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Re: urteil für götzendorfer
breakout - 05.10.2006, 12:40urteil für götzendorfer
weil ihn (den mörder) glaub ich einige - zumindest vom sehen - gekannt haben:
Zitat: Verehrerin mit Axt erschlagen: 13 Jahre
WELS. Mit sieben zu einer Stimme sprachen die Geschworenen Michael Götzendorfer (26) des Mordes an Gabi Köblinger (26) schuldig. Der Angeklagte hatte auf Totschlag plädiert, weil er von der lästigen Verehrerin jahrelang verfolgt worden sei.
Götzendorfer bat um Bedenkzeit. Staatsanwalt Franz Haas, dem die Strafe zu milde ist, meldete Berufung an. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Wie berichtet hatte Götzendorfer sein Opfer bereits vier Jahre lang gekannt. Nach einer kurzen sexuellen Beziehung wollte er den Kontakt zur Designerin, die sich viel mit Spiritualität und Tod beschäftigte und Götzendorfer als ihren "seelenverwandten Meister" bezeichnete, aber abbrechen.
Doch die junge Frau ließ sich trotz Abweisungen und Beschimpfungen nicht beirren. Nach einer Zechtour am Morgen des Ostermontags 2006 folgte Köblinger dem gelernten Maler in sein Haus in Eberstalzell. Dort sah Götzendorfer "rot", holte eine langstielige Axt mit giftgrünem Griff aus dem Garten und richtete die Waffe gegen seine Verehrerin. Mit 40 Hieben soll er Köblinger hingerichtet haben. Nach zwei Stunden Schlaf wollte Götzendorfer zunächst Spuren beseitigen. Doch dann entschied er sich zur Flucht, fuhr mit einem Audi nach Deutschland und weiter nach Frankreich. Nach einem internationalen Haftbefehl wurde er in Straßburg festgenommen.
Götzendorfer war umfassend geständig. Offen blieb zunächst, welche Mordwaffe verwendet worden war. Bei der Obduktion waren etliche Stichverletzungen festgestellt worden. Ermittler hatten nicht ausgeschlossen, dass Götzendorfer ein Samuraischwert verwendet haben könnte. Doch der Verdächtige sagte aus, mit einer scharfen Axt zugeschlagen und diese bei Paris entsorgt zu haben.
Das Gericht wertete Geständnis, Unbescholtenheit und die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit wegen Alkohols und psychischer Probleme als mildernd. Als erschwerend sah das Schwurgericht die "äußerst brutale Durchführung der Tat" an. (staro)
OÖnachrichten vom 05.10.2006
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