Zusammenfassung...

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    Re: Zusammenfassung...

    Linus - 05.12.2006, 14:21

    Zusammenfassung...
    hallo leute,

    hab mir gestern mal die ganzen einträge aus dem soziunterricht zusammengeschrieben, da das heute in der freistd von vielen begeistert durchgelesen wurde und mich einige darum gebeten haben, es ihnen zu schicken, hab ichs hier einfach mel reinkopiert

    ich hoff jetzt einfach mal dass es klappt und wünsch euch noch viel spaß beim lernen

    :D



    Re: Zusammenfassung...

    Linus - 05.12.2006, 14:37

    zusammenfassung
    Das Grundgesetz

    Das Grundgesetz ist dir Verfassung der BRD.
    Es regelt:

    - Das Verhältnis zwischen Staat und Bürger
    - Das Zustandekommen, die Zusammensetzung und die Aufgaben der einzelnen Verfassungsorgane (Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Bundespräsident, Bundesverfassungsgericht)
    - Das Verhältnis zwischen Bund und Ländern

    Grundlage der Verfassung


    - Republikanische Staatsform
    - Demokratisches Prinzip, Prinzip der Volkssouveränität
    - Prinzip der Gewaltenteilung
    - Prinzip des Föderalismus
    - Sozialstaatsprinzip
    - Rechtsstaatsprinzip

    Artikel 79 GG

    -regelt die Möglichkeiten das Grundgesetz zu ändern
    -der Verfassungskern ( Art. 20 u. Art. 1 GG ) kann nicht geändert werden, damit haben die darin verankerten Grundprinzipien „Ewigkeitscharakter“
    -alle anderen Teile des Grundgesetzes können mit 2/3 Mehrheit im Bundestag und Bundesrat geändert werden

    Verfassungskern

    Kann nicht geändert werden

    -Föderalismus
    -Demokratisches Prinzip / Volksouveränität
    -Gewaltenteilung
    -Rechtsstaatlichkeit
    -Sozialstaatlichkeit
    -Menschenwürde
    -Wesensgehalt der Grundrechte
    -Widerstandsrecht

    Soll verhindert werden

    -Zentralstaat
    -Diktatur / Alleinherrschaft
    -Machtkonzentration
    -Unrechtsstaat
    -„Nachtwächterstaat“ / total liberales System
    -Abschaffung der Grundrechte
    -Abschaffung der Grundrechte
    -Abschaffung des politischen Systems mit seinen Grundprinzipien

    Was kann trotzdem geändert werden?

    Föderalismus: - Zahl der Länder / Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern
    Demokratisches Prinzip: - anderes Wahlsystem / mehr direkte Elemente
    Gewaltenteilung: - Aufgabenverteilung zwischen den einzelnen Organen
    Rechtstaatlichkeit / Sozialstaatlichkeit: - Gestaltungsmöglichkeiten des Staates im Bereich Sozial-, Rechtsstaat ( neue Gesetze zur Terrorismusbekämpfung, Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe )

    Grundrechte

    Grundrechte lassen sich unterscheiden
    -nach ihrer Funktion, z.B. Abwehrrechte / Anspruchsrechte / Teilnahmerechte
    -nach dem Personenkreis für den sie gelten ( Menschenrechte / Bürgerrechte )
    -nach ihrem Entstehungszusammenhang: klassische / liberale / soziale Grundrechte

    Mitwirkungsmöglichkeiten

    - Wahlen auf verschiedenen Ebenen ( EU-Wahlen, Bundestagswahl, Landtagswahl, Bezirkstagswahl, auf Kreisebene, Kommune )
    Volksbegehren / Volksentscheid; Bürgerbegehren / Bürgerentscheid
    -Bürgerversammlung
    -Eintritt in eine Partei / einen Verband / Bürgerinitiative
    -Versammlungen, Demonstrationen, Flugblätter, Leserbriefe

    Leserbrief

    Jeder Bürger kann zu einem ihn interessiertem Thema Stellung nehmen in Form eines Leserbriefes

    EINSCHRÄNKUNG:
    -Leserbrief muss nicht veröffentlicht werden / kann gekürzt werden
    -Ehrenrührige Behauptungen dürfen nicht enthalten sein
    -Absenderangabe muss enthalten sein
    -Geringe Wirkung

    Möglichkeiten des Internets

    -Beschaffung von Informationen
    -( Wahlen )
    -Kommunikation mit Politikern ( E-Mail, Chat, Video )
    -Kommunikation mit politisch Interessierten untereinander
    -Politische Auseinandersetzungen, Propaganda für politische Ziele

    PROBLEME:
    -Informationsfülle
    -Mangelnde Objektivität
    -Sicherheitsrisiken
    -Fehlender Internetzugang

    Bürgerinitiative

    Def.: Zusammenschluss von Bürgern, die Versuchen begrenzt Interessen durchzusetzen.

