Das politische System

Föderation der Geeinten Planeten
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    Re: Das politische System

    Roman - 24.08.2006, 22:26

    Das politische System
    Ich würde gern eine Diskussion zum Wahl- und Regierungssystem der FGP starten. Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass das Folgende lediglich meine Vorstellung ist und natürlich geändert werden kann!

    Zunächst zur Regierung.
    Woraus setzt sie sich zusammen? Nun, die FGP ist eine Demokratie, das heißt, ihr Recht geht von den Mitgliedern aus.

    Dabei sieht die Ämterteilung wie folgt aus:

    Exekutive (ausführende Instanz): Präsident + Administrator + Rat der Mitglieder
    Entscheidungen wie Verbannung von Mitgliedern, Kriegserklärungen, Verträge mit anderen Allianzen oder auch einfach nur die Genehmigung für (besonders hohe) Ressourcentransfers werden durch einen Mehrheitsbeschluss getroffen, wobei die Stimme des Präsidenten doppelt zählt. Geht eine Abstimmung 50:50 aus, gilt sie automatisch als negativ.

    Judikative (Rechtssprechung): Administrator
    Der Administrator ist der Richter der Föderation. Sollten Sanktionen gegen ein oder mehrere Mitglieder erforderlich sein, bemisst er deren Härte, wobei er sich an ein mit dem Präsidenten ausgehandeltes Höchstmaß zu halten hat.

    Legislative (Gesetzgebung): Rat der Mitglieder
    Die Mitglieder bestimmen auch über die Gesetze der Föderation. So könnte ein Gesetz besagen, dass persönliche Bündnisse mit Parteien, die den Wertvorstellungen der FGP konträr gegenüber stehen, verboten sind. Gesetze können aber auch banalerer Natur sein, wie zum Beispiel, dass verbale Attacken auf andere Mitglieder untersagt sind.

    Bei Zuwiderhandlung gegen ein oder mehrere Gesetze muss der Administrator über den Sachverhalt aufgeklärt werden. Er wird seine Entscheidung in Übereinstimmung mit seinen Befugnissen treffen.


    Das Wahlsystem.
    Gewählt werden kann nur der Präsident, und dies für 1 Jahr. Er oder sie wird in Folge einen Administrator (oder auch mehrere) ernennen, dazu aber gleich mehr.

    Vor der Wahl muss klar definiert sein, wer zugelassen ist. Dabei empfiehlt es sich sich am Punktestand zu orientieren.
    Nehmen wir als Beispielzahl 500. Alle Mitglieder, die 500 oder mehr Punkte haben, sind potenzielle Kandidaten. Sollten weniger als 5 Personen diese Bedingung erfüllen, so gelten automatisch die Nächstrangierenden (die Punktetabelle abwärts) ebenfalls als Kandidaten, bis die Liste auf die Zahl 5 komplettiert ist.

    Ist dies nicht möglich, wird die Wahl mit weniger als 5 Anwärtern ausgetragen.

    :!: Natürlich wäre es fairer, wenn jeder zur Kandidatur zugelassen würde, doch es wäre vernünftiger, wenn das Präsidentenamt jemandem zu Teil würde, der letztlich ein gewisses Maß an Aktivität vorzuweisen vermag. :!:

    Nachdem die Anwärter festgelegt wurden, müssen sie innerhalb einer einwöchigen Frist noch einmal fix zusagen. Wer dies versäumt, kann nicht kandidieren, bzw. hat in dieser Periode Zeit, seine Kandidatur noch einmal zu überdenken und gegebenfalls zurückzuziehen. Ist es einem Kandidaten nicht möglich, während dieser Zeit seine Entscheidung bekanntzugeben (etwa, weil er im Urlaub ist oder andere Gründe hat) soll er dies dem Administrator oder Präsidenten melden.
    In diesem Fall kann die Entscheidung des Kandidaten auch nach Ablauf der Frist noch eingereicht werden.


    Wenn nun die Kandidaten endgültig feststehen, muss jeder von ihnen eine Absichtserklärung formulieren, in dem er oder sie sein/ihr politisches Programm definiert. Diese Erklärung muss sowohl per PN (oder durch Massenmail über den amtierenden Präsidenten) an jedes einzelne Mitglied gesandt als auch in diesem Forum öffentlich gemacht werden, sodass jeder sich ein Bild von den Kandidaten machen kann.

    Je umfangreicher bzw. klarer ausgearbeitet die Erklärungen sind, desto besser funktioniert die Wahl.

    Tut er/sie das nicht, das heißt: weicht er/sie dem öffentlichen Diskurs aus, kann der amtierende Präsident in Beratung mit dem Administrator und dem Mitgliedsrat (unter Ausschluss der übrigen Kandidaten) über Sanktionen beraten, die bis zur Aberkennung des passiven Wahlrechts bis zur nächsten Wahl reichen können.


    Die Wahl selbst erfolgt in einer Wahlperiode von einer Woche.
    Die Mitglieder geben ihr Votum sowohl beim amtierenden Präsidenten als auch beim Administrator ab. Nach Ablauf der Periode ist jede abgegebene Stimme ungültig.

    Es gilt das Mehrheitswahlrecht. Gewonnen hat, wer die relative Mehrheit der Stimmen erhält. Sollte die Wahl mit einem Unentschieden enden, kommt es nach einer weiteren Woche zur Stichwahl. Wenn auch die Stichwahl ergebnislos, das heißt unentschieden, endet, behält der amtierende Präsident seinen Posten.

    Sollte er dies ablehnen, wird automatisch derjenige Administrator zum Präsidenten, der die höchste Punktezahl hat - sofern es derer mehr als einen gibt.
    Sollte der einzige Administrator das Präsidentamt ebenfalls ablehnen, beginnt der Wahlprozess nach 1 Woche erneut.


    Das Amt des Administrators
    Administratoren können nur vom Präsidenten ernannt werden. Jeder Präsidentschaftskandidat sollte, muss aber nicht, mindestens ein Mitglied nennen, dass er im Falle eines Wahlsieges zum Administrator macht. Ernennt ein Präsident innerhalb von einem Monat nach der Wahl keinen Administrator, wird es automatisch derjenige Spieler mit der höchsten Punktezahl. Sollte er ablehnen, geht das Angebot an den Nächstrangierenden, usw.



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