EIDGENÖSSISCHE KOMMISSION in der Schweiz

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    Re: EIDGENÖSSISCHE KOMMISSION in der Schweiz

    M.M.Hanel - 02.09.2006, 18:54

    EIDGENÖSSISCHE KOMMISSION in der Schweiz
    Die EKR analysiert das Verhältnis Mehrheit und muslimische Minderheit in der Schweiz

    In ihrer Stellungnahme befasst sich die EKR mit der Beziehung der Mehrheitsgesellschaft zur muslimischen Minderheit in unserem Land. Die Kommission stellt in der öffentlichen Debatte die Tendenz fest, Muslime kollektiv für das Weltgeschehen verantwortlich zu machen.

    Diskriminierungen finden im täglichen Leben der Muslime z.B. in den Bereichen Arbeiten, Wohnen und bei Baugesuchen statt, wo Religion kein Ausschlusskriterium bilden darf. Es geht der EKR nicht um eine Hervorhebung kultureller und religiöser Besonderheiten oder gar um die Forderung nach einer Sonderposition für Muslime. Ziel ist vielmehr die Akzeptanz im täglichen Zusammenleben im Sinne von „Alle anders – alle gleich“ (so der Titel der aktuellen Jugendkampagne des Europarats). Rund 340'000 Muslime und Musliminnen aus über 100 Ländern leben heute in der Schweiz. Sie sind Angehörige verschiedener Ausrichtungen des Islam. Nahezu 12% sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Gemäss einer Studie der Eidg. Ausländerkommission (EKA) praktizieren 10-15% die Religion, während diese besonders für die junge Generation eher eine Familientradition darstellt. Mit Blick auf die Weltpolitik sind die Muslim/-innen in den letzten Jahren die neuen Sündenböcke der öffentlichen Debatte in der Schweiz geworden. Hier lebende Menschen werden oft kollektiv verunglimpft und in eine Art Sippenhaft für weit entfernte Ereignisse genommen. Es ist deshalb wichtig zu erkennen, dass der Diskurs über Muslime von Stereotypen und Vorurteilen geprägt ist, die bereits vor dem Krieg in Südosteuropa und den Attentaten vom 11. September 2001 existiert haben.

    Im so genannten Karikaturenstreit zu Anfang 2006 äusserten sich praktizierende und säkular lebende Musliminnen und Muslime. In ihren eigenen Reihen hat sich ein Diskurs über den Kampf gegen Terrorismus, die Integration, das bürgerliche Leben und den Stellenwert der Religion in Europa entwickelt. Zu Verzerrungen führt die Debatte um Verstösse gegen die Schweizer Rechtsordnung. Selbstverständlich sollen Verstösse geahndet werden. Individuell begangene Handlungen (Ehrenmorde, Zwangsverheiratungen und genitale Verstümmelungen) dürfen jedoch nicht als Beweis für die kulturelle Minderwertigkeit und Unverträglichkeit des Islam mit der Schweiz interpretiert werden. Das Kopftuch, meist als Symbol des kulturellen Unterschieds und der Unterdrückung der Frau interpretiert, darf in der Schweiz nicht mit Extremismus gleichgesetzt werden. Im Übrigen wird keiner anderen religiösen Minderheit und ihrem Bedürfnis nach würdigen Sakralbauten so wenig Verständnis entgegengebracht wie den Muslimen. Die Diskriminierung von Muslimen im täglichen Leben ist eine Tatsache. So wird z.B. Musliminnen und Muslimen teilweise auf Grund ihrer Religionszugehörigkeit das Bürgerrecht verweigert. Für Jugendliche ist es nicht zuletzt wegen antimuslimischer Vorurteile schwierig, eine Lehrstelle zu finden. Die EKR empfiehlt Akteuren und Entscheidungsträgern auf allen Ebenen konkrete Massnahmen, um Diskriminierungen entgegenzutreten, und Wertekonflikte mit demokratischen Mitteln zu lösen.



    Re: EIDGENÖSSISCHE KOMMISSION in der Schweiz

    M.M.Hanel - 02.09.2006, 20:51


    Basler Zeitung; 02.09.2006[0]; Seite 7

    Muslime dürfen nicht für alles haftbar gemacht werden

    Empfehlungen der Kommission gegen Rassismus zum Umgang mit einer grossen religiösen Minderheit

    CHRISTOF WAMISTER

    In ihrem Bericht zur Lage der muslimischen Minderheit in der Schweiz schlägt die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR[100]) keine alarmistischen Töne an, sondern gibt ein differenziertes Bild der Situation. Die rund 340 000 Einwohner der Schweiz, welche dieser Religion zugeordnet werden, bieten kein homogenes Bild. Sie stammen aus rund hundert Ländern, die meisten von ihnen kommen aus dem Balkan und der Türkei. Man schätzt, dass nur 10 bis 15 Prozent ihre Religion a uch wirklich praktizieren. Im Wesentlichen geht es um diese Gruppe, die in eine Vielzahl von religiösen Gemeinschaften zerfällt.

