Verfügbare Informationen zu "Rote Front e.V. Gründung"
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Alle Beiträge und Antworten zu "Rote Front e.V. Gründung"
Re: Rote Front e.V. Gründung
Anonymous - 01.09.2006, 17:29Rote Front e.V. Gründung
Es ist soweit!!!
Die Rote Front läuft langsam an!
Bis zum 15.09.2006 soll die Satzung und das Programm fertig gestellt werden.
Bis zum 25.09.2006 soll der Verein Rote Front e.V. in einer offenen Sitzung gegründet werden.
Zur Zeit stehen 2 Optionen Offen
1. Option : Eine eigene unabhängige Wählergruppe oder Partei mit einem Fraktionsstatus für die Linke.WASG. Um diese Möglichkeit zu prüfen und zu besprechen, wird es ein treffen der heutigen Roten Front mit Vertretern der "Linken.WASG FFM Römer"-Fraktion geben.
Dieser Termin wird 2 Wochen vorher angekändigt in diesem Forum und auf der Homepage. Um weitere informationen zu erhalten melden Sie sich bitte im Forum an, oder schicken Sie eine E-Mail an Markus.Giersch@gmx.de mit dem Vermerk das Sie gerne weitere Informationen dies bezüglich hätten.
2. Option : Bei keiner Übereinstimmung mit der Linken.WASG wird im Anschluss der Verein Rote Front e.V. gegründet. Diese ist dann endgültig Unabhängig und Selbstbestimmend.
Re: Rote Front e.V. Gründung
Anonymous - 18.09.2006, 02:09
Ich will Option 2.
Unabhängig, Frei, Direkte und unzensierte Meinung.
Re: Rote Front e.V. Gründung
Mr. Badger - 19.09.2006, 23:37
Ich denke eine Vereinsgründung ohne einen politischen Hintergrund ist absolut sinnvoll.
Also ich möchte ja immer noch Waffeln am Weihnachtsmarkt anbieten...
Ich denke da an eine spezielle Bierwaffel
Re: Rote Front e.V. Gründung
Markus Giersch - 19.09.2006, 23:50
Also ich finde auch, das wir unbedingt einen sinnlosen verein gründen sollten, um dann im unpassensten moment eine total sinnlose und überflüssige partei zu gründen! machen wir es so wie die anderen
Die waffeln wirst du dann verkaufen dürfen als verein, sind dann ja im frankfurter vereinsring, oder dürfen dann ja da mitmachen - jupie!!!
Bierwaffeln?
das geht glaube ich nicht wegen der konsistenz des bieres, beim einmischen in die backmischung würde es doch schäumen - udas gleiche beim erhitzen. also das ist echt ein gewaltiges problem.
wie wärs mit wodka oder bacardi?
Re: Rote Front e.V. Gründung
Mr. Badger - 20.09.2006, 00:47
Wie wäre es mit Eierlikör??
Spaß bei Seite, die Vereinsgründung ist unerlässlich, also pack mer´s on..
Re: Rote Front e.V. Gründung
Markus Giersch - 20.09.2006, 00:58
Eierlikör? Hört sich gut an, kannen ja ne abstimmung durchführen...
Re: Rote Front e.V. Gründung
donbashi de là ghètto - 24.09.2006, 21:06
:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
:mrgreen: *ironiean* die könnt ihr aber net in unsere mosche verkaufen *ironieaus* :mrgreen:
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Re: Rote Front e.V. Gründung
Anonymous - 24.09.2006, 22:18VEREINSGRÜNDUNG
Hallo Liebe Rot Frontler,
wir habens gepackt. Wir haben am 23.9.2006 (Samstag) in einer Vollversammlung beschloßen die Rote Front in das Vereinsregister einzutragen. Dieser Verein wird gemeinützig sein. Die Unterlagen zur Vereinsanmeldung werden diese Woche beim Vereinregister eingereicht.
Die Vollständige Bezeichnung unseres Vereins wird lauten:
ROTE FRONT Gesellschaftsanalyse und Politische Bildung e. V.
