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Jakob - 11.05.2006, 01:17
Sanierung der Staatsfinanzen durch Umverteilung
Hallo Leute,

schaut euch das mal an: Die Umverteilung von oben nach unten geht munter weiter wie gehabt. Den Arbeitern, Angestellten und Gerinverdienern werden alle möglichen Steuervergünstigungen gestrichen. Die Großverdiener und die Reichen werden geschont. Auch die Lügerei und Gehirwäsche geht unverhohlen weiter. Die Anhebung des Spitzensteuersatzes soll von 42% auf 45% angehoben werden, und wird gleich wieder aufgehoben: Denn für Einkommen aus unternehmerischer Tätigkeit gilt diese Erhöhung nicht!!! - Nun ist es ja so, dass alle Tätigkeiten im nichtproduzierenden Gewerbe als Dienstleistungsunternehmen geführt werden. Auch die Konzerne, deren Gewinne ins Gigantische steigen und steigen werden mal wieder begünstigt. Schaut euch mal dazu die verlogenen Sprüche (rot markiert) unten an. :twisted: - Oder habt ihr schon einmal gehört, dass man durch "in der Nase bohren" 250 000 bzw. 500 000 Mücken verdienen kann :?:

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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

"REGIERUNGonline" - Wissen aus erster Hand

Artikel
Steuern
Staatsfinanzen nachhaltig sanieren
Veröffentlicht am: 10.05.2006

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Das finanzpolitische Gesamtkonzept der Bundesregierung steht unter dem Motto "Sanieren - Investieren - Reformieren". Die Haushaltskonsolidierung ist ohne zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Einnahmen des Bundes jedoch nicht zu schaffen. Maßstab sind dabei individuelle Leistungsfähigkeit und Verteilungsgerechtigkeit.



Der Bundeskabinett hat das Steueränderungsgesetz 2007 beschlossen. Damit setzt die Bundesregierung ihren eingeschlagenen Kurs der Sanierung der Staatsausgaben konsequent fort. Dieser war bereits durch den Koalitionsvertrag und den Beschluss des Koalitionsausschusses vom 1. Mai angelegt worden.

Das Steueränderungsgesetz enthält Maßnahmen, die der Stabilisierung des Steueraufkommens und zugleich der Steuervereinfachung dienen. Gleichwohl orientieren sich die steuerlichen Belastungen an der individuellen Leistungsfähigkeit und der Verteilungsgerechtigkeit.

Mit dem Gesetz sollen zum 1. Januar 2007 unter anderem folgende Steueränderungen in Kraft treten:

Kindergeld

Die Anspruchsdauer auf das Kindergeld und die Kinderfreibeträge soll vom noch nicht vollendeten 27. Lebensjahr auf das noch nicht vollendete 25. Lebensjahr abgesenkt werden. Der Anspruch endet damit für ab 1983 geborene Kinder vor Vollendung des 27. Lebensjahrs und für 1982 geborene Kinder vor Vollendung des 26. Lebensjahrs.

Auch bei behinderten Kindern wird die Altersgrenze entsprechend herabgesetzt.

Die herabgesetzte Altersgrenze für das Kindergeld entspricht der Reform der schulischen Ausbildung mit früherem Schuleintrittsalter und des um ein Jahr früheren Abiturs. Sie kann auch einen Anreiz geben, um schneller eine Berufstätigkeit aufzunehmen.

Entfernungspauschale

Die Entfernungspauschale für Wege zur Arbeit wird auf Fernpendler ab dem 21. Kilometer beschränkt. Die bisherige Entfernungspauschale wird abgeschafft.

Grundsätzlich zählen die Kosten für die Wege zwischen Wohnung und Arbeit nicht mehr zu den absetzbaren Erwerbsaufwendungen; sie werden der Privatsphäre zugeordnet.

Eine Reihe von Steuerpflichtigen hat überdurchschnittlich weite Wege zur Arbeits- oder Betriebsstätte zurückzulegen. Mit der neuen Regelung werden insofern Härtefälle vermieden. Sowohl Aufwendungen für Pkw- als auch für Bahnfahrten können ab dem 21. Kilometer wie bisher mit 30 Cent pro Kilometer angesetzt werden.

Über 50 Prozent der Arbeitnehmer werden sich also durch diese Änderung steuerlich nicht verschlechtern. Ihre Aufwendungen für den Weg zur Arbeit werden weiterhin mit dem Arbeitnehmer-Pauschalbetrag von 920 Euro abgegolten. Nach den Ergebnissen der Haushaltsbefragung des Statistischen Bundesamts aus dem Jahr 2004, dem sogenannten Mikrozensus, haben 52 Prozent der Pendler einen Berufsweg von weniger als 10 Kilometer.

Sparerfreibeträge

Der Sparerfreibetrag wird

für Ledige von 1.370 Euro auf 750 Euro und
für Verheiratete von 2.740 Euro auf 1.500 Euro gekürzt.
Diese Maßnahme folgt der Linie, Steuervergünstigungen soweit wie möglich abzubauen.



Spitzensteuersatz

Der Spitzensteuersatz wird erhöht. Ab einem zu versteuernden Privateinkommen über 250.000 Euro für Ledige und 500.000 Euro für Verheiratete wird der Steuersatz von 42 Prozent auf 45 Prozent erhöht.

Starke Schultern können mehr tragen als schwache. Auch das verfassungsrechtlich verankerte Prinzip, das die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit gewichtet, spricht dafür: Spitzenverdiener können deutlich mehr zur Konsolidierung beitragen.
Davon sollen ausschließlich unternehmerische Gewinneinkünfte - befristet bis zum Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform - ausgenommen werden. Solche Einkünfte sind mit einem unternehmerischen Risiko behaftet. Vor dem Hintergrund der geplanten umfassenden Unternehmenssteuerreform für 2008 wäre eine Anhebung des Spitzensteuersatzes auch für unternehmerische Einkünfte das falsche Signal.

Werbungskosten

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sollen nur noch dann abzugsfähig sein, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.

Die Regelung dient insbesondere der Verwaltungsvereinfachung. Sie soll aber auch die bisher sehr schwierige Abgrenzung der beruflichen zur privaten Lebenssphäre präzisieren. Wie der Bundesrechnungshof 2003 feststellte, ist die jetzige Regelung sehr streitanfällig und führt damit auch zu Steuermindereinnahmen.



Kontext

>> Weitere Informationen zum Steueränderungsgesetz 2007 im Ministerium
Martina - 11.05.2006, 08:13
Klarer Fall
hier werden eindeutig nur die Interessen des Kapitals vertreten. Das ist ein klarer Fall.
Nur die dümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber!
So lange die Menschen gegen ihre eigenen Interessen wählen, ist ihnen leider nicht zu helfen.
Rainer Leitzbach - 11.05.2006, 15:19

Man kann es nicht oft genug wiederholen - wer zu den Geringverdienern zählt, oder zu Empfängern von Hilfeleistungen gemäß SGB II , und dann Merkel, Müntefering und Beck wählt, läuft bald im Kartoffelsack rum !
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