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Nilhius Kohan - 18.05.2006, 20:30
Erlass des Gebots 4a.
Erlass des Gebots 4a.
In der heutigen Audienz hat die ob. Entsch.* beschlossen den Marschall (1.Dämonologe) "Snorgad" solange von dem Gebot "4a." zu befreien, wie in dem Haus ein Mitgliedermangel(Was alle Mitgliederanzahlen unter 10 betrifft) herrscht.
Er hat somit das Recht jeden Bewerber sofort, nach eigener Beurteilung, aufzunehmen und auszubilden, unabhängig von der bisherigen Ausbildung des jeweiligen Bewerbers und ohne eine Absprache mit dem betreffenden Marschall.
gez.
Nilhius Kohan
*Oberste Entscheidungsebene
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