G. Wilhelm - Für punitive damages?

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    Re: G. Wilhelm - Für punitive damages?

    dejost - 21.07.2006, 14:58

    G. Wilhelm - Für punitive damages?
    Zitat: Wer vom Unternehmensstrafrecht träumt, dessen Einführung bekanntlich
    keine juristische Entscheidung ist, vergesse nicht, dass schon das
    Schadenersatzrecht starke präventive Funktion hat und über
    ausgekochte Zurechnung auch Verbände ausgezeichnet zwickt. Um sie
    nicht zu sehr zu schröpfen, empfähle es sich, mit Verbands-Strafen
    dort zu sparen, wo Schadenersatz ohnehin lauert. Und um dem Verdacht
    des Ablasshandels zu begegnen, wäre es phantasievoll, die Geldbuße
    demjenigen zuzuerkennen, zu dessen Schaden die Verwirklichung des
    Tatbilds geraten ist: punitive damages.

    Wie bekannt werde ich G Wilhelm sicherlich nie Fanbriefe schreiben, dafür mangelt es ihm meines Erachtens an einem Minimum an Respekt gegenüber anderen Menschen (vielleicht mangelt es ihm ja auch an Selbstrespekt, aber darüber steht mir nicht zu zu mutmaßen).
    Persönliche Aspekte beiseite, die Editoriale des Ecolex von ihm sind meistens gut zu lesen und gut, und er traut sich auch, was man bei vielen anderen Schreiberlingen vermisst, laut und deutlich zu sagen, was er schlecht findet.
    Lob beiseite, kann obiger Absatz, aus einem ecolex editorial (ecolex 2004, 153) derart gelesen werden, dass G Wilhelm für punitive damages votiert?
    Weiß das jemand aus persönlicher Erfahrung?



    Re: G. Wilhelm - Für punitive damages?

    harald - 21.07.2006, 15:47


    Wos is des? Noch nie gehört, was kann man sich drunter vorstellen?

    Das Juristl Interview in der Ausgabe Juni 2006 ist einfach geil!

    Zitat: :arrow: Jus - ein Trottelstudium
    :arrow: Der Zufall bei der Studienwahl kann sich bitter rächen, bei mir hat er sich nur milde gerächt, ich bin nur Prof geworden
    :arrow: Schreiben sie bei allem eine Zusammenfassung, dann wissen sie was am Zusammengefaßten überflüssig ist (Drittzitat)
    :arrow: Als Student hat man keine Ahnung
    :arrow: Wie bereiten sie die Studierenden vor? - Das ist nicht möglich, weil sie ja nicht kommen.
    :arrow: Busen des OGH
    :arrow: Übrigens gibt es auch noch andere Unsinnige Fächer, die ich aber aus Furcht vor Rache nicht nenne!
    :arrow: Der Lehrbetrieb muss vor allem Lehrer und Schüler in dauerhafte Bekanntschaft zusammenführen, wenn man natürlich auch nicht mit jeder Studentin ein Kind haben kann.
    :arrow: Weite Gebite komen allenfalls homöopatisch vor, der Rest in gatschiger Unverbindlichkeit.
    :arrow: Nach 20 Jahren hat man davon die Schnauze voll.
    :arrow: Wie kommen sie bei den Studierenden an? - Ich komme überhaupt nicht an, weder so noch so!
    :arrow: ... dazu bin ich zu schüchtern
    :arrow: Was ist schlimmer: schriftl. oder mündl. Prüfung? - Wie wollen sie lieber sterben? Aufgehängt oder erschossen.
    :arrow: Studieren legt einen ja fest, vor allem Jsu mit seinen sehr engen Berufsmöglichkeiten
    :arrow: Jus sollte man nicht machen, weil der Papa es sagt. Ausnahme: Er hat die Superkanzlei!

    Mein Favorit:

    Zitat: :arrow: Warum in etwas einfühen, statt es gleich ordentlich zu machen? :twisted: :P :lol: :D



    Re: G. Wilhelm - Für punitive damages?

    dejost - 24.07.2006, 08:31


    ich werd wilhelm trotzdem keine fanbriefe schreiben.
    jeder 2 professor würde solche sätze von sich geben, wenn ihm/r alles wurst wäre, so wie ihm.

    mein favorit ist aber
    Zitat: :arrow: Wenn ich Rektor wäre, dass wäre ein Hallo. Ich würde alles ändern. Das ist vermutlich auch der Grund, wieso ich es nicht geworden bin, denn abgelehnt habe ich nie.

    zum Thema:

    Punitive damages heißt, dass ein (Groß-)Teil des SchE, welchen der Schädiger an den Geschädigten leisten muss, nicht "Wiedergutmachung" ist, sondern eine Strafzahlung.

    In Wahrheit geht die Entwicklung eh tw in diese Richtung, was es da mittlerweile an Schockschäden, Urlaubsfreuden usw - Ersatz gibt, das hat mit Naturalrestitution nicht mehr ausschließlich zu tun.

    Es besteht natürlich die Gefahr des Schindluderdamittreibens, wie das in den USA sich oft darstellt, die Frage ist aber ob unser System der Prozesskostentragung und des gesatzten Rechts die schlimmeren Stilblüten nicht hintanhält.

    Und dass das Unternehmenstrafrecht in der aktuellen Form etwas nach Ofenschuss riecht, ist wohl hinlänglich bekannt, wird sich aber wohl erst nach ein paar Jahren wirklich dunstfrei darstellen lassen.



    Re: G. Wilhelm - Für punitive damages?

    harald - 24.07.2006, 19:18


    dejost hat folgendes geschrieben: Punitive damages heißt, dass ein (Groß-)Teil des SchE, welchen der Schädiger an den Geschädigten leisten muss, nicht "Wiedergutmachung" ist, sondern eine Strafzahlung.

    Aha. Also im Strafrecht bemüht man sich vom Rachegedanken wegzubewegen, hin zu Besserung (so glaub ich hat zumindest Fuchs damals argumentiert). Im Zivilrecht will man also genau die andere Richtung einschlagen? Ist das nicht ein Problem, wenn ich hier über den reinen Schaden hinaus ersetze? Sind Ausuferungen da nicht ex ante inkludiert? Also sowas ist mir suspekt.



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