Gartenpflegekosten (Bitte um Teilnahme an Lösungssuche)

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    Re: Gartenpflegekosten (Bitte um Teilnahme an Lösungssuche)

    Sepp Träthner - 09.09.2006, 10:50

    Gartenpflegekosten (Bitte um Teilnahme an Lösungssuche)
    In einem Beratungsgespräch bin ich auf folgendes interessante Thema gestoßen.
    An einem 6-Familienhaus liegt ein großer Garten, den der Vermieter zu einem bestimmten Teil (40%) alleine nutzt, zu einem bestimmten Teil (30%) an zwei Mieter des Hauses vermietet/verpachtet hat und den Rest (30%) allen Mietern zur Verfügung stellt. (Gartenpflegekosten sind laut MV umlegbar)
    In allen Teilbereichen des Gartens stehen Obstbäume, die der Vermieter ohne jemanden zu Fragen von einem Gärtner regelmäßig beschneiden lässt.

    Die beiden Mieter, die je 15 % angemietet haben, wehren sich gegen die 15%ige Umlage + anteilge Umlage der 30 %.

    Die anderen Mieter wollen sich gegen die anteilige Umlage der 30% wehren.
    (Zu Recht?) Bitte um Meinungsäußerungen!



    Re: Gartenpflegekosten (Bitte um Teilnahme an Lösungssuche)

    Weicht - 09.09.2006, 10:59

    Geschoben ...
    Hab das Thema mal "auf Wichtig" geschoben.

    Und wieder zurück :D



    Re: Gartenpflegekosten (Bitte um Teilnahme an Lösungssuche)

    Matthias Blunert - 12.09.2006, 14:17

    Gartenpflegekosten einfach nur anteilg ...
    Das Problem, so will mir scheinen, ist nur auf den ersten Blick kompliziert. Im Rahmen der Kosten der Gartenpflege können nur solche Kosten verteilt werden, die tatsächlich auf eine Gemeinschaftsfläche entfallen. Vorliegend kann das nur den Anteil von 30 % des Grundstückes betreffen, der nicht in der ausschließlichen Verfügung eines Einzelnen stehen.

    Soweit ausschließlich auf diesen Grundstücksteil verifizierbare Kosten anfallen, die als Kosten der Gartenpflege umlagefähig wären, tragen diese alle Bewohner des Mehrfamilienhauses anteilig. Auf die verpachteten Flächen wie auf die vom Eigentümer selbst genutzte Fläsche können Gartenpflegekosten im Sinne von Betriebskosten nicht anfallen, weil diese Flächen von der jeweils Berechtigten selbst "gepflegt" werden.

    Für mich interssant ist die Frage der Aufteilung der Grundsteuer. Hier wäre durchaus zu überlegen, ob diese komplett auf die Benutzer des Wohnhauses umgelegt werden kann. Derr Zugang dürfte in der Veranlagung zu finden sein. Wird bei der Bemessung die Grundstücksgröße berücksichtigt oder hat diese Einfluss auf die Höhe der Veranlagung, müsste hier ebenso angemessen reduziert werden.



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