    CHARAKTERISTIKA:
    -kleiner Handlungsbereich ( Stadtteil, Kommune )
    -Lockere Organisation
    -wenig Mitglieder
    -wenig finanzielle Mittel
    -Zielbereiche ( Straßenbau, Flughafen, Atomkraft )
    -Methoden ( Unterschriftensammlung, Demonstrationen, Versammlung )
    -Rechtliche Grundlagen ( Grundgesetz Art. 5, 8, 9, eigenes Vereinsgesetz )
    -Problematik ( Konsequenzen werden nicht von den Bürgern getragen, die die Bürgerinitiative in Schwung gebracht haben )

    Verbände

    Unterschiede / Gemeinsamkeiten zu / mit Bürgerinitiativen
    -fest Organisiert ( meistens Bundesweit, mehrere Ebenen )
    -vertreten Partikularinteressen
    -nehmen Einfluss auf den politischen Prozess, ohne sich direkt daran zu beteiligen
    -freiwillige Mitgliedschaft

    Aufgaben der Verbände

    -Aggregation ( Sammeln von Forderungen )
    -Selektion ( Aussortieren von Forderung )
    -Artikulation ( an die Öffentlichkeit gehen )
    -Kommunikation ( mit den wichtigsten Parteien sprechen )
    -Partizipation ( direkte Teilnahme am Entscheidungsprozess )

    Einflussfaktoren

    -Zahl der Mitglieder
    -Finanzielle Hilfsmittel
    -Beziehung zur politischen Führung
    -Kontakt mit Medien
    -Fähigkeit, Druck auszuüben

    Adressaten der Verbände

    -Regierung und Verwaltung
    -Parlament
    -Parteien
    -Öffentlichkeit

    Adressaten und Methoden der Verbände

    ( siehe Arbeitsblatt )

    Parteien

    1.Rechtliche Grundlage:

    Art. 21 GG, Parteigesetz

    2.Charakteristika:

    -streben politische Macht / Verantwortung an
    -beteiligen sich an Wahlen
    -sind straff organisiert
    -genießen „Parteienprivileg“ ( können nur vom Bundesverfassungsgericht ( BGV ) verboten werden )

    3.Aufgaben:

    -Personenrekrutierung ( das Personen vorhanden sind, z.B. Minister, Abgeordnete )
    -Interessenartikulation ( was eigentlich interessiert, Vorhaben )
    -Programmfunktion ( Die Partei hat bestimmte Programme )
    -Integrationsfunktion ( Parteien wollen in eine Richtung gehen, z.B. links oder rechts )
    -Partizipationsfunktion (Die Parteien wollen Kandidaten aufstellen, z.B. Abgeordnete )
    -Legitimationsfunktion ( Dem Bürger die Interessen der Partei näher bringen )


    Partei (von der Partei ausgehend )

    Ausgaben:
    Wahlkampf, Parteiapparat, politische Bildungsarbeit



    Einnahmen:
    Chancenausgleich, Wahlkampferstattung, Mitgliedsbeiträge, Spenden, Abgeordnetenabgaben

    ( Es reichen 0,5 % der Stimmen um Wahlkampferstattung zu bekommen. Die Parteien bekommen pro Stimme ca. 87 Cent. )

    Wahlrecht

    Aktives Wahlrecht: man darf Wählen
    Passives Wahlrecht: man kann gewählt werden

    Wahlrechtgrundsätze

    -allgemein: Jeder darf wählen, ohne Rücksicht auf Geschlecht, Religionszugehörigkeit, soziale Stellung GGBsp.: kein Frauenwahlrecht bis 1919
    -gleich: Jede Stimme zählt gleich GGBsp.: Dreiklassenwahlrecht in Preußen
    -direkt: Wahl der Abgeordneten unmittelbar durch die Wähler GGBsp.: Wahlmänner wählen die Abgeordneten ( Präsidentenwahl )
    -geheim: Niemand soll mitbekommen, wen man wählt GGBsp.:offene Stimmabgabe, ohne Wahlkabine
    -frei: Wähler hat eine freie Auswahl unter mehreren Kandidaten ( Parteien, Wähler muss nicht zur Wahl gehen ) GGBsp.: Einheitsliste, Wahlpflicht



    Re: Zusammenfassung...

    gorilla - 05.12.2006, 15:54

    super
    genau so - genau so,
    und jetzt noch brav lernen
    :mrgreen:



    Re: Zusammenfassung...

    Hustler - 05.12.2006, 16:06


    Danke Sharon :!:

    werds mir heut abend mal ansehen :roll:



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