Regeln der Farmer Industies!

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    Re: Regeln der Farmer Industies!

    Die-Neuenhagene - 13.08.2006, 18:24

    Regeln der Farmer Industies!
    Ein Pergament würde entrollt und auf eine Marmortafel geschlagen, welches das Zusammenleben der Farmer Industries regeln und bestimmen sollte. So mögt ihr diese Worte aufmerksam lesen und verinnerlichen:

    §1 Spielspaß & Fairplay
    (1) Es ist darauf zu achten, dass der Spielspaß im Vordergrund steht. Die Allianz sollte nicht zum Schutzschild für einzelne Spieler gemacht werden.
    (2) Multiaccount's sind nicht erwünscht.
    (3) Es ist nicht erwünscht, dass andere beleidigt oder provoziert werden. Auf einen freundlichen und angemessenen Umgangston ist Wert zulegen.


    §2 Die Allianz
    (1) Die Allianz wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mitglieder haben der Allianz in guten, wie in schlechten Zeiten treu zur Seite zu stehen. Die Mitglieder verpflichten sich, die Allianz durch aktive Spielweise zu fördern.
    (2) Allianzhopping ist nicht erwünscht und wird auch nicht durch die Allianzführung geduldet.
    (3) Der Rat behält sich vor, Mitglieder aus wichtigem Grund aus der Allianz auszuschließen.

    §3 Aktivität
    (1) Bei einer Abwesenheit von mehr als 3 Tagen hat sich das Mitglied durch Erstellung eines Beitrages im allianzinternen Forum oder per IGM der Allianzführung abzumelden. Eine Begründung ist gerne gesehen bei der Allianzführung.
    (2) Wer länger als 3 Tage nicht online war ohne sich abzumelden, wird durch den Rat ermahnt. Erfolgt daraufhin keine Reaktion mit Stellungsnahme wird der Spieler gekickt und als Farm für die übrigen Allianzmitglieder frei gegeben.

    §4 Sitter & Urlaubsvertretung
    (1) Die Mitglieder der Allianz haben sich gegenseitig zu sitten und mindestens einen Sitter aus der Reihe der Allianz zu bestimmen.
    (2) Für Urlaubsvertretungen sind zwei Sitter zu benennen, welche diese Aufgabe wahrzunehmen haben.

    §5 Aufmerksamkeit
    Die Mitglieder sind gehalten, gegenseitig auf sich zuachten und sich aktiv in das Allianzleben einzubringen. Die Allianz ist gehalten, ihre Plätze mit aktiven Mitgliedern zu besetzen. Sollten einzelne Mitglieder inaktiv werden, werden sie aus der Allianz verbannt.

    §6 Hilfe
    Mitglieder, die gefarmt oder schuldlos angegriffen werden, bekommen natürlich die volle Unterstützung durch alle Allianzmitglieder.

    §7 Handeln
    Innerhalb der Allianz und mit BND-Partnern wird gerecht getauscht, also 1:1!

    §8 Förderung
    Mitglieder der Allianz werden nach ihren Bedürfnissen gefördert. Die Allianz ist beim Aufbau zu unterstützen, es wird ein Protokoll über die einzelne Unterstützung der Mitglieder geführt. Kommt ein Spieler aus der Allianz nicht voran, muss geklärt werden, wie ihm geholfen werden kann.

    §9 Forum
    Aktivität im Forum ist Pflicht in dieser Allianz. Jeder soll sich einbringen und informieren können. Nach Möglichkeit sollte jeder Spieler ein mal täglich ins Forum schauen.
    Im Forum sollte sich ordentlich und ohne Gebrauch von Schimpfwörtern unterhalten werden.

    §10 BND & NAP's
    (1) BND's & NAP's sollen der Allianz helfen. Daher sind nur sinnvolle Angebote dem Rat vorzutragen. Die Allianzmitglieder haben diese Verträge zu respektieren.
    (2) Allianzbündnisse haben Vorrang gegenüber privaten BND's. Wird ein Spieler aus einer verbündeten Allianz angegriffen, so hat der Spieler den Schaden zu ersetzen.
    (3) Ein Verstoß wird mit dem sofortigen Ausschluss aus der Allianz geahndet. In einem minderschweren Fall kann eine Ermahnung durch den Rat ausgesprochen werden.

    §11 Neue Mitglieder
    (1) Es dürfen Spieler in die Allianz eintreten, die mehr oder genausoviele Einwohner haben, wie der Einwohnerschnitt der Allianz. Ausnahmen bedürfen besondere Gründe oder Interessen für die Allianz.
    (2) In der Zeit der Aufnahmeverhandlungen besteht ein NAP zwischen der Allianz und dem potentiellen Allianzmitglied.
    (3) Vorschläge zur Aufnahme neuer Mitglieder können von jedem Mitglied gemacht werden. Der Rat stimmt über deren Aufnahme ab.


    §12 Sanktionen
    Bei Verstößen gegen die §§1 bis 11, erteilt die Allianzführung eine Verwarnung und gegebenfalls den Verstoss aus der Allianz und die Freigabe zur Farm.



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