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Alle Beiträge und Antworten zu "Gutachten nach §21 - Auto abmelden"
Re: Gutachten nach §21 - Auto abmelden
tabcore - 12.09.2006, 19:52Gutachten nach §21 - Auto abmelden
ich habe wegen meinem auspuff ja ein gutachten nach §21 machen lassen und hab es noch nicht eingetragen - aber ich wollte mein auto über den winter abmelden.
wie sieht es aus, wenn ich es nächstes jahr wieder anmelde - ist dann das gutachten verfallen ? und wie lange hab ich zeit ein §21 allgemein einzutragen ?
p.s
ich wollte auch eventuell eine nummernschildänderung machen lassen, aber wenn ich das mache, muss ich auf jeden es vorher eintragen lassen, weil da ja mein aktuelles nummernschild drauf ist (auf dem §21) - oder kann man es anhand der fahrgestellnummer mitübernehmen ?
fragen über fragen :D - sorry, aber bin über eure hilfe sehr dankbar :X
Re: Gutachten nach §21 - Auto abmelden
atomlc - 12.09.2006, 21:23
Ein Jahr ist das Gutachten gültig.
In der Zeit sollte es eingetragen werden.
Re: Gutachten nach §21 - Auto abmelden
tabcore - 15.09.2006, 01:19
na dann habe ich ja noch etwas zeit, aber ich denke, dass ich es eintragen lasse, bevor ich ihn abmelde - so hab ich es hinterher aus dem kopf, bevor ich es vergesse, bei meinem alzheimer :lol:
Re: Gutachten nach §21 - Auto abmelden
Matze - 15.09.2006, 20:11
Nee, brauchts erst machen wenn de ihn wieder anmeldest, weil da kriegst eh nen neuen Fahrzeugschein!!
Re: Gutachten nach §21 - Auto abmelden
atomlc - 15.09.2006, 20:13
Es wird aber alles aus dem Alten übertragen.
Re: Gutachten nach §21 - Auto abmelden
Matze - 15.09.2006, 20:16
Ja schon, aber da brauch ers ich doch net den Stress machen und sich jetz ne Stunde aufs Amt setzen und das gleiche im Frühjahr wieder... ;)
Re: Gutachten nach §21 - Auto abmelden
tabcore - 19.09.2006, 00:20
da hast recht - aber ich denke ich werde es vorher erstmal eintragen lassen - die stunde werde ich schon irgendwie rumbekommen beim amt - das warten dort ist man ja schon gewohnt :D
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