Wohin mit etwas,...

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    Re: Wohin mit etwas,...

    Anonymous - 11.07.2006, 12:21

    Wohin mit etwas,...
    ...dass eigentlich motz-und-müllig anfängt, und dann zum kringelkugeln aufhört? Motz-und-Müll isses nich mehr, wirklich Freude aber auch nicht, da hab ich mir gedacht, ich packs her. Ich möchts Euch einfach nicht vorenthalten:

    Da hab ich mir so zwei richtige Früchtchen als Klienten eingefangen. Fing damit an, dass eine bei mir anrief, sie käme auf Empfehlung von jemand anderem (freu :-D ) und hätte gerne mal gewußt etc... War ne 20 € Kurzberatung, alles schön und gut, Bankverbindung für Einzug (weil die andere schon Klientin bei mir war, unbekannte Neulis mach ich nur Vorkasse) und okay. Klientin 1 von mir Gutschein über 5 € wegen der Weiterempfehlung zugeschickt bekommen und gut is. Denkste. :evil: Guck da nu neulich in mein Konto, steht da bei der tatsächlich "Retour wegen Widerspruch" :shock: und natürlich Gebühren drauf! :shock: Ich ganz gutmütig, ruf erst mal bei der an um nachzufragen, was los sei. Drei Tage versucht, keinen erreicht :cry: Also Schreiben - keine Antwort :evil: Also Anwalt schreiben lassen (kost mich glücklicherweise nix :-D ) Antwort fiel folgendermaßen aus: Sie kenne mich gar nicht und könne sich nicht erklären, wo ich ihre Bankverbindung her habe und was ich von ihr wolle :shock: :shock: :shock: Anwalt sagt, jetzt ham wir ein Problem mit der Nachweispflicht. :evil: Ich denk, was solls, lass sausen :ka Hatte schon dran gedacht Klientin 1 zu fragen, ob sie irgendwas wisse, hab ich aber dann gelassen, weil ich mir dachte, die kann im Endeffekt nichts dafür, is ja ne Sache zwischen Nr. 2 und mir. Und jetzt kommts: Heute morgen ruft die Erste mich an, als ich gerade in ner persönlichen Beratung war und textet mir den Anrufbeantworter voll: sie sei grad ausm Urlaub wiedergekommen und hätte meine Post gefunden und das sei ja wohl ne Frechheit für ne Vermittlung von ner Klientin NUR 5 € zu geben :shock: :shock: :shock: , immerhin hätte die (und dann kam der volle Name ! :-D ) aus (und dann kam der volle Ort :-D ) sich bei ihr noch für den Tipp bedankt und soooo von mir geschwärmt, dass muss ja ein tolles Gespräch gewesen sein und für so ne Vermittlung hätte sie ja wohl mindestens 10 € Guthaben verdient !!! :shock: Von der Dreistigkeit mal abgesehen hab ich mich echt gekringelt, einen schönere Bestätigung gibts nämlich kaum. Vielleicht schicke ich ihr tatsächlich noch nen fünfer hinterher - für die Erbringung von Nachweisen... :rofl :rofl :rofl

    Ne, echt, nich böse sein, dass ich Euch hier so dichttexte, ich fands einfach irgendwie zu komisch :rofl Als Line-Worker bekommt Ihr Eure Zahlungen ja automatisch, aber ist Euch bei Privatberatungen oder so auch schon mal sowas passiert?

    LG Quax :winke



    Re: Wohin mit etwas,...

    BeAmy - 11.07.2006, 12:49


    :shock: das ist an dreistigkeit ja kaum zu überbieten!!! und da bist du noch so ruhig? und dann willst du für diese seelische belastung noch geld zahlen? bei dir hackt es ja wohl :fetch ;)

    ne.. echt nicht quax.. da könnt ich gar nicht drüber lachen! jetzt aber ran an die sache und dann würd ich.. ich würde... ne.. lieber nicht :roll:

    find ich ne frechheit, echt! aber zeigt natürlich charakter wenn du drüber grinst und dich freust. soviel gutmütigkeit menschen gegenüber hatte ich auch mal. die zeiten sind allerdings schon länger vorbei...

    sei lieb gegrüsst



    Re: Wohin mit etwas,...