Die Struktur und Gründungsprotokoll sind unter
http://www.rotefront.de/1/RoteFronteV.htm
abrufbar
Die Satzung ist unter diesem Link abrufbar
http://www.rotefront.de/1/Satzung.htm
Unser Programm ist nicht fertig, dies soll nach und nach geschehen in gemeinschaftlicher Arbeit
http://www.rotefront.de/1/Programm.htm
Erläuterung zu den Nicknamen:
Vereinsvorstand 3 Personen
1. Vorsitzender: Giersch, Markus = Administrator , Major
2. Vorsitzender: Karimi, Hamid = A.S.S.I.
3. Vorsitzender: Doerk, Andreas = pitbull2006
Geschäftsvorstand 2 Personen
1. Vorsitzender: Dachs, Stefan = Mr.Badger
2. Vorsitzender: Tariq, Basharat Ahmad = don bashi de la ghetto
Pressesprecher 2 Personen
1. Vorsitzender: Tariq, Imran Ahmad = nicht Online
2. Vorsitzender: Dachs, Stefan = Mr.Badger
Schriftführer 2 Personen
1. Vorsitzender: Doerk, Andreas = pitbull2006
2. Vorsitzender: Kibkalo, Roger = Roger1979
Mit Roten Grüßen
Markus Giersch
1.Vereinsvorstand
Re: Rote Front e.V. Gründung
Anonymous - 28.09.2006, 12:24Antrag auf Gemeinnützigkeit
Hallo Liebe Rot Frontler,
heute am 28.09.2006 haben wir denn Antrag auf Gemeinnützigkeit beim Finanzamt V in Frankfurt am Main gestellt.
Die Bearbeitungsdauer liegt bei cirka 1 bis 2 Wochen.
Im Anschluss kann der Verein endlich für 20€ - 25€ eingetragen werden beim Vereinsregister Frankfurt am Main.
Diese Eintragung kostet deshalb ein paar Euros, da unser Verein über das Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht wird.
Re: Rote Front e.V. Gründung
Anonymous - 20.10.2006, 19:25Antrag auf Gemeinnützigkeit erneut stellen
Heute gabs mal endlich eine Antwort vom Finanzamt.
Dem Antrag auf Gemeinnützigkeit konnte vorerst keine Genehmigung erteilt werden, da laut Finanzamt die Verbesserung der heutigen Gesellschaft nicht Gemeinnützig ist. :gruebel:
Aber das Finanzamt war so net, und hat gesagt was wir noch einfügen müssen... :wav:
Das ist glaube ich das coolste Finanzamt der Welt...
Also nochmal 2 Wochen warten, aber dann ist es 100% durch,
steht so da...
Re: Rote Front e.V. Gründung
Anonymous - 10.11.2006, 22:51
Am Samstag den 11.11.2006 wird der Antrag auf Gemeinützigkeit beim Finanzamt neu gestellt.
Re: Rote Front e.V. Gründung
Mr. Badger - 20.11.2006, 18:02
Oooohhhhh welch Freude
Bitte lieber Weihnachtsmann lass es ganz schnell durchgehen, dass die Rote Front endlich monetäre Leistungen erhält und seine Gemeinnützigkeit dem Volk/Bürger zu seinem Vorteil lassen werden kann.
Vielleicht hilft´s ja
Mr.Badger ( Geschäftsführender Vorstand )
Re: Rote Front e.V. Gründung
Anonymous - 04.12.2006, 19:32
Du glaubst doch nicht wirklich das dieser Typ der unter anderem Kinderarbeit² und Mord³ empfiehlt unserer RF hilft?
²Tchibo-Cafe
³Coca-Cola
Re: Rote Front e.V. Gründung
Anonymous - 04.12.2006, 23:04
Karl hat folgendes geschrieben: Du glaubst doch nicht wirklich das dieser Typ der unter anderem Kinderarbeit² und Mord³ empfiehlt unserer RF hilft?
²Tchibo-Cafe
³Coca-Cola
Immerhin kommt er am 9. auf unsere Demo, wenn auch in zivil
Re: Rote Front e.V. Gründung
Anonymous - 06.12.2006, 13:32
Ich (bzw. der Dachboden des Hauses in dem meine Mutter wohnt) könnte eine Modekollektion zur Verfügung stellen, falls sich jemand anbieten würde als "Missbrauchsopfer" zu demonstrieren.
