Gastwirt haftet für seinen Hund

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    Re: Gastwirt haftet für seinen Hund

    anna - 30.11.2006, 18:42

    Gastwirt haftet für seinen Hund
    Gastwirt haftet für seinen Hund

    Ein Gastwirt muß darauf achten, daß sein scharf abgerichteter Wachhund in den frei zugänglichen Räumlichkeiten nicht zu einer Gefahrenquelle für die Gäste wird. Verletzt der Gastwirt diese sogenannte Verkehrssicherungspflicht, haftet er dem verletzten Gast auf Schadensersatz. Damit wurde der Schadensersatzklage eines Gastes stattgegeben, der bereits um 11:15 Uhr die Gaststätte betreten hatte, obgleich am Eingang auf einem Schild darauf hingewiesen wurde, daß der Betrieb erst um 12:00 Uhr beginnt. Als der Gast eintrat und weder weitere Gäste noch Gastwirt antraf, wurde er von dem Hund angefallen und erheblich verletzt. Das Gericht war der Auffassung, daß der Gastwirt seinen Hund nicht hätte frei laufen lassen dürfen, wenn er die Eingangstür nicht für jedermann verschlossen hält. Der Gastwirt hätte damit rechnen müssen, daß schon vor Lokalöffnung Gäste kommen können, zumal es nicht außergewöhnlich ist, daß Gäste auch außerhalb der eigentlichen Tischzeiten kommen.
    LG Krefeld, Az.: 3 0 645/93



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