Dateitausch und Dateiupload Systeme

Medical Info und Radio Medical
Verfügbare Informationen zu "Dateitausch und Dateiupload Systeme"

  • Qualität des Beitrags: 0 Sterne
  • Beteiligte Poster: servex - Whitney
  • Forum: Medical Info und Radio Medical
  • Forenbeschreibung: Das menschliche Radioforum
  • aus dem Unterforum: Lob und Kritik
  • Antworten: 2
  • Forum gestartet am: Sonntag 21.08.2005
  • Sprache: deutsch
  • Link zum Originaltopic: Dateitausch und Dateiupload Systeme
  • Letzte Antwort: vor 17 Jahren, 7 Monaten, 14 Tagen, 12 Stunden, 30 Minuten
  • Alle Beiträge und Antworten zu "Dateitausch und Dateiupload Systeme"

    Re: Dateitausch und Dateiupload Systeme

    servex - 04.09.2006, 12:13

    Dateitausch und Dateiupload Systeme
    Guten Tag,

    selten das ich was schreibe, aber jetzt muss es mal sein!

    Mir wurde gesagt, ich würde illigale beschaffte Musik senden !!!

    Nun, verehrter Hörer, hier mal etwas in einfachen Worten aus dem Bereich des Europäischen Urheberrechts (genaues bitte selbst nachlesen).

    Doch zuerst:

    Dateitauschsysteme ermöglichen "JEDEN" an dem Sytem beteiligen Nutzer, eigene Dateien unter Berücksichtigung der Urheberrechts Anzubieten.
    "EMULE, KAZAAR, BEARSHARE"

    Sind Dateitauschsysteme illigal???

    NEIN !

    Das ist die klare Antwort, hier der Grund am Beispiel von Musik:

    Die Lizenz als das Urheberrecht an "EINZELMUSIKSTÜCKEN" (z.b. Pop/Rock/Country)beträgt 50 Jahre nach Aufführung:
    "Hank Williams - I Will Here" Aufnahme 1954 ist lizenzfrei und darf über Dateitauschsysteme angeboten werden.
    "Hank Williams - I Will Here" Neue Aufnahme 1964 ist NICHT LIZENZFREi und darf NICHT über das Dateitauschsysteme angeboten werden, das währe ILLIGAL.

    Bei Lizenz von "GESAMTMUSIKSTÜCKEN" (z.B. Classic/Musical/Opera) beträgt die Dauer, 70 Jahre nach Tod den Komponisten und 50 Jahre nach Aufführung.
    "Mozart - Die Kleine Nachtmusik" eine Aufnahme von 1954 ist lizenzfrei und darf über Dateitauschsysteme angeboten werden.
    "George Gershwin - Progy And Bess" eine Aufnahme von 1954 ist NICHT LIZENZFREi und darf NICHT über das Dateitauschsysteme angeboten werden, das währe ILLIGAL, weil der Komponist noch keine 70 Jahre Tod ist.

    Solange also Dateitauschsystem NUR für den Tausch von Urheberrechtfreien Daten benutzt wird ist es LEGAl, und deshalb ist das Dateitauschsystem nicht

    ILLIGAL.

    DateiUploadsysteme ermöglichen "NUR DAS ANGEBOT" des Uploadsystem zu Empfangen, b.z.w. an andere Weiterzureichen.
    "CANNAPOWER, NAPSTER, DOWNLOAD.DE"

    Sind Dateiuploadsysteme ILLIGAL???

    NEIN !

    Das ist die klare Antwort, hier der Grund am Beispiel von Musik:

    Die Lizenz also das Urheberrecht an "EINZELMUSIKSTÜCKEN" (z.b. Pop/Rock/Country)beträgt 50 Jahre nach Aufführung:
    "Hank Williams - I Will Here" Aufnahme 1954 ist lizenzfrei und darf über Dateiuploadsysteme angeboten werden.
    "Hank Williams - I Will Here" Neue Aufnahme 1964 ist NICHT LIZENZFREi und darf NICHT über das Dateiuploadsysteme angeboten werden, das währe ILLIGAL, es sei den, die Lizenz wird bezahlt.

    Bei Lizenz von "GESAMTMUSIKSTÜCKEN" (z.B. Classic/Musical/Opera) beträgt die Dauer, 70 Jahre nach Tod den Komponisten und 50 Jahre nach Aufführung.
    "Mozart - Die Kleine Nachtmusik" eine Aufnahme von 1954 ist lizenzfrei und darf über Dateiuploadsysteme angeboten werden.
    "George Gershwin - Progy And Bess" eine Aufnahme von 1954 ist NICHT LIZENZFREi und darf NICHT über das Dateiuploadsysteme angeboten werden, das währe ILLIGAL, weil der Komponist noch keine 70 Jahre Tod ist, es sei den, die Lizenz wird bezahlt.