Re: Rote Front e.V. Gründung
Markus Giersch - 09.12.2006, 18:06
finanzamt hats mal wieder nicht anerrkannt unsere gemeinützigkeit...
scheis drauf, ich melde den verein halt nicht gemeinützig ein...
nächste woche trge ich ihn ins vereinsregister ein
Re: Rote Front e.V. Gründung
Anonymous - 12.01.2007, 18:032.Vollversammlung
Einladung zur 2. Vollversammlung der Roten Front
Sehr geehrte Mitglieder,
am 28.01.2007 um 19:00 Uhr findet im Cafe "Am Ring" im Ben-Gurion-Ring 58, 60437 Frankfurt die 2. Vollversammlung statt.
Auf der Tagesordnung stehen:
1. Änderung der Bezeichnung "unabhängige Revisionisten"
2. Satzungsänderungen
- in §1 wird der Passus "Die Rote Front soll in das Vereinsregister eingetragen werden" unter dem neuen Punkt (Abs.5) eingefügt.
- in §2 (Abs.2) wird der Passus "Über begründete Ausnahmefälle entscheidet der Vereinsvorstand in einer Abstimmung, die einer einfachen Mehrheit benötigt. Das Ergebnis und die Beweggründe des Vorstands sind zu veröffentlichen." ersetzt durch: "Als Grundlage gilt die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland"
- in §9 (Abs.1) wird der gesamte Abschnitt 1 "Der Vorstand wird alle 5 Jahre mit der einfachen Mehrheit in der Vollversammlung neu gewählt. Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen und erweitert sich wie folgend: 10 Mitglieder/3Vorstände; 100/4; 1.000/5; 10.000/6; 100.000/7;usw.
Der Vorstand hat nicht das recht die Satzung und das Programm eigenmächtig zu ändern. Der Vorstand hat jedoch das recht, alle Beschlüsse der Mitgliederversammlung innerhalb von 30 Tagen zu revidieren. Bei einer Revidierung eines Beschlusses der Mitgliederversammlung bedarf es der 2/3 Stimmenmehrheit des Vorstands.
Die Mitgliederversammlung ist an diese Entscheidung des Vorstandes gebunden.
Der Vorstand beruft die Vollversammlung unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 14 Tagen mit Angabe der Tagesordnung schrifftlich ein.
Der Vorstand wählt für seine Legislaturperiode einen Kassenwart.
Der Vorstand koordiniert die öffentlichen Aktivitäten des Vereins"
ersetzt durch
"Der Verein muss einen Vorstand haben. Der Vorstand kann aus mehreren Personen bestehen.
Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Umfang seiner Vertretungsmacht kann durch die Satzung mit Wirkung gegen Dritte beschränkt werden.
Der Vorstand wird alle 5 Jahre mit der einfachen Mehrheit in der Vollversammlung neu gewählt. Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen und erweitert sich wie folgend: 10 Mitglieder/3Vorstände; 100/4; 1.000/5; 10.000/6; 100.000/7;usw.
Der Vorstand hat nicht das recht die Satzung und das Programm eigenmächtig zu ändern.
Der Vorstand beruft die Vollversammlung unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 14 Tagen mit Angabe der Tagesordnung schrifftlich ein.
Der Vorstand wählt für seine Legislaturperiode einen Kassenwart.
Der Vorstand koordiniert die öffentlichen Aktivitäten des Vereins".
3. sonstiges
Rote Grüße
Markus Giersch
1.Vorstand
Konrad-Duden-Weg 1
60437 Frankfurt
Tel.: 0176 - 28 08 08 54
da wohl nicht jeder teilnehmen kann, können alle mitglieder auch anregungen über das forum geben, die wir dann mit in der vollversammlung berücksichtigen.
WARUM WIEDER WAS ÄNDERN?
die satzung habe ich laie selbst entworfen,
da sind bewusst sachen eingebaut worden,
die verhindern das wir unterwandert werden.
dies ist leider verboten.
das amtsgericht hat geagt, das wir das ändern müssen.
also tun wirs mal - auch wenn ioch da kotzen könnt...
Re: Rote Front e.V. Gründung
Markus Giersch - 17.02.2007, 23:05
mal wieder was neues:
am montag (19.02.2007) werden hamid, andreas und ich um 11 uhr beim ortsgerichtsvorsteher die beglaubigung unseres vereins erledigen.
das vereinsregister hat uns zugesagt, das dann nichts mehr schief gehen kann.
ich hoffe, das wir dann ENDLICH richtig loslegen können.
