Unfallflucht

Kia-Club Neumünster
Verfügbare Informationen zu "Unfallflucht"

  • Qualität des Beitrags: 0 Sterne
  • Beteiligte Poster: Kai
  • Forum: Kia-Club Neumünster
  • Forenbeschreibung: Alles um Kia
  • aus dem Unterforum: Recht & Gesetz
  • Antworten: 1
  • Forum gestartet am: Freitag 02.06.2006
  • Sprache: deutsch
  • Link zum Originaltopic: Unfallflucht
  • Letzte Antwort: vor 17 Jahren, 10 Monaten, 17 Tagen, 10 Stunden, 29 Minuten
  • Alle Beiträge und Antworten zu "Unfallflucht"

    Re: Unfallflucht

    Kai - 11.06.2006, 12:25

    Unfallflucht
    Wehe dem, der abhaut!

    Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt und wird hart geahndet. Bei schweren Unfällen kann sogar eine Gefängnisstrafe verhängt werden.

    Peng, das war der Außenspiegel. Und der Übeltäter ist auf und davon. Kein Einzelfall. 2004 beging jeder fünfte Autofahrer nach einem Unfall Fahrerflucht. Tendenz steigend. Unverständlich: Viele dieser Zusammenstöße hinterlassen nur leichte Dellen oder Kratzer. Und die sind schnell und problemlos über die Haftpflicht reguliert.

    Klingt eigentlich nach Kavaliersdelikt. Ist es aber nicht. Fahrerflucht liegt zum Beispiel auch in folgendem Fall vor: Ein Raser überholt auf der Autobahn rechts. Durch sein riskantes Manöver verunfallt das überholte Auto schwer, überschlägt sich. Der Raser verschwindet. In solchen Fällen geraten die Geschädigten oft in finanzielle Not. Das kreditfinanzierte Auto ist Schrott, oder – viel schlimmer – die Familie eines Getöteten muß von einer Mini-Rente leben.

    Deshalb greifen Polizei und Staatsanwalt schon bei Bagatellschäden hart durch. Es gilt: Den Unfall der Polizei melden – dafür hat man 24 Stunden Zeit – oder auf den Halter warten. Eine Nachricht mit Namen und Adresse hinter dem Scheibenwischer reicht nicht. Steht die Polizei erst vor der Tür, gibt es unausweichlich eine Anzeige. Egal ob Bagatelle oder schwerer Unfall, Fahrerflucht wird hart bestraft: sieben Punkte in Flensburg plus Geldstrafe, die mindestens 30 Tagessätze kostet. Ein Tagessatz ist ein Dreißigstel des Monatseinkommens (§ 40 Abs. 2 StGB). Bei schweren Unfällen sind bis zu drei Jahre Haft drin (§ 142 StGB).

    Und was passiert, wenn man den Unfall überhaupt nicht bemerkt, beim Einparken ein anderes Auto nur ganz leicht streift? Verzwickt: Wurde der Unfall von Zeugen angezeigt, muß der Fahrer vor Gericht per Gutachten beweisen, daß er den Vorfall im Auto nicht hören, sehen, spüren konnte. Kam die Anzeige dagegen vom Geschädigten, ist dieser selbst in der Beweispflicht. Die gesamten Verfahrenskosten trägt in jedem Fall der Prozeßverlierer.

    Wie lange muß man warten? Nach einem Unfall muß jeder Beteiligte, ob schuldig oder nicht, an der Unfallstelle warten, bis die Einzelheiten des Unfalls mit dem Gegner oder der Polizei geklärt sind. Wie lange man warten muß, sagt § 142 Strafgesetzbuch (StGB) nicht. Er spricht nur von einer "nach den Umständen angemessenen Zeit".

    Die wird unter anderem bestimmt von Art und Schwere des Schadens, der Verkehrslage, der Tageszeit und der Möglichkeit, einen Geschädigten ausfindig zu machen. Liegt ein Parkschein im beschädigten Auto, muß der Unfallfahrer mindestens bis zum Ablauf der Parkzeit warten. Wer die Unfallstelle nach abgelaufener Wartezeit trotz fehlender Einigung verläßt, muß den Unfall sofort bei der nächsten Polizeistation melden. Am einfachsten ist es natürlich, per Handy die Polizei über den Vorfall zu informieren.



    Mit folgendem Code, können Sie den Beitrag ganz bequem auf ihrer Homepage verlinken



    Weitere Beiträge aus dem Forum Kia-Club Neumünster

    Auch da bin - gepostet von Lordofcarni am Mittwoch 30.08.2006
    oha Kai - gepostet von Svenson am Samstag 12.08.2006



    Ähnliche Beiträge wie "Unfallflucht"

    Unfallflucht oder "nur" Sachbeschädigung? - Danabijou (Mittwoch 11.07.2007)