Warnwesten

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    Re: Warnwesten

    Frehni - 17.11.2006, 21:46

    Warnwesten
    Warnweste in Slowakei auch für Motorradfahrer Pflicht

    Seit 1. November 2006 gilt auch in der Slowakischen Republik die Warnwestenpflicht. Anders als in Österreich, sind aber auch Motorradfahrer verpflichtet, eine Warnweste mit zu führen.

    Wie in Österreich, Kroatien, Montenegro, Italien, Portugal und Spanien ist auch in der Slowakischen Republik das Tragen einer "europagenormten" Warnweste Pflicht. Das Kontrollzeichen mit der Aufschrift "EN471" gibt jedem Käufer die Sicherheit eine solche gekauft zu haben. Erhältlich ist die Warnweste, entsprechend dieser europäischen Norm, zur Zeit z.B. in den Dienststellen der Autofahrerclubs.

    "Hat man bei einer Panne oder nach einem Unfall in der Slowakei keine Warnweste an, so kann die Geldstrafe bis zu 150 Euro betragen", warnt ARBÖ-Verkehrsexperte Thomas Woitsch.

    Wie eine bei rund 5.000 Autofahrern im Oktober durchgeführte Stichproben-Untersuchung des ARBÖ zeigte, steht es um die "Warnwesten-Moral" in Österreich nicht allzu gut: 17 Prozent führten im Auto keine Warnweste mit. 26 Prozent der Autofahrer hatten bei Pannen auf der Autobahn keine Warnweste an, obwohl vom Gesetz her vorgeschrieben.

    Quelle: ARBÖ



    Re: Warnwesten

    Frehni - 05.02.2007, 18:40


    Warnweste auch in Belgien

    Nach Österreich, Italien, Spanien, Portugal, Kroatien, Montenegro und der Slowakei macht jetzt auch Belgien mit dem Tragen von Warnwesten Ernst. Ab dem 1. Februar 2007 sind Fahrer von Kraftfahrzeugen und Motorrädern in Belgien verpflichtet, eine reflektierende Warnweste anzulegen, wenn sie ihr Fahrzeug nach einem Unfall, einer Panne oder aus sonstigen Gründen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen verlassen. Vorgeschrieben ist die Weste nur für den Fahrer. Verstöße gegen das Nichttragen werden mit Geldbußen zwischen 50 und 1 375 Euro geahndet. :eek:



    Re: Warnwesten

    Frehni - 04.03.2007, 21:39


    Belgien

    Ab 1. Februar 2007 müssen Autofahrer in Belgien nach einem Unfall oder einer Panne auf der Autobahn bzw. auf einer Kraftfahrstraße beim Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste anlegen.

    Die Verpflichtung gilt für Fahrer sämtlicher Kraftfahrzeuge, also auch für Kraftradfahrer. Obwohl gesetzlich nur eine Warnweste pro Fahrzeug vorgeschrieben ist, empfiehlt es sich im Interesse der eigenen Sicherheit, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen mehrere Warnwesten mitzuführen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.

    Das Nichtanlegen der erforderlichen Warnweste wird mit einer Geldbuße in Höhe von mindestens 50 Euro (bis maximal 1.375 Euro) geahndet; das bloße Nichtmitführen dieser Schutzweste ist dagegen sanktionsfrei.


    Italien

    Seit April 2004 müssen in Italien Autofahrer eine rote, gelbe oder orangefarbene Warnweste tragen, wenn sie außerhalb geschlossener Ortschaften, z.B. bei Panne oder Unfall, ihr Fahrzeug verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten. Wer in Italien künftig die Weste im Bedarfsfall nicht trägt und erwischt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von mindestens € 36 rechnen.

    Sinn und Zweck der Warnwesten-Vorschrift ist - so der italienische Gesetzgeber - der Schutz und die Sicherung derjenigen Person, die das Warndreieck aufstellt. Der Gesetzeswortlaut sieht im Hinblick auf die Warnweste ausdrücklich nur eine Tragepflicht für den Fahrer des betreffenden Fahrzeugs ("conducente") vor. Dieser muss, wenn er das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall verlässt und ein Warndreieck aufstellt, die Warnweste tragen. Nimmt sich dagegen ein Beifahrer dieser Aufgabe an, so trifft nach dem Schutzzweck des Gesetzes natürlich auch diesen die Tragepflicht - auch wenn das Gesetz (vielleicht etwas zu sehr einschränkend) nur vom "Fahrer" spricht. Da sich im Normalfall aber ohnehin nur eine Person zu diesem Zweck auf der Fahrbahn aufhält, genügt es regelmäßig, nur eine Warnweste mitzuführen.

    Fahrer von einspurigen Fahrzeugen, also Motorrädern, sind von der Warnwestenpflicht nicht betroffen.



    Kroatien

    Alle Auto- und Motorradfahrer müssen eine Warnweste mitführen und diese anlegen, wenn sie außerhalb geschlossener Ortschaften das Fahrzeug bei einem Unfall oder Panne verlassen und sich auf der Fahrbahn bzw. dem Randstreifen aufhalten. Zuwiderhandlungen werden derzeit allerdings nicht geahndet.