Re: Rote Front e.V. Gründung
Markus Giersch - 20.02.2007, 13:32
hamid konnte nicht, deswegen wird er die beglaubigung die woche nachholen.
andreas und ich haben es schon hinter uns gebracht.
Re: Rote Front e.V. Gründung
Mr. Badger - 21.02.2007, 17:56
Ach ich freue mich schon die vielen Gelder der Roten Front Frankfurt als
sog. Finanzvorstand verwalten zu dürfen. Endlich macht mein Studium einen Sinn....
Re: Rote Front e.V. Gründung
Markus Giersch - 21.02.2007, 18:00
momentan verwalten wir glaube ich eher ein minus von ca. 1500€
und das viele geld???
ich hoffe du schaffst das studium mit 100% der punktzahl,
dann bin ich mir sicher, das du das kapitalistische system verstehst und auch zu unseren gunsten zerlegen und "aussaugen" kannst.
obwohl, ich glaube wir wären jetzt schon in der lage millionen verschwinden zu lassen und gewaschen wieder hervorzubringen
Re: Rote Front e.V. Gründung
Anonymous - 01.04.2007, 19:093. und letzte Mitgliedervollversammlung der -RF-
Einladung zur 3. Vollversammlung der Roten Front
Sehr geehrte Mitglieder,
am 15.04.2007 um 18:00 Uhr findet im Cafe "Internet" im Konrad-Duden-Weg 1, 60437 Frankfurt die 3. Vollversammlung statt.
Auf der Tagesordnung stehen:
1. Änderung des Vereinsnamen von „Rote Front – Gesellschaftsanalyse und Politische Bildungung" in „Front – Gesellschaftsanalyse und Politische Bildung“
2. Abstimmung über die neue Satzung:
§ 1 NAME UND SITZ
(1) Der Verein führt den Namen:
FRONT - Gesellschaftsanalyse und Politische Bildung e.V. (nachfolgend -FV/FF- genannt).
(2) Die -FV/FF- hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.
(3) Die -FV/FF- setzt sich zum Ziel, die Verbesserung der heutigen Gesellschaft voran zu führen.
(4) Das Tätigkeitsgebiet des Front e.V. ist die Bundesrepublik Deutschland.
(5) Der Front Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
§ 2 MITGLIEDSCHAFT
(1) Mitglied der -FV/FF- kann jede natürliche Person sein, die das 14.Lebensjahr vollendet hat, die das Grundsatzprogramm und die Satzung anerkennt und bereit ist die Programmgrundsätze der -FV/FF- zu fördern und zu vertreten.
(2) Mitglied kann nicht sein, wer einer Organisation angehört, deren Ziele die politische Handlungsunfähigkeit und Kriminalisierung des Front Vereins sind. Die Feststellung der Unvereinbarkeit trifft der Vereinsvorstand in einer Abstimmung und bedarf der einfachen Mehrheit. Das Ergebnis und die Beweggründe des Vorstands sind zu veröffentlichen. Mitglied kann ebenfalls nicht sein, wer menschenverachtendes, wer diskriminierendes, wer rassistisches, antisemitisches und/oder antidemokratisches Gedankengut verbreitet. Als Grundlage gilt die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.
§ 3 AUFNAHME VON MITGLIEDERN
(1) Die Aufnahme erfolgt über eine registrierte Anmeldung mit Bürgerlichen Namen im Internet Portal oder per Postweg.
(2) Gegen Annahme oder die Zurückweisung eines Aufnahmeantrages kann bis auf weiteres bei dem Vereinsvorstand Einspruch eingelegt werden. Dieser ist an einer Abstimmung im Internetportal mit einfachen Mehrheit aller Teilnehmenden Mitglieder gebunden.
(3) Die Mitgliedschaft beginnt mit der Bestätigung der Anmeldung im Internetportal oder mit der schriftlichen Bestätigung auf dem Postweg.
(4) Der Front Verein führt eine zentrale Mitgliederdatei. Teile dieser Zentrale Mitgliederdatei sind für alle Mitglieder im Forum einsehbar, jedoch Freiwillig. Alle Daten die auf dem Schriftverkehr ausgetauscht werden, dürfen nur vom Vorstand eingesehen werden und bedürfen einer schriftlichen Genehmigung des Betroffenen. Diese Daten dürfen nicht weiter gegeben werden.
