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Re: Mutterschaftsgeld
Alex - 16.09.2006, 11:45Mutterschaftsgeld
Wenn Sie privat krankenversichert sind oder keine Krankenversicherung haben, zahlt Ihnen das Bundesversicherungsamt ein einmaliges Mutterschaftsgeld (210 Euro); Ihr Arbeitgeber zahlt auch hier die Differenz zwischen dem Nettoarbeitsentgelt und dem Tagessatz von 13 Euro. Sind Sie arbeitslos oder in der Ausbildung, so wird das Arbeitslosen- bzw. Unterhaltsgeld in Mutterschaftsgeld derselben Höhe umgewandelt. Frauen, deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft zulässig aufgelöst wurde, erhalten komplett von der Krankenkasse bzw. dem Bundesversicherungsamt das vorherige Nettoarbeitsentgelt.
Quelle: http://www.zukunft-klippundklar.de/kinder/929.htm
Re: Mutterschaftsgeld
Nadine - 24.09.2006, 08:47
versteh ich das jetzt richtig??? also ich bekomme kein mutterschaftsgeld weil ich nicht arbeite und ja noch in lenas erziehungsurlaub bin???
Re: Mutterschaftsgeld
Alex - 24.09.2006, 11:20
Das Mutterschaftsgeld steht auch Geringverdienern zu. Voraussetzung: Die Schwangere muss bei Beginn der 6-wöchigen Schutzfrist vor der Geburt in einem Arbeitsverhältnis stehen. Außerdem muss zwischen dem 10. und 4. Monat vor der Entbindung insgesamt wenigstens 12 Wochen lang ein Arbeitsverhältnis oder sonstwie eine Krankenversicherungspflicht bestanden haben. Bezieher von Mutterschaftsgeld bleiben beitragsfrei in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung, wenn keine sonstigen beitragspflichtigen Einkünfte vorliegen.
Privatversicherte erhalten auf Antrag ein einmaliges Mutterschaftsgeld in Höhe von maximal € 210. Dieser Betrag wird vom Bundesversicherungsamt in Berlin gezahlt. Der Arbeitgeber muss für die Differenz zwischen Mutterschaftsgeld und dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist aufkommen. Ohne Anspruch auf Mutterschaftsgeld ist von der Krankenkasse auf Antrag ein einmaliges Entbindungsgeld in Höhe von € 77 vorgesehen.
Der Antrag auf Mutterschaftsgeld ist zu stellen bei der Krankenkasse bzw. beim Bundesversicherungsamt.
Bundesversicherungsamt Villemomblerstr. 76 53123 Bonn Telefon: 0228 619 - 0 Telefax: 0228 619 - 1870
Ein Werbungskostenabzug bei nichtselbständiger Arbeit ist auch für Mütter im Erziehungsurlaub möglich. Wer sich im Erziehungsurlaub auf dem Laufenden halten will, bildet sich auch während des Erziehungsurlaubs fort. Die dabei anfallenden Kosten sind Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit und gehören in die Anlage N zur Einkommensteuererklärung. Hierzu gehören die üblichen Kosten wie z.B: Fahrtkosten, Aufwendungen für Fachliteratur, Arbeitszimmer, Computer und Seminargebühren für Fortbildungsveranstaltungen.
QUELLE: http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/rententipps/mutterschaftsgeld.htm
Re: Mutterschaftsgeld
Alex - 24.09.2006, 11:21
also so wie ich das verstehe müsstest du im Mutterschaftsgeld zu bekommen in einem Arbeitsverhältnis stehen, bzw. gestanden haben, jedoch eigentlich während der Elternzeit steht man doch in einem "pausierten" Arbeitsverhältnis, oder nicht?
Hmmmmm, gute Frage. Mal weiter googeln
Re: Mutterschaftsgeld
Nadine - 24.09.2006, 11:29
ich denke ich bekomme keins... denn ich hab von märz bis september gearbeitet... nun nich mehr da sie mich nich mehr brauchen.... also steh ich ja in keinem arbeitsverhältnis und war auch nur auf 400euro basis und das eben bedingt- also nich immer 400euro weil sie mich nur gerufen haben wenn sie mich brauchten
Re: Mutterschaftsgeld
Alex - 24.09.2006, 11:30
http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/mutterschaftsgeld.htm
neee ich denk langsam auch - du kriegst nix.
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