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Laura - 20.10.2006, 23:29
Zitieren, aber richtig: Hintergrundinformation
Also erstmal gilt fuer uns das deutsche "Urheberrecht" und nicht das "Copyright", denn dieses ist ein anglo-amerikanisches Gesetz.
Ich habe hier mal einige fuer uns relevante Passagen aus dem kompletten Gesetzestext des Urheberrechts http://bundesrecht.juris.de/urhg/index.html herauskopiert (was man darf, da Gesetztestexte ausgenommen sind):
§ 1 Allgemeines
Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.
§ 2 Geschützte Werke
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere: 1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden [...]
§ 51 Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang
1. einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
[...]
Zum Thema Gottesdienst:
§ 52 Öffentliche Wiedergabe
(2) Zulässig ist die öffentliche Wiedergabe eines erschienenen Werkes auch bei einem Gottesdienst oder einer kirchlichen Feier der Kirchen oder Religionsgemeinschaften. Jedoch hat der Veranstalter dem Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen.
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Oliver Passek bei i-rights Urheberrechte in der digitalen Welt
http://www.irights.info/index.php?id=35
beschreibt das am 21.03.05 folgendermassen:
"Eine wichtige Einschränkung des Urheberrechts (eine sogenannte Schrankenbestimmung) ist das Recht, andere Werke ganz oder teilweise zitieren zu dürfen. Die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Teilen eines Werkes – gegebenenfalls sogar von einzelnen vollständigen Werken – in einem anderen selbständigen Werk ist ohne Einwilligung und Vergütung des Urhebers erlaubt, soweit dies für den so genannten Zitatzweck gerechtfertigt ist.
[...]
zulässig ist ein Zitat nur, wenn es die eigenen Ausführungen unterstützt oder der „geistigen Auseinandersetzung“ mit dem zitierten Werk dient und es einen inneren Zusammenhang mit dem eigenen Werk aufweist. "
Meiner Meinung nach ist der ganze Artikel interessant ...
http://www.irights.info/index.php?id=35
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Im Zweifel lieber nicht zitieren :-) Oder jemanden fragen, der/die sich damit auskennt :-)
Anne hat folgendes geschrieben: Hab grad mal eben einen Link herausgesucht, der euch sagt, ob ein Zitat schon Urheberfrei ist.
http://aphorismen-archiv.de/
Dachte das wäre vllt. auch für euch interessant ... :)
Darüber hinaus stehen dort auch Informationen zu den einzelnen Autoren.
Ganz unten unter der Biographie stehen dann entweder Links zu Zitaten der jeweiligen Autoren,
die man verwenden darf oder aber wann die Zitate frühestens verwendet werden dürfen.
LG
Anne
Zitante Christa - 21.10.2006, 21:40
... oder aber die Zitante fragen,
die hat (fast) alle Autoren, die irgendwann mal etwas Kluges von sich gegeben haben, in ihrer Datenbank.
Zwischenzeitlich so an die 200.000 Sprüche,
knapp 6.000 Autoren :ja:
LGvZC
Ach ja, und zur Definition, was ein Zitat überhaupt ist, noch folgender Link:
http://de.wikipedia.org/wiki/Zitat
und wie man r-i-c-h-t-i-g zitiert:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Zitate
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