    Bei Lizenzpflichtiger Musik, muss das Dateiuploadsysteme die Abgaben der Lizenz an die zuständigen Verwertunggesellschaften tragen, so es sich dabei um "ZUR DIREKTEN NUTZUNG" nach Empfangen Dateien handelt.
    "NAPSTER, DOWNLOAD.DE"

    Bei Lizenzpflichtiger Musik, muss das Dateiuploadsysteme die Abgaben der Lizenz an die zuständigen Verwertunggesellschaften "NICHT" tragen, so es sich dabei um "NICHT ZUR DIREKTEN NUTZUNG" nach Empfangen Dateien handelt.
    "CANNAPOWER"

    So weiter geht´s:

    Wer darf was???

    Die Musik anhören und auch in Rahmen von WEBCASTING (I-Radio) darf jeder bei "LIZENZFREIER" Musik.

    Die Musik anhören und auch in Rahmen von WEBCASTING (I-Radio), sofern in den AGB´s nicht anders Bestimmt, darf man die "LIZENZPFLICHTIGE" Musik nur dann verwenden, wenn eine Orginal- / Beschaffungs Nachweis möglich ist.
    Sowohl Cannapower also auch Napster oder Download.de haben entweder im Albumtitel oder als gesonderte Datei ihre Bezugsadresse in Form der Web-Adressierung.

    Im Rahmen der Lizenzpflichtiger Musik wird bei Napster, Download.de, die Abgaben an die Verwertungsgesellschaft getätig, der Empfänger kann die Musik unmittelbar hören.

    Bei Cannapower muss der Empfänger die Abgaben an die Verwertungsgesellschaft selbst täigen, damit er die Musik hören darf.

    Da die DJ/Moderatoren eines Lizenziertes Web-Casting System, die Musik "NUR" und "AUSSCHLIESSLICH" zum "ZWECK" des in den Bestimmungen der Verwertungsgesellschaften gebenen Abgaben, verwendet, darf man diese Musik von CANNAPOWER verwenden.

    Ein "Otto Normalo" darf die Musik von CANNAPOWER nicht verwenden, solange er keine Abgaben an die Verwertungsgesellschaft tätig mit den "Vertrag", die dann zu hören.

    MfG
    Servex



    Re: Dateitausch und Dateiupload Systeme

    Whitney - 04.09.2006, 16:54


    Na dann machen wir doch das Chaos mal komplett:

    Auszug einer Mail von Swissinternetradio.ch

    Die Verjährungsfrist von Tonträgeraufnahmen beträgt 70 Jahre und nicht 50. Titel nach 1936 sind abgabepflichtig. Die Titel muss ich nach Aufnahmedatum/Komponist sortiert deklarieren - dies verlangt die SUISA. 50 Jahre gilt z.B. für Aufführungen (Oper, Theater oder Konzerte), während die Rechte für Werke der Komponisten erst 70 Jahre nach der Publikation verjähren. Wenn Du nun eine CD von 1995 kaufst, die ein Werk von 1920 enthält, musst Du zwar dem Komponist keinen Heller mehr bezahlen, doch der Produktionsfirma während 50 Jahren ab Pressdatum (1995-2045). Erst nach diesem Datum kannst Du die Aufnahme frei verwenden. Nur mit der Original Schallplatte (Pressdatum 1920) ist die Verwendung abgabefrei. Das Gesetz basiert auf internationale Verträge mit Urhebern und Kulturverbänden.

    Zu Deinem Beitrag betr. illegaler Musik, das hat niemand behauptet.

    Den Rest würde ich gerne über Mail klären. Denn solche Beiträge verunsichern die Hörer und ziehen Neider und Behörden nur noch mehr an.

    Gruss

    Whitney



    Mit folgendem Code, können Sie den Beitrag ganz bequem auf ihrer Homepage verlinken



    Weitere Beiträge aus dem Forum Medical Info und Radio Medical

    Christoph - gepostet von Whitney am Sonntag 10.12.2006
    Frechheit nicht einmal angemeldet und ein riss machen - gepostet von Nici am Dienstag 02.05.2006



    Ähnliche Beiträge wie "Dateitausch und Dateiupload Systeme"

    Schiffe auf Bestellung, erforschte Systeme - Sargas (Dienstag 18.04.2006)
    Dateiupload - S8472 (Montag 20.11.2006)
    Alle Systeme - Harry Potter und der Feuerkelch™ - capper (Montag 31.10.2005)
    Bei Ebay gibts nur noch Bekloppte... - Thurim (Freitag 01.04.2011)
    Bus - Systeme - Kevin-Gilke (Sonntag 26.02.2006)
    Dateiupload - Wanderfalke (Freitag 08.09.2006)
    Taumelscheibenanlenkung -Pitch-Systeme - pepi47 (Sonntag 12.03.2006)
    Correct Systeme - webmaster (Samstag 24.02.2007)
    Zwei Systeme, zwei Accounts? - moneymagnet (Dienstag 28.06.2005)
    Ally-Systeme - Reservierungen und Verteilung - Anonymous (Freitag 14.04.2006)