ES IST SO WEIT!

Studentenforum: Soziologie
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    Re: ES IST SO WEIT!

    SICKOFITALL - 19.05.2006, 17:41

    ES IST SO WEIT!
    Die umfassendste Hochschulreform seit über 30 Jahren hat heute der Bayerische Landtag beraten und beschlossen. Wissenschaftsminister Thomas Goppel nannte am Donnerstag anlässlich der abschließenden Beratung und Beschlussfassung am Donnerstag im Plenum „Freiheit, Qualität und Effizienz“ als die Leitlinien der Hochschulreform 2006.

    Goppel: „Unsere Hochschulen wissen selbst am besten, wo ihr Bewegungsspielraum, ihre Stärken, Schwächen und Chancen liegen. Deshalb sollen sie auch selbst entscheiden und handeln. Wir stellen unsere Hochschulen so auf, dass sie ihre Freiheit optimal nutzen können.“ Kernpunkte des Hochschulrecht-Reformpakets sind der Rückzug des Staates aus der Detailsteuerung, größere Selbstverantwortung der Hochschulen für ihre Profilbildung und für die Qualitätssicherung, die Weiterentwicklung der Hochschulorganisation mit einem neu gestalteten Hochschulrat, die Einführung von Studienbeiträgen ab dem Sommersemester 2007, die Einführung der Juniorprofessur als gleichwertige Qualifikationsmöglichkeit für eine Professur neben der Habilitation, die Stärkung der Stellung der Frauenbeauftragen und Studierendenvertreter und die rechtliche Verselbständigung der bayerischen Universitätsklinika.


    Die Neugestaltung des Verhältnisses von Staat und Hochschule, so Goppel, erfolge mit dem Ziel, die Leistungs- und Handlungsfähigkeit der Hochschulen nachhaltig zu stärken. „Der Staat zieht sich weitestgehend aus der Detailsteuerung zurück. Die Hochschulen erhalten weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten. Das gilt für die Organisation der Hochschule gleichermaßen wie für Haushalts- und Personalentscheidungen.“ Die Möglichkeit jeder Hochschule, durch alternative Organisationsmodelle, wissenschaftliche Schools, Zentren und Netzwerke kreativ die vor Ort geeignetste Organisationsform zu entwickeln, eröffne zugleich den Wettbewerb zwischen den Hochschulen auch in diesem Bereich, so der Minister.

    Die Hochschulorganisation wird insgesamt gestrafft, Verantwortung und Entscheidungsbefugnisse werden klar zugewiesen. Das Gesetz sieht eine Stärkung der Hochschulleitung vor, damit sie rasch und effektiv handeln kann. Der Präsident wird künftig noch mehr die Verantwortung dafür tragen, dass sich die Hochschule mit einem eigenen, unverwechselbaren Profil positioniert. Die Dekane, die bisher beratende Mitglieder im Senat waren, unterstützen künftig die Hochschulleitung in der Erweiterten Hochschulleitung und erhalten mehr Kompetenzen. Damit wird sichergestellt, dass die Belange von Forschung und Lehre sowie der Sachverstand der einzelnen Fakultäten noch unmittelbarer zum Tragen kommen. Der Senat wird verkleinert, wodurch die Entscheidungsfähigkeit und Effizienz seiner Arbeit gestärkt und zugleich auch der Blick der Mitglieder des Senats auf das Ganze der Hochschule geschärft werden soll. Die gewählten Mitglieder des Senats gehören künftig dem neu konzipierten Hochschulrat an, der eine zentrale Stellung als Entscheidungs- und Kontrollgremium hat. Seine Aufgaben sind vor allem die Entscheidung über die Grundordnung und die Wahl des Vorsitzenden der Hochschulleitung. Neben den gewählten Mitgliedern des Senats gehören dem Hochschulrat gleichgewichtig externe Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und beruflicher Praxis an. Dieser Weg hat den Vorteil, dass sowohl die Sicht der Mitglieder der Hochschule als auch die Gesellschaft in ihrer ganzen Bandbreite mit ihrem Sachverstand in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden.

    Die konsequente Umsetzung des Bologna-Prozesses führt zu einer Neustrukturierung des Studienangebots und zu einer Straffung des Studiums. Bis zum Wintersemester 2009/2010 soll die Aufnahme des Studiums in Bachelor- und Masterstudiengängen - mit Ausnahme der Staatsexamens-Studiengänge - die Regel sein.