§ 4 BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT
(1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
(2) Der Austritt aus dem Front Verein ist jederzeit zulässig. Er erfolgt durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Vortstand oder durch die eigene Löschung des Accounts im Internetportal.
§ 5 RECHTE UND PFLICHTEN DER MITGLIEDER
(1) Jedes Mitglied hat das Recht an Veranstaltungen, Wahlen, Abstimmungen und Arbeitskreisen im Rahmen der Gesetze teilzunehmen und seine Rede, Antrags- und Vorschlagsrechte uneingeschränkt auszuüben. Jedes Mitglied hat das Recht, an der Willensbildung des Front Vereins mitzuwirken. Vor jeder Beschlussfassung hat er es das Recht, Fragen zu stellen und die eigene Meinung zur anstehenden Entscheidung vorzutragen.
(2) Jedes Mitglied hat die Pflicht, die satzungsgemäß gefassten Beschlüsse der Vollversammlung als Mehrheitsentscheidung anzuerkennen. Die Beschlüsse können durch eine einfache Mehrheit in einer Abstimmung durch den Vorstand revidiert werden. Die Abstimmungsergebnisse und Beweggründe der einzelnen Vorstandsmitglieder sind zu veröffentlichen.
(3) MandatsträgerInnen von anderen Parteien innerhalb der -FV/FF- können nicht zu einheitlicher Stimmabgabe (Fraktionszwang) verpflichtet werden, sollte jedoch darüber innerhalb des Front Vereins abgestimmt worden sein und der/die MandatsträgerInen anders entschieden haben, droht der Ausschluss aus der -FV/FF-. Der Ausschluss wird durch eine einfache Mehrheit in einer Abstimmung durch den Vorstand festgestellt. Die Abstimmungergebnise und Beweggründe der einzelnen Vorstandsmitglieder sind zu veröffentlichen. In dem Internetforum des Front Vereins wird über die Arbeit und die getroffenen Entscheidungen der Mitglieder des Front Vereins informiert, dies ist öffentlich zugänglich. Dies ist auch auf schriftlichen Verkehr möglich, die Kosten trägt der Empfänger. Die Informationen sind stets auf dem aktuellsten Stand zu halten.
(4) MandatsträgerInnen im Europaparlament, im Deutschen Bundestag und den Landesparlamenten sowie InhaberInnen von Regierungsämtern auf Bundesebene und Landesebene anderer Parteien leisten wie jedes andere Mitglied keine Mitgliedsbeiträge, dies hat nur auf freiwilliger Basis zu geschehen.
§ 6 ORDNUNGSMASSNAHMEN
(1) Der Ausschluss aus dem Front Verein ist die einzige Ordnungsmaßnahme.
§ 7 GLIEDERUNG
(1) Der Front Verein gliedert sich in einen Bundesverband mit Landesverbänden. Innerhalb der staatsrechtlichen Grenzen eines Bundeslandes gibt es nur einen Landesverband.
(2) Landesverbände untergliedern sich nach Interessengruppen und nach Wunsch der Mitglieder.
(3) Landes- und untergeordneten Vereinigungen führen den Namen Front Verein (-FV-) und einen Zusatz der durch die angehörigen Mitglieder bestimmt wird.
(4) Die Landesverbände und Vereinigungen regeln ihre Angelegenheiten durch eigene Satzungen, soweit die Satzung der nächst höheren Gebietsvereinigung hierüber keine Vorschriften enthält. Diese müssen mit dem Parteiengesetz, dieser Satzung und den Grundsätzen und Zielen des Front Vereins übereinstimmen. Diese Übereinstimmung überprüft der Vorstand der -FV/FF-.
§ 8 ORGANE DES VEREINS
Vortstand,Mitgliederversammlung und Ortsgruppen
(1) Der Verein muss einen Vorstand haben. Der Vorstand kann aus mehreren Personen bestehen. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Umfang seiner Vertretungsmacht kann durch die Satzung mit Wirkung gegen Dritte beschränkt werden.
Der Vorstand wird alle 5 Jahre mit der einfachen Mehrheit in der Vollversammlung neu gewählt. Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen und erweitert sich wie folgend: 10 Mitglieder/3Vorstände; 100/4; 1.000/5; 10.000/6; 100.000/7; usw.