    Probleme gibt es, wo die Religionszugehörigkeit sichtbar wird, wo die Andersartigkeit mit den Ansprüchen des modernen westlichen Lebens zusammenstösst. Reizbereiche sind die Bekleidung, die Ernährung, der Standort der Kulträume, die Begräbnissitten und die Dispensierung von gewissen Fächern in der Schule (Sport für Mädchen). Grundsätzlich möchte die EKR[100] keine Sonderposition für solche Eigenarten. Vielmehr sollten die Muslime in ihrer Verschiedenartigkeit im Allta g akzeptiert werden, was aber oft nicht der Fall sei.

    Muslime würden bei der Stellen- und Wohnungsuche benachteiligt. Wer sich muslimisch kleide, müsse sich Bemerkungen anhören. Junge Muslime würden von Sicherheitsbeamten strenger kontrolliert. Boël Sambuc, Vizepräsidentin der EKR[100], vermisst für die Schweiz ein Anti-Diskriminierungsgesetz, mit dem solche Benachteiligungen eingeklagt werden könnten. Es gibt dazu auch eine Motion der Grünen im Nationalrat, die vom Bundesrat aber abgelehnt wird. Die EKR[100] schliesst sich der Forderung nach einem neuen Gesetz nicht an, wie Präsident Georg Kreis erklärte. Die Bestimmungen gegen Rassismus und Störung des Religionsfriedens im Strafgesetz sowie der zivilrechtliche Persönlichkeitsschutz müssen da vorerst genügen.

    Die EKR[100] gibt unter anderem zu folgenden Punkten Empfehlungen:

    > Die Bestattung nach muslimischem Ritus muss auf den Friedhöfen möglich sein (vgl. auch Text rechts).

    > Es sollen die Rechtsgrundlagen für die öffentlich-rechtliche Anerkennung der muslimischen Glaubensgemeinschaften geschaffen werden.

    > Für die praktizierende muslimische Bevölkerung soll die Versorgung mit Fleisch von geschächteten Tieren sicherhgestellt sein.

    > Religiöse Zugehörigkeit darf bei der Anstellung nicht als negatives Kriterium gewertet werden.

    Rechtsgüter. Muslime dürfen nicht «kollektiv für das Weltgeschehen verantwortlich» gemacht werden, sagt die EKR[100] mit Blick auf die Terrorismusdebatte. Sie befasst sich auch nachträglich noch einmal mit den «hetzerischen» dänischen Mohammed-Karikaturen. Der EKR[100] ist aber auch bewusst, dass es eine Presse- und Meinungsfreiheit gibt, und dass in Streitfällen mit religiösen Minderheiten oft gleichwertige Rechtsgüter in Konflikt geraten. Der Entscheid des Bundesgerichtes, dass das Kopftuch für Lehrpersonen an öffentlichen Schulen verboten werden kann, wird nicht verurteilt. Denn das Kopftuch könne Ausdruck einer individuellen Einstellung, aber auch ein Zeichen militanter Religionsauffassung sein.


    Tages-Anzeiger; 02.09.2006[0]; Seite 2

    Inland

    Mehr Moscheen für mehr Muslime

    Verständnis und Toleranz statt pauschaler Terrorverdacht: Das wünscht sich die Eidgenössische Rassismuskommission für die Muslime in der Schweiz.


    Das Zusammenleben zwischen Schweizern und Muslimen ist in den letzten Jahren schwieriger geworden. Schwieriger wegen der Konflikte im Nahen Osten und der Folgen davon, den Terroranschlägen weltweit. Diese Schwierigkeiten konstatiert auch die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR[100]). Sie hat gestern einen Bericht über die Lage der muslimischen Minderheit vorgelegt.

    Die Muslime würden sich zwar scheuen, offen über ihre Probleme in der Schweiz zu sprechen, sagte Samia Osman von der Arbeitsgemeinschaft Christen und Muslime, Diskriminierungen gehörten aber zum Alltag: Abfällige Bemerkungen in der Öffentlichkeit oder am Arbeitsplatz, nachbarschaftliche Schikanen und entwürdigende Behandlungen auf den Flughäfen.

    Kein Kampf der Kulturen?

    Die Schweiz müsse die Vielfalt ihrer Bevölkerung akzeptieren und den Dialog mit den Minderheiten suchen, schreibt die EKR[100]. Mit ihrem Bericht wolle sie Benachteiligungen aufdecken und Verständnis wecken. Wegen der weltpolitischen Entwicklung würden die Muslime leider immer mehr zu Sündenböcken. Die EKR[100] kritisiert «die Heraufbeschwörung eines "clash of civilizations », eines Kampfs der Kulturen.