    Fortunia - 11.07.2006, 12:55


    :shock: :shock: hallo Quax :shock: :shock:

    na Leute gibts, das glaubst ja net :roll:

    nix da mit 5 Euro hinterher, die soll ne Fliege machen, so ne Frechheit :shock:

    kann grad nur noch Kopfschütteln...

    :roll: traurige schockierte Fortunia



    Re: Wohin mit etwas,...

    Anonymous - 11.07.2006, 13:00


    Ja aber, Bea-Schatz, meinst Du denn nicht, dass die ach so arme Klientin, der 5 € nicht reichen, allein schon für die Erbringung des Nachweises, dass die Zweite, die mich angeblich nicht kennen will, mich eben doch kennt, ein weiterses Fünferli verdient hat...? :strampel :strampel

    So im Sinne von Fünferli = Leckerli - braaav gemacht :totlachen :totlachen :totlachen

    Danke für Deine lieben Worte auch, hattest Du schon mal ähnliches?

    LG Quax :winke



    Re: Wohin mit etwas,...

    Anonymous - 11.07.2006, 13:09


    Dir auch danke, Fortu, hatte ich so schnell nicht gesehen. War wohl am Tippen, als Du gepostet hast :herzen

    @ Bea: Irgendwie interessierts mich doch: was genau würdest Du?... treuherzig-fragend-guckt

    Lg Quax :winke



    Re: Wohin mit etwas,...

    tonka - 11.07.2006, 13:12


    Na ich verstehe schon, wie quax das meint. Immerhin hätte sie sonst - mangels Beweisen - die 20 Euro abschreiben müssen. (übrigens quax, notfalls müsste ein Beweis über Telefonnummernnachweis doch möglich sein, die Frage ist nur, wie weit man wegen 20 € dann gehen will...)

    So hat sie gute Chancen, die 20 € zu bekommen und kann davon schon noch nen fünfer abdrücken.

    Allerdings würde ich mir an quax Stelle überlegen, ob ich aufgrund der Dreistigkeit der Kundin nicht nen Begleitschreiben beilege, in der ich sie doch drum bitte, dich zukünftig keinen Kunden mehr zu vermitteln, die dann nicht bezahlen wollen. Weil, auf sowas kannste dann ja auch verzichten.



    Re: Wohin mit etwas,...

    Blauer-Chalcedon - 11.07.2006, 13:14


    irgendwie genial in allen Richtungen :-)



    Re: Wohin mit etwas,...

    tonka - 11.07.2006, 13:15


    oder du schickst ihr den 5 € Gutschein und schreibst dazu, dass sie den ja dann dazu verwenden kann, in Zukunft die Schulden ihrer Bekannten zu bezahlen, weil du das, falls das nochmal vorkommen sollte, dann so machen wirst.



    Re: Wohin mit etwas,...

    Blauer-Chalcedon - 11.07.2006, 13:16


    :top Idee Tonka



    Re: Wohin mit etwas,...

    carmen - 11.07.2006, 13:26


    im ersten moment :shock: und im zweiten :rofl

    krassomat....was bilden sich manche leute eigentlich ein :?:

    carmen



    Re: Wohin mit etwas,...

    Blauer-Chalcedon - 11.07.2006, 13:30


    Carmen :breit habe auch hier einigen diese Seite empholen :breit

    Gibt es jetzt auch 10 Euro? Bankverbindung über PN :breit



    Re: Wohin mit etwas,...

    carmen - 11.07.2006, 13:53


    :totlachen :totlachen :totlachen

    klar doch...ich bin grösus...was kostet die welt :loool

    carmen



    Re: Wohin mit etwas,...

    Blauer-Chalcedon - 11.07.2006, 14:06


    :totlachen

    gebe dir meine banknummer von den Fidschis



    Re: Wohin mit etwas,...

    Fortunia - 11.07.2006, 14:20


    tonka hat folgendes geschrieben: oder du schickst ihr den 5 € Gutschein und schreibst dazu, dass sie den ja dann dazu verwenden kann, in Zukunft die Schulden ihrer Bekannten zu bezahlen, weil du das, falls das nochmal vorkommen sollte, dann so machen wirst.