Der Vorstand hat nicht das recht die Satzung und das Programm eigenmächtig zu ändern.
Der Vorstand beruft die Vollversammlung unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 14 Tagen mit Angabe der Tagesordnung schrifftlich ein.
Der Vorstand wählt für seine Legislaturperiode einen Kassenwart.
Der Vorstand koordiniert die öffentlichen Aktivitäten des Vereins
(2) Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins.Sie kann beschlüsse aller Art fassen, die die Arbeit und Ausrichtung von dem Front Verein betreffen.
Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt.
Die Mitgliederversammlung muss innerhalb eines Monats einberufen werden, wenn mindesten 1/10 der Mitglieder dies schrifftlich beim Vorstand beantragen.
Sie ist beschlussfähig wenn zu Ihr ordnungsgemäß einberufen wurde
Sie beschließt über die Änderung der Satzung und des Programms.
Zur Änderung der Satzung oder des Programms bedarf es einer 2/3 Stimmenmehrheit aller anwesenden Mitglieder in der Mitgliederversammlung. Eine Abstimmung per Brief oder E-mail ist möglich.
Die Mitgliederversammlung ist das einzigste Organ, welches Änderungen an der Satzung und Programm nach der erforderlichen Stimmenmehrheit vornehmen darf.
(3) Die Ortsgruppen vertreten die -FV/FF- vor Ort.
Jede Ortsgruppe strukturiert und organisiert sich eigenständig.
Die Ortsgruppen entscheiden über Ihre Tätigkeit und lokale Angelegenheiten selbst durch Mitgliederversammlungen und Abstimmungen.
Jedes Mitglied kann sich einer Ortsgruppe seiner Wahl anschliesen, über die Aufnahme entscheidet die Ortsgruppe selbstständig. Jedes Mitglied hat nur ein Stimmrecht.
Die Ortsgruppe kann sich einen Vorstand wählen oder definierte Aufgaben an einzelne Ihrer Mitglieder übertragen. Sofern eine Ortsgruppe über ein Budget verfügt handelt und haftet Sie auf eigene Gefahr. Ortsgruppen mit einem Budget haben einen Kassenwart durch den Vorstand, der in der Mitgliederversammlung gewählt wurde, zu bestimmen.
(4) Der Geschäftsvorstand ist für die geschäftlichen Aufgabengebiete zuständig.
Alle Ausgaben des Vereins sind müssen durch den Geschäftsvorstand bestätigt und protokoliert werden.
(5) Die Pressesprecher sind das Organ des Vereins, das die Öffentlichkeitsarbeit ausübt.
Alle informationen die den Verein betreffen, dürfen nur durch den Pressesprecher heraus gegeben werden. Es ist zu protokolieren, an wen welche Informationen heraus gegeben werden.
(6) Die Schriftführer sind das Organ des Vereins, das für die Ordnungsmässige protokolierung über die Tätigkeit des Vereins zuständig ist. Beurkundung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung, Protokollbuch und Niederschrift sind vom Schriftführer zu unterschreiben.
§ 9 Auflösung
(1) Über die Auflösung oder Verschmelzung des Front Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung mit 3/4-Mehrheit, sie kann nicht Gegenstand eines Dringlichkeitsantrags sein. Dieser Beschluß bedarf der Bestätigung durch eine Urabstimmung der Mitglieder. Die Mitgliedsversammlung beschließt über das Verfahren zur Durchführung einer solchen Urabstimmung. Der Beschluß gilt nach dem Ergebnis als bestätigt, geändert oder aufgehoben. Der Vereinsvorstand kann diese Entscheidung mit einer 2/3 Mehrheit ablehnen. Über die Verwendung eventuell verbleibenden Vermögens entscheidet die Mitgliedsversammlung.
3. Zusammenarbeit mit anderen Organistionen, wie z.B.:
Apfelfront.de, AntiRa Hamburg, Frankfurter Verband, Bürgerinitiative am Bügel, SPD Nieder-Eschbach, CDU Nieder-Eschbach, BFF Nieder-Eschbach, Bündnis‘90/Die Grünen Nieder-Eschbach, FDP Nieder-Escbach, Europaliste Frankfurt, Ökolinx/ARL Frankfurt, MLPD Frankfurt, Polizeipräsidium FFM/Abt. Staatsschutz, Ver.di, DGB, Montagsdemo Frankfurt, Ast A Frankfurt, Elo-Forum.Org, Tacheles e.V., WASG
4. Umgang mit anderen Organistionen, wie z.B.:
NPD, DVU, Republikaner, Zentrum, NSDAP/AO, „Bürgerwehr Frankfurt (Frankfurt Hools)“, Freie Kamerdschaften, Freier Widerstand, AntiFa, KPD/DKP, Die Linke, Querdenker-Forum.de, Verfassungsschutz.
