Hier noch einmal die wichtigsten Gildenregeln.....

Streiter des Nordens
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    Re: Hier noch einmal die wichtigsten Gildenregeln.....

    Anonymous - 24.09.2006, 11:02

    Hier noch einmal die wichtigsten Gildenregeln.....
    In Zeiten der Not und des Leides obliegt es nur wenigen die Chance zu ergreifen die natürliche Ordnung wieder im alten Glanze erstrahlen zu lassen.
    Dieses, nicht mehr und nicht minder, obliegt den Streitern des Nordens, als Pflicht aus alter Tradition heraus.
    Damit die Enthropie der Zeit den Aufgaben keinen Schaden anhaben soll, dienen diese Regeln uns als strahlendes Vorbild, an die sich jede Ordensschwester und jeder Ordensbruder zu halten hat.

    § 01 Die Ehre ist unser Leben.

    § 02 Wenn ein Bruder oder eine Ordensschwester aus Stolz oder Überhebung meint, dass ihm oder ihr ein Schöneres und Besseres zukomme, soll man ihm oder ihr das Geringste geben. Auch sollen diejenigen, welche die etwas Neues empfangen, das Alte sogleich zurückgeben, um sie den Knappen, den Dienenden und bisweilen den Armen zu schenken nach dem Gutdünken dessen, der dieses Amt innehat.

    § 03 Keiner soll etwas verlangen!

    § 04 Es ist zwar allgemein bekannt, dass alle müßigen Worte sündhaft sind, doch gilt das für die Schrift um so mehr. Doch was sollen diese vor dem Richter sagen, die sich ihrer eigenen Sünde gerühmt haben oder gegen Ihre Brüder und Schwestern vergangen? Darum soll gelten Obmutui et silui a bonis, d.h.: man soll, um Schweigen zu beobachten, es bisweilen unterlassen, Gutes zu reden. Was die Schrift mit einschließen sollte. Um so mehr muß man an sich halten und ablassen, Schlechtes zu reden, um der Strafe der Sünde zu entgehen. Wir verbieten ausdrücklich, dass ein Bruder oder Schwester die Thaten oder, besser gesagt, dummen Streiche, welche sie im Reiterdienste unter den Leuten ausgeführt haben, und die Sünde des Fleisches, welche sie mit den schlechten Weibern oder Männern treiben, irgend einem Bruder oder Schwester oder einem anderen Menschen erzählt. Wenn einer sie nun etwa einen anderen Bruder oder Schwester erzählen hörte, so soll dieser ihn oder sie sofort veranlassen zu schweigen; und sollte er oder sie nicht imstande sein, ihn oder sie zum Schweigen zu bringen, so soll er sofort weggehen und nicht willig sein Ohr dem Oelverkäufer leihen.

    § 05 Um Streitigkeiten vorzubeugen entscheiden die Mitglieder des Hohen Rates über die Belange der Streiter. Hierbei gilt der Grundsatz der Einstimmigkeit. Es muß Einstimmigkeit herrschen, denn sonst zerfällt jede Ordnung der Willkür.

    § 06 Als Exekutive setzt der amtierende Gildenmeister die Beschlüsse des Hohen Rates durch.

    § 07 Der Gildenmeister wird EINSTIMMIG von allen Streitern des Nordens gewählt.

    § 08 Sollte der Sitz des Gildenmeisters aus irgend welchen Gründen vakant sein, so übernimmt der Hohe Rat kommissarisch die wichtigsten Aufgaben der Führung.

    § 09 Entscheidungen die der Hohe Rat trifft müssen eine Woche vor Abstimmung an alle Streiter bekannt gegeben werden.

    § 10 Niemand hat das Recht diese Grundsätze in Frage zu stellen oder zu Verändern!

    § 11 Die Gildenmeisterwahlen erfolgen jeweils zum 01.01. eines jeden Jahres, oder auf besondere Veranlassung oder Wunsch des Gildenmeisters.

    § 12 Um den Hohen Rat zu entlasten sollte jede Klasse der Streiter einen Sprecher oder eine Sprecherin wählen, dieses sollte einmal pro Quartal erfolgen.

    § 13 Wer sich nie gelernt hat zu fügen, der wird nie ein großer Befehlsführer.

    § 97 Cellestria Silvana von Cellström ist ein Ehrenmitglied des Hohen Rates auf Lebenszeit, und hat damit alle verbundenen Rechte und Pflichten.



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