    Die Kommission unter ihrem Präsidenten, dem Historiker Georg Kreis, fordert mehr Gebetshäuser für Muslime. Dafür müssten Bau- und Zonenordnungen flexibel ausgelegt werden. Auf öffentlichen Friedhöfen verlangt die EKR[100] Bestattungen nach muslimischen Riten. Möglich sind solche in gewissen Zentren wie Zürich, Bern und Basel. Auch in den Firmen müsse die freie Religionsausübung «mit geeigneten Massnahmen» möglich gemacht werden, wünscht die EKR[100]. Eine weitere Empfehlung der Kommission: die Versorgung muslimischer Gläubiger mit geschächtetem Fleisch.

    Spezifische Probleme wie Ehrenmorde, Genitalverstümmelungen, Zwangsehen oder generell die Stellung der muslimischen Frau sowie die Gefahr, die von den Islamisten ausgeht, wurden nur am Rande behandelt. Zur Kopftuchfrage hält die EKR[100] zurückhaltend fest, dabei handle es sich um «eine Form der individuellen religiösen Haltung»; dies dürfe auf keinen Fall mit Extremismus gleichgesetzt werden.

    Der Bericht versachliche die sehr emotionale Debatte über das Zusammenleben mit der muslimischen Minderheit, sagte gestern Fatih Dursun von der Vereinigung der Islamischen Organisationen und Mitglied der Rassismuskommission. Wer das Gespräch mit Muslimen in der Schweiz suche, werde «von Fundamentalismus oder Extremismus überhaupt nichts spüren».

    Rund 340 000 Muslime leben in der Schweiz. 1970 waren es erst gut 16 000. Sie kommen aus über 100 Ländern, die meisten aus dem Balkan. Gemäss Schätzungen der Kommission sind etwa 10 bis 15 Prozent der Muslime Gläubige im engeren Sinn. Knapp 12 Prozent sind Schweizer Bürger.

    Sich von Extremisten distanzieren?

    Auf die Frage, warum seine Kommission nur Forderungen an die Mehrheit stelle und warum sie nicht von den Muslimen verlange, sich vom Extremismus zu distanzieren, antwortete Georg Kreis, man habe solche Fragen zwar auch in der Kommission diskutiert, «aber wir sind ganz entschieden der Meinung, es kann nicht von Muslimen immer wieder eingefordert werden, dass sie sich gegenüber etwas distanzieren, was wir in einer falschen Weise mit ihnen in Verbindung bringen».

    ****

    © Die Südostschweiz; 02.09.2006[0]

    Kommentar

    Nur einseitig Empfehlungen abgegeben

    Von Mathias Küng

    Die Lebensumstände der in den letzten 30 Jahren massiv gewachsenen muslimischen Minderheit in der Schweiz sind seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA nicht mehr dieselben. Einzelne Zeitgenossen stellen sie seither unter eine Art Generalverdacht. Dieser ist natürlich nicht berechtigt, erst recht nicht in der Schweiz. Die meisten Muslime in der Schweiz kommen aus Osteuropa und der Türkei. In diesen Ländern spielt der Islam im öffentlichen Leben traditionell eine ganz andere Rolle als etwa in Saudi-Arabien oder im Iran. Zudem lehnen die moslemischen Gemeinschaften in der Schweiz den Missbrauch ihrer Religion durch Extremisten ganz klar ab.

    In unserem täglichen Alltag stehen andere Probleme im Vordergrund. Etwa die Friedhofsdebatte, der Streit um Minarette und in der Schule. Hier müssen beide Seiten aufeinander zugehen. Muslime haben selbstverständ- lich das gleiche Anrecht auf eine würdige Bestattung wie alle anderen. Wenn eine Moschee oder ein Minarett zonenkonform ist, ist es zu akzeptieren. Umgekehrt müssen Musliminnen in öffentlichen erzieherischen Funktionen auf ihr Kopftuch verzichten. Turn- und Schwimmunterricht sowie Klassenlager sind obligatorisch für alle. Lehrkräfte beiden Geschlechts müssen vollständig akzeptiert werden. Die Gleichstellung von Mann und Frau ist nicht verhandelbar.

    Die Schweiz besteht aus lauter Minderheiten. Ihr Erfolgsgeheimnis ist die Fähigkeit, diese laufend zu integrieren, ohne ihnen ihre Identität zu nehmen. Das setzt aber die Bereitschaft zur Integration voraus. Mit Blick darauf hat die Kommission gegen Rassismus unter der Leitung von Georg Kreis bedenkenswerte Empfehlungen zuhanden von Gesellschaft, Behörden, Arbeitgebern, Erziehungsverantwortlichen und Medien erlassen. Leider sieht sie es nicht als ihre Aufgabe, auch der betroffenen Minderheit selbst Empfehlungen zu geben. Schade, denn erst in Kenntnis der Schwächen beider Seiten kann man gemeinsam deren Überwindung angehen. So wächst gegenseitiges Vertrauen.


    Tamer Aboalenin
    Journalist
    Hildanus Str. 3
    CH - 3013 Bern
    Switzerland

    Tel 0041 31 331 82 12
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