    :klasse tolle Idee, liebe Tonka!! :strampel

    allerdings würd ich den Gutschein weglassen ;) ;) :-D

    bis demnächst

    :blume Fortunia



    Re: Wohin mit etwas,...

    Fortunia - 11.07.2006, 14:25


    grad noch eingefallen ist, vielleicht schenkt Dir Bea

    nen Kaugummi dazu?
    :?:

    Den legst dann bei mit den Worten dass,

    Du den Gutschein nicht mitschickst, weil Du noch an der unbezahlten Rechnung der empfohlenen Kundin kaust
    ;)



    Re: Wohin mit etwas,...

    Anonymous - 11.07.2006, 14:39


    Ihr seid super, ich liebe Euch alle!!! (mal-eben-schnell-bonbons-in-die-runde-schmeißt) :handkuss :handkuss :handkuss

    Was haltet Ihr davon: Die Nr. 1 kriegt nix wegen der Dreistigkeit (betteln-und-hausieren-verboten... :strampel ), den geplanten Gutschein über 5 € bekommt die Klientin, die bei mir in der persönlichen Beratung war. Weil, ohne die hätte Nr. 1 ja nicht aufs Band gesprochen, dann hätt ichs wieder nicht beweisen können...

    oh mannomannomann (bauch-hält-vor-lachen) :loool

    @ tonka: super idee, ich weiß nur nicht, ob ich die Empfehlende für die Schulden der Freundin wirklich haftbar machen kann, muss ich mich mal schlau machen (mal sehen, wie lange die noch befreundet sind, wenn Nr. 2 merkt, dass Nr. 1 mir den Beweis gegeben hat, den ich brauchte... :rofl )

    @ bea: nu sach doch mal, was würdest du? :roll:



    Re: Wohin mit etwas,...

    tonka - 11.07.2006, 14:50


    quax hat folgendes geschrieben: ich weiß nur nicht, ob ich die Empfehlende für die Schulden der Freundin wirklich haftbar machen kann, muss ich mich mal schlau machen (mal sehen, wie lange die noch befreundet sind, wenn Nr. 2 merkt, dass Nr. 1 mir den Beweis gegeben hat, den ich brauchte... :rofl )

    Na hör mal! Gut, rechtlich dürfte das mit dem haftbar machen wohl nicht möglich sein. Aber is doch egal. Zumindest würdest du auf die Dreistigkeit der Kundin ebenfalls mit ner Dreistigkeit antworten. Und darauf kommt es an.
    Also, wenn ich ne Freundin zu jemanden schicken würde und die dann nicht bezahlt und mir das mitgeteilt wird, dann würd ich der schon aufs Dach steigen! Denn dann würde das ja auch negativ auf mich zurück fallen. Obwohl ich nichts dafür kann. :hau

    Und wenn die zwei sich vielleicht zerfetzen, stellt sich die Frage, ob Kundin 1 überhaupt noch nen Gutschein will... ;)



    Re: Wohin mit etwas,...

    Blauer-Chalcedon - 11.07.2006, 14:58


    Chalci nimmt jetzt den Gutschein :breit



    Re: Wohin mit etwas,...

    Anonymous - 11.07.2006, 15:01


    Ja, Tonka, ich glaub auch, den Gutschein bekommt wirklich die, die bei mir war, auch wenn sie dann nich weiss wofür und die Andere bekommt nen Wutschein über Minus Fünf Euro wegen der Dreistigkeit und vielleich einen von Beas Kaugummi, wenn sie mir einen abgibt. :-D :-D :-D
    Und dann schreib ich rein, dass die Minus Fünf Euro eben die erste Rate für die nicht bezahlte Rechnung der Freundin ist, die mich ja angeblich nicht kennt :totlachen :totlachen :totlachen

    Klingt echt verlockend, Tonka, ist auch keine Stammkundin sondern selbst relativ neu. Wer weiß, was da sonst noch so ankommen würde... :shock:



    Re: Wohin mit etwas,...

    Blauer-Chalcedon - 11.07.2006, 15:04


    :top so machst du es!



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