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Rainer Leitzbach - 05.07.2006, 00:34
Mord auf Raten ?
Die neue sich anbahnende Hartz V (5 ! ) Gesetzgebung, die sich auf das Gesundheitswesen erstreckt, wird genau das zum Ziel haben, was Gregor Gysi in Bingen und in der Lokhalle in Mainz als Zukunfts-horror-Vision aussprach:
Der siebzigjährige, der das nötige Kleingeld in der Tasche nicht hat, bekommt weder seinen Bypass noch seine Lungen-OP.

Das ist Mord auf Raten.

Die Regierung will künstlich die Alten und Kranken sich vom Halse schaffen, um den Haushalt in den Griff zu bekommen.
Heute mittag sprach ich mit einem Kollegen, der sagte: Genau dasselbe hat man ab 1933 auch gemacht.

Ärzte haben einen Eid geleistet: Es ist der Eid des Hippokrathes, der jeden Arzt verpflichtet, Leben zu erhalten, wo es nur irgend möglich ist.
Die Regierungskoalition stemmt sich nun mit aller Kraft dagegen:
Wer kein Geld hat, muß nun mal krepieren. So ist das nun mal.

Die Regierung wird den Arzt anleiten, Straftaten im Sinne des Strafgesetzbuches zu begehen


§ 13 Begehen durch Unterlassung
§ 15 Vorsätzliches und/oder fahrlässiges Handeln
§ 25 Täterschaft
§ 32 - ganz interessant: Jeder Beteiligte wird ohne Rücksicht auf die Schuld des anderen nach seiner Schuld bestraft.

Das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen:
Der Arzt kann nicht sagen, ich habe so gehandelt, wie die Krankenasse es befahl - nämlich den Kranken ohne Geld einfach da liegengelassen -
Der Arzt wird genauso bestraft - auch wenn der Franz sagt: laß den krepieren!

§ 211 (Mord) trifft - wenn auch in der Überschrift "Mord auf Raten" erwähnt- nicht zu, wel die Merkmale für Mord (Lust, Geschlechtstrieb, niedere Beweggründe, die Grausamkeit und die Gefährlichkeit der Mittel)
fehlen.
Aber es ist immerhin Totschlag gemäß § 212 oder § 222


Frau Merkel, Herr Müntefering, wenn Sie das STGB nicht da haben, ich habe eins und ich leihe es Ihnen.
Noch besser ist: Sie belegen mal einen umfangreichen Kurs über Dinge, die man darf und die man nicht darf.

Einen krepieren lassen, ist nicht nur strafbar, so etwas tut man nicht !
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