    Montenegro

    Auto- und Motorradfahrer, die ihr Fahrzeug auf Landstraßen oder Autobahnen verlassen, müssen eine Warnweste anlegen. Bei Pkw muss die Warnweste während der Fahrt über die Rücklehne des Fahrersitzes gezogen sein. Verstöße werden mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro geahndet.


    Norwegen

    Ab 1. März 2007 müssen Fahrer von in Norwegen zugelassenen Kraftfahrzeugen und Motorrädern eine reflektierende Warnweste anzulegen, wenn sie ihr Fahrzeug nach einem Unfall, einer Panne oder aus sonstigen Gründen auf Außerortsstraßen verlassen. Die Weste muss im Auto so deponiert sein, dass sie vom Fahrersitz aus gut erreichbar ist. Vorgeschrieben ist sie nur für den Fahrer. Die Nichtbefolgung dieser Vorschrift wird zunächst allerdings noch nicht geahndet. Von der Polizei ertappte Warnwesten-Muffel werden lediglich ermahnt.

    Diese Neuregelung gilt zwar nur für Fahrer von Fahrzeugen, die in Norwegen zugelassen sind. Betroffen sind aber auch ausländische Fahrer, wenn sie mit Mietfahrzeugen mit norwegischem Kfz-Kennzeichen unterwegs sind. Ihnen wird geraten, sogleich bei der Anmietung nachzufragen, ob das Fahrzeug mit einer Warnweste ausgestattet ist.


    Österreich

    In Österreich müssen seit dem 1. Mai 2005 Warnwesten sowohl im Fahrzeug mitgeführt als auch im Bedarfsfall getragen werden:

    Steigt der Lenker eines Fahrzeuges auf dem Pannenstreifen der Autobahn oder Autostraße wegen eines Unfalls oder Panne aus dem Fahrzeug, muss eine Warnweste angelegt werden.

    Auf Landstraßen gilt die Warnwestenpflicht, wenn ein Pannendreieck aufgestellt wird.

    Einspurige Fahrzeuge (also z.B. Motorräder) sind von der Warnwestenpflicht ausgenommen.


    Portugal

    Seit Anfang 2005 ist es in Portugal vorgeschrieben, eine Warnweste im Kfz mitzuführen und im Bedarfsfall zu tragen (während des Aufstellens eines Warndreiecks bei Unfall oder Panne). Die Geldbuße für das Nichtmitführen der Warnweste beträgt 60 bis 300 Euro, für das Nichttragen 120 bis 600 Euro. Laut Anordnung der portugiesischen Straßenverkehrsbehörde DGV vom August 2005 betrifft die Warnwestenpflicht allerdings nur Fahrer von Fahrzeugen, die auf ein portugiesisches Kennzeichen zugelassen sind. (z.B. Mietwagen). Ebenfalls nicht betroffen von dieser Verpflichtung sind Fahrer von Motorrädern und Trikes.


    Rumänien

    Alle Fahrer von Kraftfahrzeugen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t sind verpflichtet, eine reflektierende Warnweste mitzuführen und diese beim Verlassen des Fahrzeuges im Falle einer Panne oder eines Unfalls zu tragen. Die Zuwiderhandlung wird mit einer Geldbuße geahndet.


    Slowakei

    Seit 1. November 2006 müssen Auto- und Motorradfahrer eine Warnweste mitführen und diese anlegen, wenn sie außerhalb geschlossener Ortschaften das Fahrzeug bei einem Unfall oder Panne verlassen und sich auf der Fahrbahn bzw. dem Randstreifen aufhalten. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldbuße von mindestens 50 Euro.


    Spanien

    In Spanien sind die Warnwesten seit dem 24. Juli 2004 für Autofahrer vorgeschrieben. Hier drohen Bußgelder bis € 90.

    Fahrer von Kleinkrafträdern und Motorrädern sind nach dem Gesetzeswortlaut von der Warnwesten-Tragepflicht nicht betroffen.


    Tschechien

    Fahrer von gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen müssen eine Warnweste mitführen und diese anlegen, wenn sie das Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften bei einem Unfall oder Panne verlassen und sich auf der Fahrbahn bzw. dem Randstreifen aufhalten.


    Reflektoren in Finnland

    In Finnland wird Fußgängern (also auch Autofahrern, die das Kfz verlassen) empfohlen, bei Dunkelheit reflektierende Kleidung zu tragen oder reflektierende Streifen an der Kleidung anzubringen. Die Nichteinhaltung dieser Empfehlung wird allerdings nicht geahndet.


    Beschaffenheit der vorgeschriebenen Warnwesten

    Die vorgeschriebenen Warnwesten müssen rot, gelb oder orangefarben sein und das europäische Kontrollzeichen EN 471 tragen. Warnwesten, die diese Norm erfüllen, sind auf der Innenseite mit einem Aufnäher gekennzeichnet. Beim Erwerb sollte auf diese Kennzeichnung geachtet werden, da teilweise noch ältere Westen im Handel sind, welche die Anforderungen an die Norm EN 471 noch nicht erfüllen.



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