5. Entscheidung über das endgültige Logo des Front Vereins/Frankfurt Frankfurt.
6. Was machen mit der „Roten Front Köln“?
7. Erlangung des Parteistatus:
- Mitgliederzahlen (min.500)
- Gründungsversammlung
- Parteisatzung (Satzung des Front Vereins)
- Programm (Programm des Front Vereins)
- Struktur (Struktur des Front Vereins)
- Zur welchen Wahl antreten? Komunalwahl Frankfurt 2011 oder früher?
8. sonstiges
Rote Grüße
Markus Giersch
1.Vorstand
Konrad-Duden-Weg 1
60437 Frankfurt
Tel.: 0176 - 28 08 08 54
Re: Rote Front e.V. Gründung
ellocco - 04.04.2007, 12:29Ich brauche Übersetzung
Hallo Allerseits!
Wie hängt denn
FV/FF
mit eurem Namen zusammen, da brauche ich mal Übersetzungshilfe.
Wenn sich FF auf den Vereinsitz bezieht, dann wäre FFM politisch
korrekter ;-)
Und warum streicht ihr "Rot", wurde das vom Vereinsregister
muniert oder gab es intern Widerspruch?
Grüße
Stefan
P.S.:
Noch eine paar Anmerkungen:
1.) Deutschland hat,
obwohl es gegen das Grundgesetz verstößt
auch 16 Jahre nach der Wiederverkrampfung
keine Verfassung, wir haben lediglich ein
Grundgesetz.
Zitat: Als Grundlage gilt die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.
2.)
Zitat: Die Aufnahme erfolgt über eine registrierte Anmeldung mit Bürgerlichen Namen im Internet Portal oder per Postweg.
Eine Mitgliedschaft über das Internet würde ich als Beamter vom
Registergericht nicht akzeptieren und wenn, dann würde ich weitere
Angaben fordern: Wohnsitz, Geburtstag, Personalausweisnummer,
bei einem e.V. geht es immer um die Rechtsfähigkeit und da wollen
die Bürokraten genau nachvollziehen, wer Mitglied ist. (Und dann
hat Euch der Dativ einen Streich gespielt, es muß heißen "mit
bürgerlichem" (vollständigem?) Namen.
3.)
Zitat: Alle Daten die auf dem Schriftverkehr ausgetauscht werden, dürfen nur vom Vorstand eingesehen werden und bedürfen einer schriftlichen Genehmigung des Betroffenen. Diese Daten dürfen nicht weiter gegeben werden.
Was soll denn diese Passage, welchen Schriftverkehr darf der Vorstand
einsehen?
Meine Meinung: was nicht an Mitglieder aus dem Vorstand
gerichtet ist, darf der Vorstand auch nicht einsehen und wenn
jemand Zustimmung erteilt, daß sein Schriftverkehr vom Vorstand
eingesehen werden darf, dann bedarf es auch keiner Regelung in
der Vereinssatzung. Mein Tip: Streichen oder besser erläutern.
Re: Rote Front e.V. Gründung
Markus Giersch - 04.04.2007, 21:47Re: Ich brauche Übersetzung
ellocco hat folgendes geschrieben: Hallo Allerseits!
Wie hängt denn
FV/FF
mit eurem Namen zusammen, da brauche ich mal Übersetzungshilfe.
Wenn sich FF auf den Vereinsitz bezieht, dann wäre FFM politisch
korrekter ;-)
FF Front Frankfurt (wir frankfurter)
VF Front Verein (der eigentliche verein)
FB wäre vieleicht zb Front Berlin
Und warum streicht ihr "Rot", wurde das vom Vereinsregister
muniert oder gab es intern Widerspruch?
nene, das vereinsregister sagt da nix.
aber ich sage ja immer, ich will verbinden.
aber wie geht das, wenn ich mich rot nenne?
front ist allgemeiner und passender was uns in ffm angeht.
ich habe die rote front ja auch nicht gelöscht, sondern sie ist fester bestandteil des vereins. der linke flügel - so wo es sich gehört!
und mit front frankfurt kann ich sehr gut leben, denn das sagt am meisten aus für was ich stehe. und wenn andere mitmachen wollen, dann sollen sie es auch machen - weil dann sind wir mehr. und es tangiert sich ja nicht, sondern fördert sich, oder?
