MUTTERSCHUTZ

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    Re: MUTTERSCHUTZ

    Alex - 15.09.2006, 13:52

    MUTTERSCHUTZ
    Mutterschutz



    Während der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung kann Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht kündigen. Auch darf er Ihnen während der Schwangerschaft keine schwere körperliche Arbeit oder Tätigkeiten zumuten, die eine Gesundheitsgefährdung für Sie und Ihr Kind bedeuten können. Also keine Akkord- und Fließbandarbeit mehr; mit fortschreitender Schwangerschaft müssen auch Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit eingeschränkt werden. Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung gilt ein "Beschäftigungsverbot" - es sei denn, Sie sind selbst bereit, während dieser Zeit zu arbeiten.


    Quelle: http://www.zukunft-klippundklar.de/kinder/929.htm



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