    Ab dem Sommersemester 2007 werden Bayerns Hochschulen sozial verträglich ausgestaltete Studienbeiträge erheben, die als zusätzliche Mittel in die Verbesserung der Studienbedingungen fließen. Goppel: „Die Studienbeiträge sind für die Hochschulen echte Zusatzeinnahmen. Sie stehen als zusätzliche Mittel zur Verbesserung der Studienbedingungen zur Verfügung. Dies legt der Gesetzentwurf mit seinem Körperschaftsmodell ausdrücklich fest.“ Dass die Erträge aus den Studienbeiträgen bei den Hochschulen bleiben, stellt auch das im Mai 2005 von den bayerischen Hochschulen und der Staatsregierung unterzeichnete „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ sicher. Es garantiert ebenso, dass keine Kürzung der staatlichen Mittel an anderer Stelle erfolgt. Die Studierenden profitieren infolge der Studienbeiträge unmittelbar zum Beispiel von mehr Kleingruppenveranstaltungen, einer intensiveren Fachstudienberatung, mehr Tutorien sowie längeren Öffnungszeiten und einer besseren Ausstattung von Bibliotheken. Zudem sieht der Gesetzesvorschlag vor, dass die Studierenden bei der Entscheidung über die Verwendung der Einnahmen in angemessener Weise zu beteiligen sind. Bei der Festsetzung der Höhe der Beiträge bekommen die Hochschulen einen großen Gestaltungsspielraum: Die Universitäten und Kunsthochschulen können in einem Rahmen von 300 bis höchstens 500 Euro pro Semester und die Fachhochschulen von 100 bis höchstens 500 Euro pro Semester selbst die Beitragshöhe festlegen. Goppel betonte, dass die soziale Abfederung der Studienbeiträge „ein Hauptanliegen der gesetzlichen Regelung“ ist. „Jeder leistungsfähige junge Mensch soll studieren können“, so der Minister. Neben einer im internationalen Vergleich moderaten Beitragshöhe von maximal 500 Euro pro Semester setze Bayern auf eine „doppelte soziale Abfederung“ der Studienbeiträge durch Befreiungsmöglichkeiten und sozialverträgliche Darlehen. „Das Darlehen muss erst dann zurückgezahlt werden, wenn nach dem Studium eine Einkommensgrenze überschritten wird. Niemand muss also zu Beginn seines Studiums befürchten, etwa wegen möglicher Arbeitslosigkeit und Einkommensausfall nach dem Studium in Rückzahlungsschwierigkeiten zu kommen“, hob der Minister hervor. Für BAföG-Empfänger ist schließlich die Belastung durch BAföG-Rückzahlung und Studienkredit auf maximal 15.000 Euro gedeckelt. Darüber hinausgehende Rückzahlungsforderungen übernimmt ein Sicherungsfonds, aus dem auch die Stundung der Zinsen erfolgt, wenn Darlehensrückzahlungen wegen Unterschreitens der Einkommensgrenze ausbleiben.


    Die Juniorprofessur wird als neuer, zusätzlicher Qualifizierungsweg für die Berufung von Professoren eingeführt. Sowohl Habilitation als auch Juniorprofessur stehen damit zukünftig als mögliche und gleichwertige Qualifikationswege für eine Professur offen. Ziel ist es auch, die Qualifikationsphase für die Berufung auf eine Professur zu verkürzen. Außerdem sollen junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler früher und eigenverantwortlich Aufgaben in Forschung und Lehre wahrnehmen.

    Mit dem neuen Universitätsklinikagesetz gibt der Freistaat Bayern allen Universitätsklinika die rechtliche Selbstständigkeit. Künftig soll ein Universitätsklinikum auf dem Gebiet der Krankenversorgung wie ein Wirtschaftsunternehmen handeln können. Leitgedanke des neuen Gesetzes ist eine erhöhte unternehmerische Freiheit des Klinikums mit einer zentralen Steuerung durch den Klinikumsvorstand und den Aufsichtsrat. Der Wegfall haushaltsrechtlicher Beschränkungen ermöglicht den Universitätsklinika, auf die wechselnden Anforderungen seitens der Gesundheitspolitik wesentlich flexibler zu reagieren. Zudem werden die Universitätsklinika Baumaßnahmen bis 3 Mio. Euro selbstverantwortlich durchführen und sich an Unternehmen beteiligen können.
    http://www.studentum.de/studium/hochschulnews/250



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