Grüße
Stefan
P.S.:
Noch eine paar Anmerkungen:
1.) Deutschland hat,
obwohl es gegen das Grundgesetz verstößt
auch 16 Jahre nach der Wiederverkrampfung
keine Verfassung, wir haben lediglich ein
Grundgesetz.
Zitat: Als Grundlage gilt die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.
das wurde uns nun tatsächlich aufgezwungen.
das muss da rein = sonst kein verein
2.)
Zitat: Die Aufnahme erfolgt über eine registrierte Anmeldung mit Bürgerlichen Namen im Internet Portal oder per Postweg.
Eine Mitgliedschaft über das Internet würde ich als Beamter vom
Registergericht nicht akzeptieren und wenn, dann würde ich weitere
Angaben fordern: Wohnsitz, Geburtstag, Personalausweisnummer,
bei einem e.V. geht es immer um die Rechtsfähigkeit und da wollen
die Bürokraten genau nachvollziehen, wer Mitglied ist. (Und dann
hat Euch der Dativ einen Streich gespielt, es muß heißen "mit
bürgerlichem" (vollständigem?) Namen.
so soll es auch sein, vorher nenne ich auch niemanden mitglied.
aber mitbestimmung gibts trotzdem.
3.)
Zitat: Alle Daten die auf dem Schriftverkehr ausgetauscht werden, dürfen nur vom Vorstand eingesehen werden und bedürfen einer schriftlichen Genehmigung des Betroffenen. Diese Daten dürfen nicht weiter gegeben werden.
Was soll denn diese Passage, welchen Schriftverkehr darf der Vorstand
einsehen?
Meine Meinung: was nicht an Mitglieder aus dem Vorstand
gerichtet ist, darf der Vorstand auch nicht einsehen und wenn
jemand Zustimmung erteilt, daß sein Schriftverkehr vom Vorstand
eingesehen werden darf, dann bedarf es auch keiner Regelung in
der Vereinssatzung. Mein Tip: Streichen oder besser erläutern.
zb konto oder persönliche daten.
aber der vorstand muss gegenbenfalls damit arbeiten dürfen, weil ers ja muss, oder?
ansonsten klar: streichen
Re: Rote Front e.V. Gründung
ellocco - 04.04.2007, 22:17Re: Ich brauche Übersetzung
ellocco hat folgendes geschrieben:
1.) Deutschland hat,
obwohl es gegen das Grundgesetz verstößt
auch 16 Jahre nach der Wiederverkrampfung
keine Verfassung, wir haben lediglich ein
Grundgesetz.
Zitat: Als Grundlage gilt die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.
Markus Giersch hat folgendes geschrieben: das wurde uns nun tatsächlich aufgezwungen.
das muss da rein = sonst kein verein
Tja, die Beamten kennen sich eben auch nicht aus :-(
Also ich denke eine korrekte Formulierung:
"Als Grundlage gilt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland."
müßte auch durchgehen, ich würde den Beamten einmal fragen,
ob er den Art. 146 GG kennt :-)
Grüße
El Locco
Re: Rote Front e.V. Gründung
Mr. Badger - 10.04.2007, 14:42
Der Paragraph 146 ist ein Paragraph, der natürlich nie für das Deutsche Volk in Erfüllung gehen wird, denn das würden die Parteien schon verhindern, dass sich das Volk selbständig macht und eine Verfassung dem GG vorzieht.
Re: Rote Front e.V. Gründung
ellocco - 10.04.2007, 16:23Kommentar zur Satzung
Wenn der Verein eingetragen ist, würde ich auch ein Kommentar
zur Satzung schreiben, z.B. könnte darin erläutert werden,
warum z.B. dieser komische Passus mit dem GG in der Satzung
auftaucht.
Grüße
Stefan
Mit folgendem Code, können Sie den Beitrag ganz bequem auf ihrer Homepage verlinken
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