsverhältnis
    - Betrieb eines Erwerbsgeschäfts (mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts)




    Unbeschränkt Geschäftsfähig
    - Natürliche Personen: Ab dem vollendeten 18 Lebensjahr
    - Juristische Persoen: vertreten durch Vorstand, Geschäftsführer

    Rechtsgeschäfte können selbstständig und rechtswirksam abgeschlossen werden.

    Ausnahme:
    Dauernd Geisteskranke sind Geschäftsunfähig



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