Verträge der Konföderation

Konföderation
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    Re: Verträge der Konföderation

    MacBeth - 11.07.2006, 16:55

    Verträge der Konföderation
    Die Konföderation hat zur Zeit folgende Verträge geschlossen:

    *Seadragons*; Bündnis
    Vereinigten Seemächte Ozeaniens; Bündnis



    Re: Verträge der Konföderation

    MacBeth - 14.10.2006, 20:46

    Bündnisvereinbarungen mit den *Seadragons*
    1. Das Bündnis besteht seit heute, 13.10.06, 0:00 MEZ.
    2. Die Bündnispartner kooperieren in nachrichtendienstlichen, wirtschaftlich und militärischen Belangen.
    3. Eine militärische Hilfe ist jedoch frühstens ab dem 20.10.06, 0:00 von einem der Bündnispartner einzufordern.
    4. Der Bündnispartner ist nicht verpflichtet in einen Konflikt des jeweils anderen einzugreifen. Sollte im Falle einer Neutralitäserklärung aber mitteilen warum keine Unterstützung erfolgt.
    5. Die Kündigungsfrist für dieses Bündnis beträgt 48h. nach Erhalt der Aufkündigung.
    6. Die Mitglieder der Allianzen behandeln einander als wenn jeweils ein NichtAngriffsPakt geschlossen wurde. Sollte dies durch ein Mitglied missachtet werden so darf der Angegriffene über den Aggresor richten ohne Konsequenzen aus der Allianz der Angreifers fürchten zu müssen. Es ist hierbei auch zulässig die Vollstreckung des Urteils einem anderen Allianzmitglied zu übertragen. Natürlich sollten die Allianzleitungen von diesen Vorgängen informiert werden bevor irgendwelche Massnahmen ergriffen werden.



    Re: Verträge der Konföderation

    MacBeth - 29.04.2007, 06:31

    Bündnisbvedingungen VSO
    1. Das Bündnis besteht seit heute, 19.10.06, 0:00 MEZ.
    2. Die Bündnispartner kooperieren in nachrichtendienstlichen, wirtschaftlich und militärischen Belangen.
    3. Eine militärische Hilfe ist jedoch frühstens ab dem 26.10.06, 0:00 von einem der Bündnispartner einzufordern.
    4. Der Bündnispartner ist nicht verpflichtet in einen Konflikt des jeweils anderen einzugreifen. Sollte im Falle einer Neutralitäserklärung aber mitteilen warum keine Unterstützung erfolgt.
    5. Die Kündigungsfrist für dieses Bündnis beträgt 48h. nach Erhalt der Aufkündigung.
    6. Die Mitglieder der Allianzen behandeln einander als wenn jeweils ein NichtAngriffsPakt geschlossen wurde. Sollte dies durch ein Mitglied missachtet werden so darf der Angegriffene über den Aggresor richten ohne Konsequenzen aus der Allianz der Angreifers fürchten zu müssen. Es ist hierbei auch zulässig die Vollstreckung des Urteils einem anderen Allianzmitglied zu übertragen. Natürlich sollten die Allianzleitungen von diesen Vorgängen informiert werden bevor irgendwelche Massnahmen ergriffen werden.



    Re: Verträge der Konföderation

    Balou2 - 02.10.2007, 12:49

    Bündnis mit den PotNS
    1. Das Bündnis besteht seit heute, 02.10.07, 0:00 MEZ.
    2. Die Bündnispartner kooperieren in nachrichtendienstlichen, wirtschaftlich und militärischen Belangen.
    3. Eine militärische Hilfe ist jedoch frühstens ab dem 10.10.07, 0:00 von einem der Bündnispartner einzufordern.
    4. Der Bündnispartner ist nicht verpflichtet in einen Konflikt des jeweils anderen einzugreifen. Sollte im Falle einer Neutralitäserklärung aber mitteilen warum keine Unterstützung erfolgt.
    5. Die Kündigungsfrist für dieses Bündnis beträgt 48h. nach Erhalt der Aufkündigung.
    6. Die Mitglieder der Allianzen behandeln einander als wenn jeweils ein NichtAngriffsPakt geschlossen wurde. Sollte dies durch ein Mitglied missachtet werden so darf der Angegriffene über den Aggresor richten ohne Konsequenzen aus der Allianz der Angreifers fürchten zu müssen. Es ist hierbei auch zulässig die Vollstreckung des Urteils einem anderen Allianzmitglied zu übertragen. Natürlich sollten die Allianzleitungen von diesen Vorgängen informiert werden bevor irgendwelche Massnahmen ergriffen werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Balou2 Außenminister und Diplomat der Könfeöderation!!

    Bitte nehmt die PotNS in euer Profil auf!!



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