Lanzengenehmigungen in anderen Provinzen

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    Re: Lanzengenehmigungen in anderen Provinzen

    Zaphikel - 13.08.09, 19:53

    Lanzengenehmigungen in anderen Provinzen
    Die folgende Übersicht stellt jedem Reisenden dar, ob er in der Provinz, in welche er ein- oder durchreist, eine Genehmigung für seine Lanze einzuholen hat. Somit sollen fortan Unannehmlichkeiten bei der Reise erspart bleiben.


    Zitat: Augsburg
    - die Lanze muss Ingame beim Hauptmann, Regent oder Armeekommandanten gemeldet werden
    - wird nicht innerhalb von 24 Stunden widersprochen gilt sie als genehmigt

    Baden
    - keine Lanzengenehmigungen
    - Verbot einzelner Lanzen durch Regent, Hauptmann, Armeeführer oder Stadtkommandant möglich, sofern erforderlich

    Bayern
    - keine Lanzengenehmigungen
    - Regent oder Marschall erteilen schriftlich Verbot militärischer Vereinigungen wenn erforderlich
    - Im Kriegsfall Lanzengenehmigung über Hauptmann und Armeeführer

    Mainz
    - keine Lanzengenehmigung

    Nürnberg
    - keine Lanzengenehmigungen
    - gezielte Bitte um Auflösung wenn erforderlich

    Österreich
    - Genehmigungspflicht durch Erzherzog oder Hauptmann
    - Unterzeichnung eines Schwurs zur Achtung der Gesetze

    Steiermark
    - keine Lanzengenehmigungen
    - steirischer Kronrat und Armeeführung dürfen schriftliche Verbote erteilen wenn erforderlich

    Württemberg
    - keine Lanzengenehmigungen
    - wenn erforderlich Verbot von Lanzen durch Hauptmann



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